Bürgergeld News

Rente: Freibetrag Grundsicherung oder Wohngeld: Zählen die Beitragszeiten aus dem Versorgungswerk?

28. März 2024

Zeiten in einem Versorgungswerk zählen zwar nicht als Grundrentenzeit, denn diese gilt ausschließlich für die gesetzliche Rentenversicherung. Sie gelten allerdings bei ergänzenden Sozialleistungen als vergleichbare Zeiten in verpflichtenden Alterssystemen, wie der Rentenexperte und Anwalt Peter Knöppel bestätigt. Versorgungswerk gilt als vergleichbare Zeit Pflichtbeitragszeiten in einem Versorgungswerk zählen für die Grundrentenzeiten als vergleichbare Zeiten. Dafür müssen 33 Jahre beim Versorgungswerk nachgewiesen werden. Auch wer nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung, sondern in einem Versorgungswerk versichert war, hat einen Anspruch auf Leistungen nach den SGB XII. Der Freibetrag liegt laut dem Experten bei knapp 280 Euro. Was sind Beitragszeiten der gesetzlichen Rentenversicherung? Als Beitragszeiten gerechnet werden die rentenrechtlichen Zeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung, für die Pflichtbeiträge oder freiwillige Beiträge geleistet wurden. Damit Leistungen beansprucht werden können, muss eine Wartezeit erfüllt haben. Lesen Sie auch: - Mit dem Krankengeld und Arbeitslosengeld die Zeit bis zur Rente überbrücken Wie lange ist die Wartezeit bei der gesetzlichen Rente? Bei der Regelaltersgrenze beträgt diese Wartezeit fünf Jahre, in denen Beiträge gezahlt wurden. Die Anzahl der Beitragszeiten spielt in die Höhe der Rente hinein. Wer mehr und höhere Beiträge zahlt, der oder die erhält eine höhere Rente. Was sind Pflichbeitragszeiten? Pflichtbeitragszeiten sind alle Zeiten, in denen jemand einer versicherungspflichtigen Beschäftigung oder einer versicherungspflichtigen Selbstständigkeit nachging. Nicht nur Berufstätigkeit fällt unter die Pflichtbeitragszeit, sondern auch Lohnersatzleistungen wie Krankengeld, Arbeitslosengeld, Bürgergeld oder Übergangsgeld. Was sind Versorgungswerke? Berufsständische Versorgungswerke sind Sicherungssystem Freier Berufe, die eigene Kammern haben, um deren Mitgliedern die Versorgung bei Berufsunfähigkeit, Alter und als Witwen / Witwer zu ermöglichen. Freie Berufe fallen nicht unter die gesetzliche Rentenversicherung. Rechtsstatus und Mitgliedschaft Versorgungswerke sind Einrichtungen des öffentlichen Rechts, die sich selbst verwalten. Die Aufnahme der beruflichen Tätigkeit bedeutet zugleich die Mitgliedschaft in der entsprechenden Berufskammer und damit die Aufnahme in das jeweilige Versorgungswerk. Welche Berufe haben Versorgungswerke? Zu den kammerfähigen Freien Berufen mit Versorgungswerken zählen Architekten, Ingenieure, Ärzte, Apotheker, Notare, Rechtsanwälte, Steuerberater bzw. Steuerbevollmächtigte, Tierärzte, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer, Zahnärzte und Psychotherapeuten. Versorgungswerke und Rentenversicherung Berufsständische Versorgungswerke sind die dritte Säule der Versorgungssysteme im Alter neben der gesetzlichen Rentenversicherung und der privaten Altersvorosorge. Sie stehen beiden. Ein Versorgungswerk dient dem Gemeinnutz und der solidarischen Organisation des jeweiligen freien Berufsstandes. Sie werden über kapitalbildende Verfahren finanziert. Diese sind in den einzelnen Berufen und den jeweiligen Versorgungswerken unterschiedlich. Gemeinsam ist ihnen, dass sie keine staatlichen Zuschüsse erhalten.

Aktuelles

28. März 2024

Die Leistungen des Bürgergeldes müssen den Zweck der Existenzsicherung und damit der Sicherung des Lebensunterhalts erfüllen. Zusätzlich sollen sie nach dem SGB II eine Wiedereingliederung ermöglichen. Falls die Leistungen zweckentfremdet werden, kann das Jobcenter allerdings in Sachleistungen auszahlen und/oder Direktzahlungen vornehmen. Dies wurde gerichtlich bestätigt. Unsachgemäße und zweckentfremdete Verwendung der Leistungen Ein Betroffener meldete sich mehrfach beim Jobcenter als bedürftig, obwohl ihm kurz zuvor Vorschüsse oder Grundsicherungsleistungen in bar ausgezahlt worden waren. Die monatlichen Leistungen waren innerhalb kürzester Zeit verschwunden. Es stellte sich heraus, dass der Betroffene mit den Leistungen eine Reise nach Russland unternommen und dort mehrfach Unterhaltszahlungen geleistet hatte. Offenbar hatte er zu diesem Zweck kürzlich eine Waschmaschine und einen Kühlschrank verkauft, um kurz darauf den Bedarf für eine Neuanschaffung zu begründen. Sachleistungen und Direktüberweisungen durch das Jobcenter an Vermieter und Stromzulieferer Nachdem das Jobcenter festgestellt hat, dass der Betroffene die Leistungen offensichtlich zweckentfremdet hat und daher nicht in der Lage ist, seinen Lebensunterhalt aus den Leistungen zu bestreiten, hat es beschlossen, einen erheblichen Teil der Leistungen in Form von Lebensmittelgutscheinen auszuzahlen. Außerdem werden die Kosten für Miete und Strom direkt an den Vermieter und den Stromversorger überwiesen, um weitere Mietschulden zu vermeiden. Lesen Sie auch: - Bürgergeld: So viele Arbeitsverweigerer gibt es wirklich Dagegen klagte der Betroffene vor dem Sozialgericht Berlin und verlangte die Berücksichtigung von Lohnzuschlägen bei der Ermittlung des Bedarfsanspruchs, für die keine Nachweise vorlagen. Das Gericht wies die Klage ab. Unwirtschaftliches Verhalten erlaubt Auszahlung der Bürgergeld-Leistungen in Sachmitteln In der Berufung vor dem Landessozialgericht Berlin-Brandenburg (L 32 AS 1288/15) bezeichnete der Betroffene die Auszahlung der damaligen Hartz-IV-Leistungen in Form von Sachleistungen als 'Nötigung und Erpressung', die seine 'Armut zur Schau stellen' würde. Das Landessozialgericht teilte diese Auffassung nicht und stellte fest, dass die Auszahlung als Sachleistung durch § 24 Abs. 2 SGB II gedeckt ist. Gemäß diesem Plan erfolgt die Auszahlung in Sachleistungen, falls der Betroffene aufgrund von Drogen- oder Alkoholabhängigkeit oder unwirtschaftlichem Verhalten nicht in der Lage ist, die Leistungen zur Bestreitung seines Lebensunterhalts zu verwenden.

