Hartz IV: ARGE Herne ignoriert Gerichtsbeschluss

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ARGE Herne ignoriert Gerichtsbeschluss

Ein Mitbürger aus Herne, nennen wir ihn Herr N., geriet wegen seiner Arbeitslosigkeit in wirtschaftliche Not und wandte sich Hilfe suchend an die ARGE Herne. Dort erfuhr er, nunmehr als Kunde bezeichnet, dass er in einer eheähnlichen Gemeinschaft lebe und wegen des Verdienstes seiner Partnerin keine Ansprüche habe.

Darüber wurden nun gestritten, während sich die wirtschaftliche Not ständig vergrößerte, bis das Sozialgericht Gelsenkirchen die Eilbedürftigkeit des Falles anerkannte und am 13 Juli 09 entschied, dass die ARGE Herne ihrem Kunden N. ab sofort vorläufige „Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes“, also das Allernötigste, zu gewähren habe.

Nach zehn Tagen erkundigte sich der Kunde N. nach dem Stand der Dinge, um zu erfahren, dass die ARGE Herne wohl noch weitere zehn Arbeitstage benötige, um seine Angelegenheit zu bearbeiten.

Am 30 Juli 2009 sprach der Kunde N. in seiner Not erneut vor, um einen Vorschuss zu erbitten. Dieses Bitte wurde sofort abgelehnt. Er könne schließlich Lebensmittelgutscheine erhalten und seine Gläubiger weiter vertrösten. Der Gerichtsbeschluss sei in die laufende Arbeit einsortiert worden und werde bearbeitet, wenn er „dran“ sei; also irgendwann.

„Es ist kaum zu fassen, dass eine deutsche Behörde eine Gerichtsentscheidung einfach ignoriert. Nach der Vestischen Arbeit in Recklinghausen ist dies die zweite ARGE, die sich eine solche Ungeheuerlichkeit leistet. Ich habe beim Sozialgericht Gelsenkirchen ein Zwangsgeld gegen die ARGE Herne beantragen müssen. Wenn Behörden Gerichtsbeschlüssen nur nach Zwangsgeldern ausführen, ist der Rechtsstaat in Gefahr.“, so Rechtsanwalt Reucher aus Bochum, der Anwalt des Kunden N. Wie die Kunden klarkommen, die ohne Anwalt ihr „Glück“ bei der ARGE Herne versuchen, bleibt offen … (PM, Rechtsanwalt Reucher, Bochum, 31.07.2009)

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