Hartz IV Erstausstattung für ein Baby

Die Geburt eines Babys ist mit erheblichen Kosten verbunden. Bei einem Hartz IV-Bezug ist es schwierig die Kosten für Babykleidung, ein Bett oder anderen Babybedarf zu tragen. Hierfür gibt es die Möglichkeit eine Erstausstattung für Babys beim Jobcenter zu beantragen.

Wann kann eine Erstausstattung für Babys beantragt werden?

Hartz IV-Bezieher können neben ihrer monatlichen Regelleistung einen Mehrbedarf oder einen Sonderbedarf geltend machen. Die Erstausstattung stellt einen Sonderbedarf darf. Auch Personen, die einer Beschäftigung nachgehen (Teilzeitbeschäftigung oder Minijob) und ihr Einkommen mit Hartz IV-Aufstocken, können einen Antrag auf Erstausstattung für Babys stellen. Eine Ablehnung des Anspruchs, aufgrund von Einkommen, ist daher rechtswidrig.

Welche Leistungen sind in der Erstausstattung enthalten?

Eine Bewilligung der Erstausstattung kann in einer Geld- oder Sachleistung erfolgen. Folgende Positionen werden vom Jobcenter übernommen:

  • Babybett
  • Wickeltisch
  • Kinderwagen
  • Kleidung
  • Schnuller
  • Flaschen

Wann kann der Antrag gestellt werden?

Eine Antragsstellung bei Kenntnis der Schwangerschaft ist nicht möglich. Der Antrag kann frühestens zwei bis drei Monate vor dem errechneten Geburtstermin erfolgen. Eine Bewilligung der Erstausstattung nach der Geburt des Babys ist nicht möglich.

Erstausstattung für das zweite Baby

Eine Beantragung der Erstausstattung für das zweite Kind ist ebenfalls möglich. Der gestellte Antrag muss dann den Hinweis enthalten, dass keine Babykleidung und -möbel vom ersten Baby mehr vorhanden sind. Auch wenn die Geburten zeitlich sehr nah beieinander liegen ist eine zweite Gewährung der Erstausstattung möglich.