Hartz IV Kürzungen bei Kindern und Jugendlichen

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Klammheimliche Kürzungenabsichten der Hartz IV Regelsätze schockieren Erwerbslosen-Gruppen

Die Bundesregierung hat gestern das sogenannte Familienleistungsgesetz auf den Weg gebracht, dass nach Ansicht des Erwerbslosen Forums Deutschland eine heimliche Senkung der Hartz-IV Regelsätze bei Kindern- und Jugendlichen geebnet hat. Denn ein Kind oder Jugendlicher hat nichts von der Erhöhung der Kindergeld-Erhöhung, da dies sogleich vom ALG II Regelsatz abgezogen wird. So rechnet der Sprecher Martin Behrsing vom ELO-Forum vor, dass das Schulstarterpacket für Kinder aus ALG II Familien in Höhe von 100 Euro umgerechnet einen monatlichen Betrag von 8,33 Euro ergeben würde. Dies mit der Kindergelderhöhung von mindestens 10 Euro gegen gerechnet, ergibt bei Kindern- und Jugendlichen im Sozialleistungs-Bezug eine tatsächliche Kürzung von mindestens 1,67 Euro monatlich. Ein starkes Stück, wie die Erwerbslosengruppe findet.

Das Erwerbslosen Forum wirft der Bundesregierung vor, mit dem sog. Familienleistungsgesetz den Weg zum Hochschulstudium zu verwehren, da das Hartz IV- Schülerstarterpacket nur bis zur 10. Klasse in Zukunft gelten soll. Gerade bei weiterführenden Schulen würden aber ab der Oberstufe jährliche Mehrkosten in Höhe von 200- 350 Euro entstehen. So sagte Behrsing in einer Pressemitteilung: "Unserer Ansicht schlägt in dem gestern in den Bundestag eingebrachten Gesetzentwurf der uralte konservative Gedanke durch: Bildung und Kultur nur für besser gestellte Schichten, hingegen frühstmögliche Verwertung der Arbeitskraft für die untere Klasse der Gesellschaft".

Wir sowie das Erwerbslosenforum fordern die Bundesregierung auf, für alle Kinder aus sog. Hartz IV Haushalten die vollen Schulkosten zu übernehmen. Zudem muss unbedingt die Kürzung des erhöhten entwicklungsbedingten Wachstumsbedarf bei Schulkindern und bei Heranwachsenden noch vor der Bundestagswahl zurückgenommen werden!

Berechnungen des Elo-Forums haben ergeben, dass im ALG II-Regelsatz bei Kindern zwischen 7 und 14 Jahren nur bei Nahrung und Getränke eine monatliche Unterdeckung von 85,34 Euro vorliegt und bei Heranwachsenden eine monatliche Unterdeckung von 123,94 Euro. Grund dafür ist der wachstumsbedingte erhöhte Ernährungsbedarf in diesen Altersgruppen. In der alten Sozialhilfe vor der Hartz IV-Reform wurde dies noch berücksichtigt. (14.11.2008)

Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

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