27. März 2024

Der Verein Sanktionsfrei will zusammen mit einem breiten Bündnis sozialer Organisationen 1.000 Bürgergeld- und Wohngeldempfängern in Deutschland jeweils 139 Euro Klimageld auszahlen. Wir berichteten. Frist läuft ab Nach Angaben von Sanktionsfrei haben sich bisher 20.000 Menschen für die Aktion angemeldet, um das Klimageld zu erhalten. Wer noch mitmachen möchte, kann sich noch bis zum 4. April 2024, 23.59 Uhr anmelden. Die Idee hinter dem Klimageld ist es, die durch die CO₂-Bepreisung verursachten Mehrkosten auszugleichen, die insbesondere von privaten Haushalten getragen werden. Bepreisung, die bisher vor allem Unternehmen betrifft, generiert der Staat jährlich Einnahmen in Milliardenhöhe. Offizielles Klimageld nur für Unternehmen Diese Einnahmen, so die Kritik, würden jedoch nicht, wie im Koalitionsvertrag vorgesehen, an die Bevölkerung zurückgegeben, sondern in industrielle Großprojekte und andere Wirtschaftszweige investiert. Helena Steinhaus, Gründerin von Sanktionsfrei, kritisiert diese Praxis scharf und betont die Notwendigkeit, gerade die einkommensschwachen Haushalte zu unterstützen, die am wenigsten zum CO₂-Ausstoß beitragen, aber die größten Lasten der klimapolitischen Transformation tragen. Dies sind Bezieher von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie Wohngeldempfänger. Der Druck auf die Bundesregierung, eine Umverteilung der CO₂-Einnahmen in Form eines Klimageldes vorzunehmen, wächst mit der Unterstützung namhafter Organisationen und Experten wie dem Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW). Marcel Fratzscher, Präsident des DIW, betont, dass insbesondere einkommensschwache Haushalte überproportional von einem solchen Klimageld profitieren würden, da sie relativ stärker durch den CO₂-Preis belastet werden. Trotz der klaren Forderungen und des aufgezeigten Bedarfs hat Bundesfinanzminister Christian Lindner bereits angekündigt, dass in dieser Legislaturperiode kein Klimageld eingeführt werden soll. Dies stößt auf deutliche Kritik des Paritätischen Gesamtverbandes und weiterer Bündnispartner, die betonen, dass eine erfolgreiche Klimawende nur durch eine sozial gerechte Politikgestaltung erreicht werden kann. Kein Klimageld von der Ampel-Koalition Die einmalige Auszahlung des Klimageldes ohne Sanktionen ist daher nicht nur eine direkte Hilfe für die Betroffenen, sondern auch ein starkes politisches Statement. Es will die Dringlichkeit, klimapolitische Maßnahmen mit sozialer Gerechtigkeit zu verknüpfen und die entstandenen gesellschaftlichen Spannungen ernst zu nehmen. Interessierte finden die Kampagne und die Möglichkeit, sich für das Klimageld anzumelden, auf der Website von Sanktionsfrei, die auch als Plattform dient, um den politischen Druck auf die Regierung zu erhöhen. Wird das Klimageld vom Jobcenter angerechnet? Eine wichtige Frage, die sich viele stellen, ist, ob das Klimageld vom Jobcenter angerechnet wird. Gemäß des Tafelparagrafen 11a (4) SGB II wird diese Zahlung nicht als Einkommen gezählt und darf daher nicht angerechnet werden. Sollte es dennoch zu Problemen mit dem Jobcenter kommen, sollte ein Widerspruch mit Verweis auf den Tafelparagrafen 11a (4) SGB II gestellt werden Erhalten alle das Klimageld? Nein. Es können zwar alle mitmachen, die Bürgergeld oder Wohngeld beziehen. Allerdings reicht das Geld leider nur für 1000 Menschen. Laut "Sanktionfrei" entscheidet das Los. Wo kann man sich anmelden und mitmachen? Auf der Website des Vereins steht ein Formular bereit, auf dem man sich eintragen kann. Die Adresse lautet: https://sanktionsfrei.de/klimageld/start

27. März 2024

Circa 7,8 Millionen Menschen in Deutschland haben eine Schwerbehinderung. Auch unterhalb der Grenze zur Schwerbehinderung gibt es Steuererleichterungen bereits bei einem Grad der Behinderung ab 20. Der Pauschbetrag Für Menschen mit Behinderungen gilt bei der Einkommenssteuer ein Steuerfreibetrag (Pauschbetrag). Dieser Pauschbetrag kann ab einem Grad der Behinderung von mindestens 20 beantragt werden und steigt mit dem Grad der Behinderung. Bei einem Grad der Behinderung von 20 beträgt er 384 Euro, bei einem Grad der Behinderung von 100 liegt er bei 2.840 Euro. Wie lange ist der Pauschbetrag gültig? Der Pauschbetrag gilt in voller Höhe immer für das gesamte laufende Jahr, und auch dann, wenn sich der Grad der Behinderung während dieser Zeit ändert. In diesem Fall wird der jeweils höchste Grad der Behinderung angerechnet. Müssen die Einzelkosten nachgewiesen werden? Pauschbetrag ist die Abkürzung für Pauschalbetrag. Es gibt also eine Pauschale, für die Einzelaufwendungen nicht extra aufgeführt werden müssen. Das kann zum Nachteil werden, nämlich dann, wenn die realen Kosten höher sind als der Pauschbetrag. Hier gibt es die Möglichkeit, auf den Pauschbetrag zu verzichten und die echten Aufwendigen mit Belegen nachzuweisen und abzusetzen. Rechte und Nachteilsausgleiche Menschen mit Behinderungen bekommen im deutschen Sozialstaat besondere Rechte. Diese sind aber kein Privileg gegenüber Menschen ohne Behinderungen, sondern sollen die Nachteile ausgleichen, denen die Betroffenen aufgrund ihrer Behinderung ausgesetzt sind. Wer erhält die Vergünstigungen? Im Bundesversorgungsgesetz sind die Nachteilsausgleiche nach dem Grad der Behinderung gestaffelt. Dieser beginnt bei 20 und geht dann in Zehnerschritten bis zu einem Grad von 100. Am meisten Nachteilsausgleiche erhalten die am schwersten behinderten Menschen. Die Merkzeichen Neben dem Grad der Behinderung spielt beim Nachteilsausgleich auch das jeweilige Merkzeichen eine Rolle, denn dieses kennzeichnet besondere Beeinträchtigungen und die entsprechenden Rechte und Hilfen, um die Beeinträchtigugen auszugleichen. Unterstützung bei der Arbeit Staatliche Zuschüsse sollen ermöglichen, dass Menschen mit Behinderung der Zugang zum Arbeitsmarkt nicht versperrt bleibt, oder sie wegen ihrer Behinderung und einem fehlenden behindertengerechten Ambiente nicht voll arbeiten können. Wer gilt als schwerbehindert? Das neunte Sozialgesetzbuch (§ 2 Abs. 1 SGB IX) definiert Menschen mit Schwerbehinderungen als "Menschen, die körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, die sie in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate hindern können.“ Auch chronische Krankheiten können eine Schwerbehinderung sein Auch chronische Erkrankungen können den Status einer Schwerbehinderung verursachen. So erkennt der Europäische Gerichtshof chronische Krankheit (beziehungsweise bestimmte Folgen dieser Erkrankungen) als Behinderung an (Aktenzeichen C-335/11 und C-337/11), was die Betroffenen vor Diskriminierung schützen soll.

