Mehrheit der Deutschen für höhere Hartz IV-Sätze

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Mehrheit der Deutschen für höhere Hartz-IV-Sätze

Ist der Hartz-IV-Satz ausreichend? Im Zuge des in der kommenden Woche zu erwartenden Grundsatzurteils des Bundesverfassungsgerichts über die Höhe der ALG-II-Sätze stellte der "Stern" diese Frage im Rahmen einer Umfrage und kam zu einem deutlichen Ergebnis: 61 % der Befragten erachten die 359 Euro, die ein erwachsener Hartz-IV-Empfänger im Monat bekommt, für zu wenig und würden dementsprechend einer Erhöhung der ALG II Regelsätze zustimmen, wohingegen 30 % die Sätze als angebracht und nur 4 % als zu hoch betrachten. Außerdem ging es in der Studie um die viel
diskutierte Frage, ob unterschiedliche Leistungen für Erwachsene und Kinder gerechtfertigt sind – die klare Antwort von 73 % der befragten Bürger: Nein, denn Kinder haben den gleichen Bedarf wie Erwachsene.

Derzeit bekommen Kinder von Betroffenen allerdings noch deutlich weniger Geld – bis zum Alter von sechs Jahren 215 Euro, dann 251 Euro und ab dem 14. Geburtstag 287 Euro im Monat. Die Regelsätze für Kinder – derzeit sind darauf rund 1,7 Millionen Kinder unter 14 Jahren angewiesen – wurden bisher einfach von dem Ihrer erwachsenen Eltern abgeleitet. Das Bundesverfassungsgericht will nun prüfen, ob dieses Vorgehen zulässig ist und die Sätze verfassungskonform berechnet
wurden. In der Stern-Unfrage ging es außerdem um die Frage, was nach Meinung der Deutschen zum Existenzminimum und demnach zum Hartz IV Regelsatz eines ALG-II-Empfängers gehöre. So liefern die Antworten auch hier ein klares Bild: Für 90 % der Befragten gehören Klassenfahrten für Schulkinder dazu, für 74 % Sportausrüstungen und Vereinsgebühren für
Kinder und für 70 % ein monatlicher Besuch der ganzen Familie im Zoo, Kino oder Museum. Ebenfalls zum Existenzminimum gehört für die Mehrheit der Befragten ein eigenes Fahrrad für Kinder (68 %) und eine Tageszeitung (55 %).

Während es im "Mittelfeld" auch weiterhin zum Teil noch um Belange der Kinder geht (Musikinstument und Unterricht:
49 %, eigenes Zimmer für jedes Kind: 44 %), werden von den Befragten hier auch der eigene Computer (46 %), Gebühren für das Kabelfernsehen (36 %) sowie die Auto-Finanzierung (33 %) als elementar betrachtet. Etwas weiter abgeschlagen, aber dennoch für mehr oder weniger Befragte zum Existenzminimum gehörend: Unterhaltskosten für Haustiere (25 %), 1
Mal pro Woche Kneipenbesuch (23 %), Handy (20 %) und Zigaretten (5 %). (03.02.2010)

Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

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