In bestimmten Konstellationen kann es durchaus sinnvoll sein, Räume der Wohnung unterzuvermieten, auch wenn man Bürgergeld bezieht. Zum Beispiel ist es sinnvoll, einen Untermietvertrag abzuschließen, damit das Jobcenter nicht von einer Einstandsgemeinschaft ausgeht. Denn bei einer Einstandsgemeinschaft müssen die Menschen, die in einer gemeinsamen Wohnung leben, auch füreinander “einstehen”.
Vermieter muss zustimmen
Die Aufnahme eines Untermieters ist nur mit schriftlicher Genehmigung des Vermieters möglich, andernfalls verstößt man gegen den Mietvertrag und riskiert die Kündigung.
Untermietvertrag – keine Pauschalmiete
Wird dann mit einem zukünftigen Untermieter ein Untermietvertrag abgeschlossen, sollte dieser Vertrag keine Pauschalmiete, sondern eine Kaltmiete und Pauschalen jeweils für Heiz- und Nebenkosten enthalten. Letztere sollten sich anteilig an den nach dem Hauptmietvertrag zu zahlenden Kosten orientieren, d.h:
Heizkostenvorauszahlung laut Hauptmietvertrag / Wohnfläche laut Hauptmietvertrag = X
Heizkostenvorauszahlung des Untermieters = (X * Wohnfläche der nur vom Untermieter genutzten und an ihn vermieteten Räume) + (X * Wohnfläche der gemeinschaftlich genutzten Räume / Anzahl der Nutzer). Gleiches gilt für die Nebenkosten.
Diese anteilige Berechnung kann auch für die Berechnung der Kaltmiete verwendet werden – muss aber nicht.
Sinnvoll ist eine Nachzahlungsklausel im Untermietvertrag, nach der sich der Untermieter an eventuellen Heiz- und Nebenkostennachzahlungen nach obiger Formel beteiligt.
Bei Bürgergeld weniger Mietkosten, wenn Untermieter einzieht
Die vom Untermieter an den Hauptmieter gezahlte Kaltmiete mindert die nach dem Hauptmietvertrag zu zahlende Kaltmiete und wird aufgrund ihrer Zweckbestimmung von dieser abgezogen.
Gleiches gilt für die vom Untermieter gezahlten Heiz- und Nebenkosten. Hat man also als Bürgergeld-Empfänger einen Untermieter, erhält man entsprechend der o.g. Anrechnung weniger Unterkunftskosten bzw. kann seine unangemessenen Unterkunftskosten reduzieren.
Carolin-Jana Klose ist seit 2023 Autorin bei Gegen-Hartz.de. Carolin hat Pädagogik studiert und ist hauptberuflich in der Gesundheitsprävention tätig. Ihre Expertise liegt im Sozialrecht, Gesundheitsprävention sowie bei gesellschaftspolitischen Themen. Sie ist aktiv in der Erwerbslosenberatung und engagiert sich politisch für Armutsbetroffene.