27. März 2024

Viele Menschen merken mit Ende 50 oder Anfang 60, dass ihre Gesundheit nicht mehr mitspielt. Sie können den Arbeitsalltag nicht mehr bewältigen, werden entlassen oder kündigen selbst. Jetzt geht es darum, möglichst früh mit oder am besten ohne Abschläge in Rente zu gehen. Doch wie gehen Betroffene am besten vor? Der Sozialrechtsexperte Dr. Utz Anhalt klärt auf. Arbeitslosengeld bis zu 2 Jahre beziehen Die Möglichkeit, bis zu zwei Jahre lang Arbeitslosengeld zu beziehen, wenn man älter als 58 Jahre ist, bietet zwar eine gewisse Unterstützung, reicht aber häufig nicht aus, um die Zeit bis zum frühestmöglichen Beginn zur Rente zu überbrücken. Dr. Utz Anhalt zum Thema Das Arbeitslosengeld könnte aber bei einem bestimmten Alter auch eine Brücke in die Altersrente sein. In der folgenden Tabelle ist die Dauer des Anspruchs auf Arbeitslosengeld dargestellt. Bezugsdauer beim Arbeitslosengeld Diese Tabelle zeigt, wie lange und in welchem Alter das Arbeitslosengeld bezogen werden kann: Versicherungspflicht in den letzten 5 Jahren vor der Arbeitslosmeldung (Monate) Vollendetes Lebensjahr Höchstanspruchsdauer (Monate) 12 6 16 8 20 10 24 12 30 50. 15 36 55. 18 48 58. 24 Kombination aus Krankengeld und Arbeitslosengeld als Lösung Der früheste Eintritt in die Altersrente liegt je nach Geburtsjahr bei 62 Jahren, aber nur, wenn diese man als Schwerbehinderter beantragt. Wenn man also Ende 50 ist, reichen die zwei Jahre Arbeitslosengeld nicht aus. Die Lösung kann der Bezug von Krankengeld sein. Eine Möglichkeit für Betroffene ist daher der Bezug von Krankengeld, das bis zu eineinhalb Jahre gewährt werden kann. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass der Arzt eine dauerhafte Arbeitsunfähigkeit bescheinigt. Das Krankengeld beträgt in der Regel ca. 70 % des Bruttoentgelts, was einem Nettoentgelt von ca. 90 % entspricht. Die maximale Bezugsdauer von 72 Wochen beginnt nach den ersten sechs Wochen der Krankschreibung. In den ersten sechs Wochen zahlt der Arbeitgeber. Danach zahlt die Krankenkasse. Aber: Die Krankenkasse prüft sehr genau, ob der Bezug von Krankengeld gerechtfertigt ist. Betroffene müssen also nachweisen, dass sie tatsächlich wegen einer Krankheit dauerhaft arbeitsunfähig sind. Für viele Betroffene kann es eine realistische Strategie sein, die Zeit bis zur Rente mit einer Kombination aus Arbeitslosengeld und Krankengeld zu überbrücken. Dies ist jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich und bedarf einer sorgfältigen Planung und Beratung. Nach sechs Wochen Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und bis zu eineinhalb Jahren Krankengeld kann Arbeitslosengeld beantragt werden. Insgesamt kann diese Kombination bis zu dreieinhalb Jahre finanzielle Unterstützung bieten und so als Brücke in die Rente dienen. Erst Arbeitslos und dann Krankengeld Für Betroffene, die ihren Job bereits verloren haben und anschließend schwer erkranken, gestaltet sich der Weg in die Rente etwas komplizierter. In solchen Fällen kann der Bezug von Krankengeld nach einer Arbeitslosigkeit beantragt werden. Die Höhe des Krankengeldes orientiert sich am vorherigen Arbeitslosengeld, und auch in dieser Konstellation kann das Krankengeld bis zu anderthalb Jahren bezogen werden. Insbesondere der Bezug von Krankengeld kann zu erheblichen Problemen mit der Krankenkasse führen. Zudem erfordert die Bewältigung der bürokratischen Hürden und der Umgang mit den Behörden viel Kraft, die viele erkrankte Menschen nicht aufbringen können. Zuvor beraten lassen Um die schwierige Situation zu bewältigen und den besten Weg in die Rente zu finden, ist eine persönliche Beratung unerlässlich. Sozialverbände wie der SoVD bieten Unterstützung und beraten Betroffene individuell. Eine solche Beratung kann entscheidend sein, um die Zeit bis zur Rente bestmöglich und ohne hohe Einbußen zu überbrücken.

