Oh du Fröhliches Hartz IV

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Oh du Fröhliches Hartz IV – oder was uns Frau Merkel & Co. dieses Jahr unter den Weihnachtsbaum legen

Kurz vor dem Jahreswechsel möchten wir eine kleine Rückschau halten, welche Veränderungen im sozialen Bereich die Bundesregierung "geschaffen" hat.

1. Kindergelderhöhung
Für das erste und zweite Kind gibt es satte 10 Euro mehr, ab dem 3. Kind sogar gigantische 16€. Nur leider haben die 2,5 Millionen Kinder in Deutschland, die auf Sozialhilfe oder Sozialgeld (Harz IV) angewiesen sind, davon gar nichts, denn Kindergeld wird als Einkommen des Kindes voll darauf angerechnet.

2. Erhöhung des Wohngeldes
Ab sofort werden auch die Heizkosten berücksichtig, dafür gibt es 0,50 Euro/m⊃2;. Die Tabellenwerte steigen um ca. 10 Prozent, ebenso die Miethöchstbeträge. Davon sind die 2,5 Millionen ALG II Empfänger leider ausgeschlossen, bei denen wird stattdessen an den Unterkunfts- und Heizkosten weiter gespart, vorrangig durch rechtswidrige Festlegung bzw. Absenkung der Angemessenheitskriterien. D.h. für 2,5 Millionen ALG II Empfänger gibt es tatsächlich weniger vom Amt für die Unterkunft, und nicht mehr. Ein Schelm könnte dabei auf den Gedanken kommen, dass die Kommunen so die Wohngelderhöhung finanzieren.
(siehe dazu auch hier: Betrug bei den ALG II Unterkunftskosten)

3. Einheitlicher Krankenkassenbeitrag von 15,5 Prozent
Dank Einheitstarif Wettbewerb ade. Viele Versicherte müssen ab Januar zwischen 1 Prozent und 2 Prozent mehr an Beträgen zahlen. Von der Möglichkeit, Versicherte mittels Prämienmodellen zu entlasten, sind die 2,5 Millionen ALG II Empfänger aber leider ausgeschlossen, denn denen werden diese Prämien voll auf ihr ALG II angerechnet.

4. Beitragssenkung der Arbeitslosenversicherung um 0,5 Prozent
Statt 3,3% sind es ab Januar nur noch 2,7 Prozent. Damit soll, lt. offizieller Verlautbarung der Bundesregierung, die Erhöhung der
Krankenkassenbeiträge abgefangen werden. 0,5 Prozent weniger bei 2 Prozent mehr? Hier ist wohl eine Nachhilfe in Mathematik dringend notwendig. Zudem steigt dieser Beitrag ab 2010 wieder auf 3 Prozent. Also nichts mit Abfangen der höheren Krankenkassenbeiträge, soviel zur Glaubwürdigkeit unserer Bundesregierung…

5. Der Steuerfreibetrag steigt von 5.808 Euro auf 6.000 Euro pro Kind und Jahr
Davon haben aber wiederum all diejeningen, die keine oder nicht genügend Steuern zahlen, wieder mal gar nichts. Und das sind nicht nur 3,5 Millionen Arbeitslose und Hartz IV Aufstocker, sondern auch die unbekannte Zahl von Arbeitnehmer/innen die jeden Tag für Hungerlöhne malochen gehen. Im Übrigen gibt es ENTWEDER den Steuerfreibetrag ODER das Kindergeld, je nach dem, was für den jeweiligen Steuerzahler günstiger ist, nicht beides, wie man anhand der Verlautbarungen der Bundesregierung denken könnte. Dies prüft das Finanzamt automatisch mit der Steuererklärung. Faustregel: Der Steuerfreibetrag ist nur für die Eltern interessant, deren Jahreseinkommen ca. 60.000 Euro übersteigt. Ab dieser Grenze ist in etwa die steuerliche Entlastung durch den Freibetrag höher als das Kindergeld.

6. Kinderzuschlag statt Hartz IV
Durch die Entkoppelung des Kinderzuschlages von Hartz IV mit der Möglichkeit einer Verzichtserklärung auf ALG II haben nun auch
Bedürftige, die bisher nur Anspruch auf ALG II hatten, die Möglichkeit, stattdessen Kinderzuschlag und Wohngeld zu beantragen und auf ihnen zustehende Leistungen zu verzichten. Dabei ist jedoch äußerste Vorsicht geboten, denn Sie verzichten nicht nur auf ALG II, sondern auch auf GEZ-Befreiung und u.U. die Zahlung des Krankenversicherungsbeitrages für Partner, die nicht Familienversichert werden können. (siehe dazu auch hier: Kinderzuschlag – oder doch lieber Hartz IV)

7. Ab August 2009 sollen Kinder, die laufende Leistungen nach dem SGB II beziehen, pro Schuljahr 100 Euro für Arbeitsmaterialien erhalten.

8. Gemäß einer Antwort der Bundesregierung vom 27 Oktober 08 auf eine Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen, soll Essen bei stationärem Aufenthalt künftig nicht mehr auf das ALG II angerechnet werden. Wann genau diese Änderung vorgenommen wird, dazu gibt es bislang keine Aussage.

9. Auswirkungen der beschlossenen Änderungen im SGB II und III auf ALG II Empfänger:

– der bisherige von der Bundesagentur für Arbeit abgestrittene Anspruch auf Mehrbedarf für unter 15jährige nach § 28 Abs. 1 Nr. 4 SGB II wird durch Änderung der Anspruchsvoraussetzung nun ausgeschlossen,

– gegen alle nach dem SGB II erlassenen Verwaltungsakte entfalten weder Widerspruch noch Klage aufschiebende Wirkung,

– kein Rechtsanspruch mehr auf Leistungen der und Kostenerstattung bei Maßnahmen der Eignungsfeststellung und Trainingsmaßnahmen, Mobilitätshilfen, oder auf Erstattung von Bewerbungs- und Reisekosten,

– keine ABM mehr für ALG II Bezieher,

– jedem arbeitsunfähig erkrankten ALG II Bezieher kann ein Sachbearbeiter Simulantentum unterstellen und ihn beim MdK vorladen.
(siehe dazu auch hier: Neue Hartz IV Gesetze passieren unbemerkt von der Öffentlichkeit den Bundesrat). Dennoch: Ein frohes und besinnliches Weihnachtsfest allen da draussen. (22.12.2008)

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