Hartz IV Sanktionen sind völliger Unfug

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Entgegen der Behauptungen der Bundesregierung: Die meisten Sanktionen bei Hartz IV werden aufgrund von Meldeversäumnissen verhängt

Schlägt man die Bildzeitung auf oder lauscht man den Argumenten der Bundesregierung, so ensteht der Eindruck, Erwerbslose im Hartz IV Bezug müssten sanktioniert werden, weil sie sonst Jobangebote ausschlagen würden. Doch welche Jobangebote sollten Erwerbslose ablehnen, wenn offene Arbeitsangebote immer weniger werden? Unermüdlich suggerieren gerade konservative Kreise das Bild des "arbeitslosen Faulenzer, der auf Kosten der Steuerzahler lebt". So ist der "gemeinsame Feind" schnell ausgemacht und ein Arbeitszwang für Hartz IV Bezieher macht sich auch gut im CDU Wahlprogramm.

Das Institut für Wirtschaftsforschung Halle (IWH) hat eine aktuelle Studie veröffentlicht in der Ersichtlich wird, dass die erteilten Sanktionen gegenüber Arbeitslosengeld II Empfängern in der Mehrzahl aufgrund sogenannter "Meldeversäumnisse" erteilt wurden. Demnach sprachen die zuständigen Arbeitsgemeinschaften (Argen) und Jobcenter im Jahre 2008 mehr als die Hälfte (54 Prozent) der bundesweit 750.301 Sanktionen aufgrund von Meldeversäumnissen aus. Gerade einmal 20 Prozent der Sanktionen wurden verhängt, weil ein Arbeitsangebot, eine Ausbildung oder ein Ein-Euro-Job abgelehnt worden ist. Letztere Ein-Euro-Job-Angebote sind sogar dafür mitverantwortlich, Arbeitsplätze zu vernichten, weil Ein-Euro-Jobs in vielen Fällen reguläre Arbeit verdrängt. Laut der IWH-Studie wurden weitere 17 Prozent der Strafen wegen sogenannter Pflichtverletzungen verhängt, weil zum Beispiel der Betroffene zu wenig Bewerbungen verschickt hatte.

Das Hauptziel der Hartz IV Sanktionen bestehe "vermutlich darin, eine allgemeine Atmosphäre des Drucks zu erzeugen, in der die Konzessionsbereitschaft von Arbeitslosen gegenüber potenziellen Arbeitgebern erhöht wird" sagte der IWH-Experte Ingmar Kumpmann in Halle. Der Druck macht sich schließlich bei vielen Erwerbslosen stark bemerkbar. "Viele Betroffene leiden unter seelischen Erkrankungen, wie wir in unserer Beratungspraxis immer wieder erfahren müssen", so Sebastian Bertram von gegen-hartz.de.

Viele Sanktionen sind Willkür
Ein hoher Anteil der erfolgreichen Widersprüche bei verhängten Sanktionen zeigt, wie willkürlich und zum Teil rechtswidrig Behörden agieren. Im Jahre 2008 haben Sanktionierte gegen jede zehnte erteilte Sanktion einen Widerspruch eingelegt. In 37 Prozent der Sanktionen wurden die Geldstrafen voll und bei weiteren vier Prozent teilweise zurückgenommen. In den Fällen, in denen Betroffene gegen Hartz IV-Bescheide klagten, erledigten sich diese in mehr als 50 Prozent ohne Gerichtsurteil, weil Argen die Rechtmäßigkeit der Klage schon im Vorfeld anerkannten. Vor den Sozialgerichten in Deutschland wurden 2008 zudem in rund 50 Prozent der Klagen den Klägern recht gegeben. Eine vergleichbare Tendenz ist auch in diesem Jahr erkennbar. (25.06.2009)

Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

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