27. März 2024

Die Union möchte das Bürgergeld abschaffen. Jetzt hat sie ein Konzept vorgelegt, um angeblichen Arbeitsverweigerern die Leistungen zu streichen. Durch das rhetorische Dauerfeuer aus CDU / CSU führte die Bundesregierung ein Gesetz ein, dass solche Totalsanktionen bereits möglich macht - diese sind möglicherweise verfassungsfeindlich. Eine nun veröffentlichte Auswertung zeigt, dass tatsächliche Arbeitsverweigerer die absolute Minderheit darstellen. Hetzjagd auf ein Phantom Sobald es um das Thema Bürgergeld geht, sehen BILD, AfD und die CDU / CSU so sicher wie das Amen in der Kirche "Arbeitsverweigerung". Nach dem Motto "fangt die Hexe" überbieten sich die Brandstifter in Ideen, wie Leistungsberechtigten ihre Grundrechte entrissen werden sollen. Dabei zeigt die Statistik in nackten Zahlen, dass Arbeitsverweigerung beim Bürgergeld für Arbeitssuchende ein absolutes Randphänomen ist. 1,4 Prozent wurden wegen Ablehnung von Jobs sanktioniert Die Zahlen der Jobcenter sprechen eine klare Sprache. Die Statista-Grafik mit Daten der Bundesagentur für Arbeit belegt, dass 2021 lediglich 52.000 Leistungsberechtigte wegen Verweigerung der Aufnahme oder Fortführung einer Arbeit sanktioniert wurden. Das sind 1,4 Prozent. In den Jahren zuvor sah es ähnlich aus. Keine Milde der Jobcenter Diese Zahlen sprechen für sich. Die Jobcenter sind dafür bekannt, schnell und hart zu sanktionieren - lieber zuviel als zuwenig. An einer übergroßen Milde liegt diese sehr geringe Zahl derjenigen, deren Leistungen wegen Verweigerung einer Arbeit gemindert wurden, also mit Sicherheit nicht. Die niedrige Zahl liegt schlicht daran, dass nur sehr wenige Leistungsberechtigte die Aufnahme oder Fortführung verweigerten. Die meisten sehnen sich nach einem Job Wer einen Einblick in die Situation von Leistungsberechtigten beim Bürgergeld hat, der weiß, dass die meisten Betroffenen sich danach sehnen, auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt Fuß zu fassen. Zu den Erwerbslosen kommen die Leistungsberechtigten, die mit Bürgergeld aufstocken. Diese Menschen arbeiten, aber der Lohn reicht nicht für die Existenz. Auch Alleinerziehende oder Menschen, die Angehörige pflegen und Bürgergeld beziehen, können nicht einfach so jeden Job annehmen. Psychosoziale Probleme statt Verweigerung Eine sehr große Gruppe unter den Leistungsberechtigten leidet unter psychischen Problemen und / oder Suchterkrankungen. Diese sind meist der Grund, warum sie Bürgergeld beziehen. Diese Menschen müssen psychosozial vorbereitet werden, damit sie sich in den regulären Arbeitsalltag integrieren können. Fachkräftemangel und Bürgergeld Wieder andere haben Sprachprobleme, oer ihnen fehlt die entsprechende Aus- und Weiterbildung, um in Arbeit zu kommen. Genau hier klafft dann die Lücke zwischen Fachkräftemangel einerseits und Erwerbslosigkeit andererseits. Hier sollte das Bürgergeld ansetzen, nämlich (im Unterschied zu Hartz IV, das den Ausbeutern lediglich billigste Arbeitskräfte servierte), Leistungsberechtigte so aus- und weiterbilden, dass sie als Fackkräfte arbeiten können. Facharbeitermangel und Hartz IV Dieser Facharbeitermangel ist übrigens unter anderem ein Resultat von Hartz IV. Hartz IV, ein Geschenk an Lohndrücker und ausbeuterische Zeitarbeitsfirmen, schuf eine entrechtete Menge an potenziellen Arbeitskräften. Die Arbeitgeber und Zeitarbeitsfirmen konnten jederzeit auf die Hartz IV Bezieher zugreifen, da ihnen die Leistungen entzogen wurden, wenn sie nicht jeden Niedriglohn machten. Zudem war Hartz IV ein ideales Druckmittel, um die Löhne immer weiter zu drücken. Denn wer noch eine Arbeit hatte, dem drohte die Entrechtung durch Hartz IV, wenn er oder sie nicht eine Drangsalierung nach der anderen schluckte. Was will die Union? Nicht Arbeitsverweigerung ist ein Problem beim Bürgergeld, sondern die Lücke zwischen Fachkräftemangel und Ausbildung, wenn es darum geht, Menschen mit erheblichen Problemen wirksam zu unterstützen, damit sie sich in den Arbeitsmarkt eingliedern. Warum wettert dann die Union gegen ein Scheinproblem statt das echte Problem der mangelnden Qualifizierung und der realen psychosozialen Schwierigkeiten ernst zu nehmen? Die Union sehnt sich nach Hartz IV Offensichtlich ist der Union im Interesse der Kapitaleigner der bundesdeutsche Sozialstaat (und damit unser Grundgesetz) ein Dorn im Auge. Hart erkämpfte Arbeitslosen- und Arbeitsrechte -ob Bürgergeld oder Streikrecht- stehen im Weg, wenn es darum geht, Lohnabhängige für den Profit der Reichen auszusaugen.

27. März 2024

Die Kosten der Unterkunft werden im Bürgergeld von den Jobcentern in tatsächlicher,  aber "angemessener" Höhe übernommen. Die Stromkosten müssen jedoch weiterhin aus den Regelleistungen gezahlt werden. Seit 2024 sind weitere Steigerungen der Stromkosten zu verzeichnen. Es gibt eine Ausnahme Lediglich bei der Warmwasseraufbereitung durch einen Strom-Durchlauferhitzer können Bürgergeld-Bezieher einen Strom-Mehrbedarf beantragen. Proaktiv wird das Jobcenter allerdings darauf nicht hinweisen, weshalb viele Leistungsberechtigte hiervon nichts wissen. Alle andere Stromkosten müssen aus den knapp berechneten Regelleistungen aufgebracht werden. Deshalb hat die LINKE hat den Antrag „Strom gehört zu einem menschenwürdigen Leben - Strombedarf im Bürgergeld und der Altersgrundsicherung decken“ eingebracht. Die Forderungen lauten: Erstens die Übernahme der vollen Stromkosten bis zu einer Nichtprüfungsgrenze, zweitens die verpflichtende Übernahme von Stromschulden, drittens die Herausnahme von Kühlschränken und Waschmaschinen aus dem Regelsatz und viertens eine einmalige Leistung bei defekten Elektrogroßgeräten. Der aktuelle Bürgergeld-Regelsatz deckt nicht die Stromkosten Die Partei begründet diese Forderung folgendermaßen: „Der dafür (Stromkosten und Elektrogeräte) angesetzte Betrag ist viel zu niedrig: Selbst ein sparsamer Verbrauch kostet pro Jahr rund 130 Euro mehr, als in den Regelbedarfen vorgesehen ist. Steigende Strompreise verschärfen das Problem massiv. Gleichzeitig werden Lebensmittel immer teurer. Der aktuelle Regelsatz gleicht auch das nicht vollständig aus.“ „Strom gehört zum Existenzminimum“ Laut der Partei Die LINKE gehört Strom zum Existenzminimum. So heißt es: „Ohne Strom gibt es kein Licht, kein warmes Essen, können Lebensmittel nicht gekühlt und Hausaufgaben nicht erledigt werden. Strom ist unverzichtbar; er gehört zum Existenzminimum.“ Nicht nur die LINKE fordert, die Stromkosten aus dem Regelsatz herauszunehmen und individuell zu zahlen, sondern auch wichtige Sozialverbände wie der Sozialverband VdK und der Paritätische Wohlfahrtsverband, außerdem der Deutsche Gewerkschaftsbund. Lesen Sie auch: Bürgergeld: Wenn dein Jobcenter-Sachbearbeiter sagt: Nein das geht nicht! Bürgergeld und Vorschuss immer zugleich beantragen Was ist eine Nicht-Prüfungsgrenze? Unter einer Nicht-Prüfungsgrenze versteht die LINKE einen Verbrauch der Obergrenze der Stufe E des Stromspiegels. Das umfasst die unteren 70 Prozent aller Haushalte. Im Gegenzug sollen dann die Pauschalen aus den Regelbedarfen herausgenommen werden. Überprüfung erst bei Überschreiten der Richtwerte Erst wenn diese Richtwerte überschritten werden, sollte im Einzelfall geprüft werden, was die Gründe für den höheren Verbrauch sind. Können diese von den Betroffenen geändert werden, dann sollen sie Anspruch auf eine unabhängige Energieberatung haben. Sind aber alte Geräte die Ursache, dann sollten die Kosten oberhalb des Richtwertes übernommen werden. Nach Abwägung wäre auch ein kostenloser Austausch alter Geräte möglich. Wechsel des Anbieters Liegen die hohen Stromkosten am teuren Stromtarif des jeweiligen Anbieters, dann sollen die Betroffenen zu einem Wechsel aufgefordert werden. Sind derlei niedrigere Strompreise durch seriöse Anbieter nicht möglich, dann müssten auch die höheren Preise erstattet werden. Was tun bei Stromschulden Stromschulden sollten in Bürgergeld und Altersgrundsicherung stets vom Staat getragen werden. Dies sollte auf Darlehensbasis erfolgen, und es müsste eine Schuldnerberatung geben. Weiteres dazu auch hier: Bürgergeld und Stromkosten 2024: Wann und was zahlt das Jobcenter Keine Kühlschränke aus dem Regelbedarf Kühlschränke, Waschmaschinen und andere Haushaltsgroßgeräte müssten aus dem Regelbedarf genommen werden. Die Kosten für den Ersatz kaputter Geräte müsste voll getragen werden.

27. März 2024

Nach sechs Wochen Krankheit zahlt der Arbeitgeber das Gehalt nicht weiter. Sie bekommen zwar bis zu anderthalb Jahre Krankengeld, doch dies ist niedriger als der Nettolohn. Wenn Sie nach dem Auslaufen des Krankengeldes immer noch krank sind, dann sollten Sie vorbereitet sein. Das Krankengeld Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen Krankengeld, wenn ein Anspruch besteht - und maximal für 78 Wochen innerhalb von drei Jahren. Dann folgt die sogenannte Aussteuerung, und das Krankengeld entfällt. Krankengeld gibt es nur, wenn Sie krankgeschrieben sind, und zwar ohne Lücke. Die Nahtlosigkeitsregelung Was passiert aber, wenn das Krankengeld ausläuft und Sie immer noch und dauerhaft krank sind. Wie geht die soziale Absicherung weiter? Hier setzt die Nahtlosigkeitsregelung ein - vom Krankengeld in das Arbeitslosengeld. Die "Aussteuerung" Aussteuerung bezeichnet den Übergang von einem höheren Sozialversicherungssystem in ein niedrigeres, hier ist es der Übergang vom Krankengeld in das Arbeitslosengeld. Bevor das Krankengeld ausläuft, erhalten Sie einen Bescheid der Krankenkasse über eine Aussteuerung. Mit diesem müssen Sie zur Arbeitsagentur gehen und Arbeitslosengeld I beantragen. Dass Sie krankgeschrieben sind, entbindet Sie nicht von der Pflicht, ALG I zu beantragen. Lesen Sie auch: - 7 Verbesserungen beim Pflegegeld: Was hat sich geändert? - Mehrere Einzel-GdB können zur Schwerbehinderung GdB 50 führen – Urteil Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung Zudem sollten Sie unbedingt dafür sorgen, dass ihr behandelnder Arzt Sie nicht nur weiterhin krank schreibt, sondern Ihnen auch eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellt. Das reicht vorerst als Nachweis dafür, dass Sie nicht arbeiten können. Arbeitsunfähig oder erwerbsunfähig? Das Gutachten des behandelnden Arztes zeigt nur, dass Sie den zuvor ausgeübten Beruf gesundheitlich nicht mehr ausüben können. Haben Sie jetzt den Job verloren oder gekündigt, dann prüft die Arbeitsagentur, ob Sie erwerbsunfähig sind, also ob Sie keine 15 Stunden oder länger auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein können. Trotz Krankheit haben Sie Pflichten als Arbeitssuchender Trotz Krankheit gilt für die Arbeitsagentur beim Bezug von AlG I, dass Sie sich dem allgemeinen Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen müssen. Zwar werden Sie kaum in eine Arbeit vermittelt werden wegen Ihrer Krankheit, doch Sie müssen Bewerbungen schreiben, um den Anspruch auf Arbeitslosengeld nicht zu verlieren. Berufsunfähigkeit oder Arbeitsunfähigkeit Wichtig ist jetzt: Eine vom behandelnden Arzt bescheinigte Berufsunfähigkeit ist keine Arbeitsunfähigkeit. Wenn ihre Krankheit dauerhaft ist und Sie nicht oder nicht voll arbeitsfähig sind, dann fallen Sie möglicherweise unter Erwerbsminderung und haben einen Rentenanspruch. Was sind die Voraussetzung für eine Rente wegen Erwerbsminderung? Für eine Erwerbsminderungsrente dürfen Sie die Regelalterszeit der Altersrente nicht erreicht haben. Sie können weniger als drei (volle Erwerbsminderung) oder weniger als sechs (teilweise Erwerbsminderung) Stunden pro Tag arbeiten. Trotz medizinischer Reha-Maßnahmen hat sich ihr Gesundheitszustand nicht gebessert. Sie haben mindestens drei Jahre in den letzten fünf Jahren Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung gezahlt. Sollen Sie sich nach Ablauf des Krankengeldes weiter krankschreiben? Sie sollten sich auch deshalb nach Ablauf des Krankengeldes krankschreiben lassen, damit keine Lücke in ihrem Rentenkonto besteht. Die Krankenzeiten werden bei der Rente angerechnet. Dafür muss aber das Ende der letzten Beschäftigung und der Bezug des Krankengeldes ineinander übergehen. Zusammengefasst: Was ist möglich, wenn das Krankengeld endet? Wenn Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen, fallen Sie auch nach den 78 Wochen Krankengeld nicht in ein finazielles Loch. Möglich ist auch der Bezug von Arbeitslosengeld I oder einer Erwerbsminderungsrente. Für beides sollten Sie sich früh- oder zumindest rechtzeitig beim Arbeitsamt beziehungsweise der Rentenversicherung melden.

26. März 2024

Wer seinen Job kündigt, muss mit einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld rechnen. Wie eine Sperre, die bis zu 6 Monate betragen kann, umgegangen werden kann, beantwortet der Fachanwalt für Arbeitsrecht, Christian Lange aus Hannover. Wie lange kann die Arbeitslosengeldsperre andauern? Während der Sperrzeit erhalten Anspruchsberechtigte kein Arbeitslosengeld. Diese Zeit dauert in der Regel zwölf Wochen, also fast drei Monate. Die Dauer der Gesamtleistung, auf die eine Person Anspruch hat, verkürzt sich durch eine Sperrzeit um ein Viertel. Die gesetzliche Grundlage für die Sperrzeit findet sich im Sozialgesetzbuch III (SGB III), nicht im SGB II, wie fälschlicherweise oft angenommen. Das SGB III regelt die Arbeitsförderung in Deutschland und definiert die Voraussetzungen sowie die Dauer einer Sperrzeit. Die Sperre beim Arbeitslosengeld wird verhängt, um Fälle zu sanktionieren, in denen Berechtigte ihre Arbeitslosigkeit vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit selbst herbeiführen. "In einigen Fällen kann sogar eine Arbeitslosengeldsperre von 6 Monaten verhängt werden", mahnt Lange. Wann wird eine Sperrzeit verhängt? Eine Sperrzeit wird verhängt, wenn ein Arbeitnehmer sich versicherungswidrig verhält, also ohne einen wichtigen Grund handelt, der seine Arbeitslosigkeit herbeiführt. Dies beinhaltet beispielsweise "die Eigenkündigung oder das Eingehen eines Aufhebungsvertrags ohne triftigen Grund", warnt der Anwalt. Voraussetzungen für die Verhängung einer Sperrzeit Die wichtigste Voraussetzung für die Verhängung einer Sperrzeit ist das versicherungswidrige Verhalten des Arbeitnehmers. Hierunter fällt die vorsätzliche oder grob fahrlässige Herbeiführung der eigenen Arbeitslosigkeit. Beispiele für ein solches Verhalten "sind die eigenständige Kündigung des Arbeitsverhältnisses oder das Verursachen einer Kündigung durch den Arbeitgeber aufgrund eigenen Fehlverhaltens", sagt der Arbeitsrechtsexperte. Häufig für eine Sperre ist das Fehlen eines wichtigen Grundes für das versicherungswidrige Verhalten. Ein wichtiger Grund könnte beispielsweise eine ernsthafte Erkrankung sein, die es dem Arbeitnehmer unmöglich macht, seine berufliche Tätigkeit fortzuführen. Allerdings muss der Arbeitnehmer das nachweisen. Die finanziellen Einbußen durch eine Sperrzeit können erheblich sein. Während der Sperrzeit erhält der Betroffene kein Arbeitslosengeld, was zu signifikanten finanziellen Schwierigkeiten führen kann. Darüber hinaus verkürzt sich der Gesamtzeitraum, für den Arbeitslosengeld beansprucht werden kann. Vermeidung der Arbeitslosengeldsperre Die Vermeidung einer Sperrzeit erfordert ein umsichtiges Handeln des Arbeitnehmers. Vor einer Eigenkündigung oder dem Abschluss eines Aufhebungsvertrags sollte stets geprüft werden, ob ein wichtiger Grund vorliegt. Zudem empfiehlt es sich, rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen, um mögliche Fallstricke zu umgehen. Hier sind Strategien, die helfen können, eine Sperrzeit zu verhindern: 1. Gründliche Vorbereitung und Information Kenntnis der rechtlichen Rahmenbedingungen: Sich über die gesetzlichen Bestimmungen und Voraussetzungen für eine Sperrzeit zu informieren, ist grundlegend. Das Sozialgesetzbuch III (SGB III) bietet hierzu detaillierte Informationen. 2. Beratung durch Fachleute Inanspruchnahme rechtlicher Beratung: Ein auf Arbeitsrecht spezialisierter Anwalt kann individuell beraten und aufzeigen, welche Optionen im Fall einer drohenden Kündigung oder bei Überlegungen zur Eigenkündigung bestehen. Kontaktaufnahme mit einer Beratungsstelle: Eine frühzeitige Beratung kann ebenfalls hilfreich sein. Viele Erwerbslosenberatungsstellen bieten Beratungsgespräche an, in denen geklärt wird, wie sich bestimmte Handlungen auf den Anspruch auf Arbeitslosengeld auswirken können. 3. Suche nach alternativen Lösungen Interne Lösungsversuche: Bevor man eine Kündigung in Erwägung zieht, sollte intern nach Lösungen gesucht werden. Gespräche mit dem Arbeitgeber über Veränderungen der Arbeitsbedingungen oder Versetzungen innerhalb des Unternehmens können eine Alternative darstellen. 4. Dokumentation wichtiger Gründe Dokumentation bei gesundheitlichen Problemen: Wenn gesundheitliche Probleme ein wichtiger Grund für eine Kündigung sind, sollten diese durch ärztliche Atteste detailliert belegt werden. Eine genaue Dokumentation ist essentiell, um im Bedarfsfall den wichtigen Grund nachweisen zu können. 5. Strategischer Einsatz von Aufhebungsverträgen Aufhebungsvertrag als letztes Mittel: Ein Aufhebungsvertrag sollte nur dann in Betracht gezogen werden, wenn keine anderen Optionen mehr bestehen. Die Bedingungen des Aufhebungsvertrags sollten genau geprüft werden, insbesondere in Bezug auf die Formulierungen, die eine Sperrzeit verhindern können. 6. Nutzung von Kündigungsschutzklagen Einleitung einer Kündigungsschutzklage bei ungerechtfertigter Kündigung: Falls eine Kündigung vom Arbeitgeber ausgesprochen wurde, kann eine Kündigungsschutzklage sinnvoll sein. Im Rahmen des Verfahrens kann oft ein Vergleich erzielt werden, der die Vermeidung einer Sperrzeit ermöglicht. 7. Abschluss eines gerichtlichen Vergleichs Gerichtlicher Vergleich: Ein gerichtlicher Vergleich kann so gestaltet werden, dass er nicht als versicherungswidriges Verhalten des Arbeitnehmers gewertet wird. Solche Vergleiche werden von der Bundesagentur für Arbeit in der Regel akzeptiert und führen nicht zur Verhängung einer Sperrzeit. Ein gerichtlicher Vergleich im Rahmen einer Kündigungsschutzklage kann eine Möglichkeit sein, eine Sperrzeit zu vermeiden. Die Bundesagentur für Arbeit sieht in solchen Fällen in der Regel von einer Sperrzeit ab, da der Arbeitnehmer nicht als vorsätzlich handelnd angesehen wird.

26. März 2024

Steuerlich noch anerkannte Verluste mindern in den Folgejahren nicht das bei der Berechnung der Witwenrente zu berücksichtigende Einkommen. Denn maßgeblich ist das aktuell verfügbare Einkommen, das durch den steuerlichen Verlustvortrag nicht gemindert wird, urteilte am 22. Februar 2022 das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel (Az.: B 5 R 3/23 R). Witwenrentnerin ist Gewerbetreibende Die Witwe und Klägerin betreibt ein Schaustellergewerbe und bezieht seit Januar 1992 eine Witwenrente. Ihr Betrieb erwirtschaftete über mehrere Jahre nur Verluste, schrieb aber ab 2007 wieder schwarze Zahlen. Aufgrund des steuerlichen Verlustvortrags aus den Vorjahren setzte das Finanzamt die Einkommensteuer bis 2016 auf „Null Euro“ fest. Rentenversicherung forderte 12.600 Euro überzahlte Witwenrente zurück Als die Deutsche Rentenversicherung von der Erwerbstätigkeit erfuhr, forderte sie 12.600 Euro überzahlte Witwenrente zurück. Der steuerliche Verlustvortrag sei bei der Berechnung der Witwenrente nicht zu berücksichtigen. Die Witwe sah in der Rückforderung einen Verstoß gegen § 18a Absatz 2a Sozialgesetzbuch Viertes Buch. Bei einer am Sinn und Zweck der Einkommensanrechnung auf Hinterbliebenenrenten orientierten Auslegung müsse ein einkommensteuerrechtlich anerkannter Verlustvortrag berücksichtigt werden. Ein Gewerbetreibender könne ein vergleichsweise hohes Einkommen im Jahr des Zuflusses nicht vollständig für seinen Lebensunterhalt verwenden, sondern müsse in der Vergangenheit erwirtschaftete Verluste ausgleichen, etwa durch die Tilgung von Darlehen. Lesen Sie auch: - Rente: Die Witwenrente wird erhöht und die Freibeträge steigen Steuerlicher Verlustvortrag erhöht nicht die Witwenrente Wie schon die Vorinstanzen hat nun auch das BSG dies bestätigt. Zur Begründung verwies es auf den Zweck einer Witwen- oder Witwerrente, den Wegfall des Unterhalts durch den Verstorbenen zu ersetzen. Dies sei aber nur in geringerem Umfang erforderlich, wenn die Witwe über eigenes Einkommen verfüge. Auch unter Geltung des zum 1. Januar 2002 eingefügten § 18a Absatz 2a Sozialgesetzbuch Viertes Buch bleibe ein steuerlicher Verlustvortrag bei der Einkommensanrechnung auf Hinterbliebenenrenten unberücksichtigt, so das BSG in seiner Begründung. Mit der Gesetzesänderung sollte lediglich sichergestellt werden, dass grundsätzlich alle Arten von Erwerbseinkommen bei der Einkommensanrechnung auf Hinterbliebenenrenten berücksichtigt werden. Das "Außer-Acht-Lassen" eines steuerlichen Verlustvortrags entspricht schließlich dem Sinn und Zweck der Hinterbliebenenversorgung. BSG: Maßgeblich ist das aktuell verfügbare Einkommen Maßgeblich für die Berechnung der Witwenrente sei daher das verfügbare Einkommen, urteilten die Kasseler Richter. Die „aktuelle wirtschaftliche Leistungsfähigkeit“ der Witwe ändere sich nicht durch frühere Verluste und steuerliche Verlustvorträge, so die obersten Kasseler Sozialrichter. mwo/fle/Sb

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Selbstverständnis

Von der Arbeitsmarktreform sind Millionen von Menschen betroffen. Vieles ist im SGB II unklar und auf die individuellen Bedarfe des Einzelnen zu pauschal ausgelegt. Laut einiger Erhebungen, sollen nur rund 50 Prozent aller Bescheide der Jobcenter mindestens teilweise falsch und rechtswidrig sein. Das bedeutet für die Menschen oft tatsächliche Beschneidungen in Grundrechten und Ansprüchen.



Diese Plattform will daher denen eine Stimme geben, die kein Gehör finden, weil sie keine gesellschaftliche Lobby besitzen. Bezieher von Bürgergeld (ehemals Hartz IV) werden nicht selten als "dumm" oder "faul" abgestempelt. Es reicht nicht, dass Leistungsberechtigte mit den täglichen Einschränkungen zu kämpfen haben, es sind auch die täglichen Anfeindungen in den Jobcentern, in der Schule, in der Familie oder auf der Straße. Neben aktuellen Informationen zur Rechtssprechung konzentrieren wir uns auch auf Einzelfälle, die zum Teil skandalös sind. Wir decken auf und helfen damit den Betroffenen. Denn wenn eine Öffentlichkeit hergestellt wurde, müssen die Jobcenter agieren. Sie bekommen dadurch Druck. Lesen Sie mehr darüber in unserem redaktionellem Leitfaden!

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Wir haben Ihnen eine detaillierte Liste mit allen Regelleistungen erstellt, um Ihnen einen Einblick in die Bürgergeld-Regelleistungen zu geben.

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Wichtige Fragen & Antworten zum Bürgergeld

Täglich erreichen uns zahlreiche Emails mit wiederkehrenden Fragen. Noch immer herrscht eine große Verunsicherung gegenüber den zahlreichen Sozialgesetzen und deren Auswirkungen im Alltag. Wir haben einige dieser Fragen für Sie zusammengestellt und veröffentlichen hiermit unsere Antworten.

Bürgergeld News

7 Verbesserungen beim Pflegegeld: Was hat sich geändert?

26. März 2024

Seit Jahresbeginn 2024 haben sich im Pflegesektor wurden zahlreiche Änderungen umgesetzt, die sich direkt auf Pflegebedürftige und ihre Angehörigen auswirken. Zu den wichtigsten Neuerungen zählen die Erhöhung des Pflegegeldes und der Sachleistungen, Veränderungen beim Pflege-Unterstützungsgeld, sowie Anpassungen im Bereich der Verhinderungspflege. Anpassungen beim Pflegegeld und Sachleistungen 2024 wurde das Pflegegeld um 5% erhöht. Diese Anpassung betrifft auch die Sachleistungen für ambulante Pflegedienste, die ebenfalls um 5% angehoben werden. Diese Erhöhung ist besonders für diejenigen wichtig, die pflegebedürftige Angehörige zu Hause betreuen. Durch diese Maßnahme soll die finanzielle Unterstützung für Pflegebedürftige und ihre Familien verbessert werden. Beispiel zur Pflegegeld und Sachleistungen Erhöhung Vorher: Herr Müller erhält für die Pflege seiner Ehefrau, die Pflegegrad 3 hat, ein monatliches Pflegegeld von 545 Euro. Jetzt: Mit der 5%-igen Erhöhung steigt das Pflegegeld, das Herr Müller für seine Ehefrau erhält, auf etwa 572,25 Euro pro Monat. Diese Erhöhung hilft der Familie Müller, zusätzliche Kosten für benötigte Pflegehilfsmittel oder die Inanspruchnahme von ambulanten Pflegediensten zu decken. Änderungen beim Pflege-Unterstützungsgeld Eine weitere wichtige Neuerung betrifft das Pflege-Unterstützungsgeld. Bislang konnten Angehörige einmalig 10 Tage Pflegeauszeit nehmen, um die Pflege ihrer Angehörigen zu organisieren. Seit Januar 2024 ist es möglich sein, diese 10 Tage pro Jahr und pro Pflegebedürftigem zu beantragen. Die Regelung sieht vor, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer 90% ihres Nettolohns während dieser Zeit erhalten, wobei die genauen Konditionen im Einzelfall mit dem Arbeitgeber und der Krankenkasse zu klären sind. Beispiel für die Änderungen beim Pflege-Unterstützungsgeld Vorher: Frau Schmidt muss für ihre plötzlich pflegebedürftig gewordene Mutter schnell Pflege organisieren. Sie nimmt dafür einmalig 10 Tage Pflegeauszeit und erhält 90% ihres Nettogehalts als Unterstützung. Jetzt: Ab 2024 kann Frau Schmidt jedes Jahr, falls notwendig, 10 Tage Pflege-Unterstützungsgeld beantragen, um sich um organisatorische Angelegenheiten oder akute Pflegesituationen zu kümmern, ohne finanzielle Einbußen fürchten zu müssen. Verhinderungspflege: Flexibles Entlastungsbudget und Vereinfachungen Ein guter Fortschritt ist die Einführung eines flexiblen Entlastungsbudgets im Bereich der Verhinderungspflege. Diese Neuerregelung ermöglicht es, die Mittel für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege flexibler zu nutzen. Besonders für Familien mit pflegebedürftigen Kindern bietet dies neue Möglichkeiten zur Unterstützung. Seit dem 1. Januar 2024 können Familien mit Kindern ab Pflegegrad 4 und 5 die zusammengelegten Beträge für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege nutzen. Ab Mitte 2025 wird diese Regelung auf alle Pflegebedürftigen ausgeweitet. Beispiel für die Verbesserung Vorher: Die Familie Becker konnte die Mittel für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege nur separat und für jeweils spezifische Zwecke einsetzen. Jetzt: Ab 2024 können sie diese Mittel flexibler nutzen. Wenn beispielsweise die Großmutter, die bei der Familie lebt, pflegebedürftig wird und die Familie Urlaub machen möchte, können sie die zusammengelegten Beträge nutzen, um eine bessere Betreuung für die Großmutter zu organisieren, ohne sich zwischen Verhinderungs- und Kurzzeitpflege entscheiden zu müssen. Antragspflicht für die Verhinderungspflege entfällt Des Weiteren entfällt ab 2024 die bisherige Antragspflicht für die Verhinderungspflege. Anstelle eines formalen Antrags genügt nun die Abrechnung mit der Krankenkasse, was den Prozess deutlich vereinfacht. Leistungszuschläge für Pflegeheime Im Bereich der stationären Pflege werden die Leistungszuschläge der Pflegekassen erhöht. Diese Zuschläge betreffen die pflegebedingten Aufwendungen und Ausbildungszuschläge in Pflegeheimen. Abhängig von der Dauer des Aufenthalts in einem Pflegeheim erhöhen sich die Zuschüsse der Kassen stufenweise, was die finanzielle Belastung der Pflegebedürftigen und ihrer Familien verringern soll. Beispiel zu Leistungszuschlägen für Pflegeheime Vorher: Herr Krause lebt seit zwei Jahren in einem Pflegeheim, und seine Familie muss einen großen Teil der Kosten selbst tragen. Jetzt: Mit der Erhöhung der Leistungszuschläge der Pflegekasse für pflegebedingte Aufwendungen und Ausbildungszuschläge erhält die Familie Krause ab 2024 finanzielle Entlastung. Beispielsweise steigt der Zuschuss für Herrn Krause, der mehr als zwei Jahre im Pflegeheim lebt, von 25% auf 30% der pflegebedingten Aufwendungen. Geplante Erhöhungen beim Pflegegeld ab 2025 Für das Jahr 2025 sind weitere Erhöhungen des Pflegegeldes und der Sachleistungen um 4,5% geplant. Zudem soll eine Anpassung für teilstationäre Pflegen, also klassische Tagespflegen, erfolgen. Beispiel: Die Familie Meier nutzt für ihre pflegebedürftige Mutter die Tagespflege. Ab 2025 werden die Zuschüsse für teilstationäre Pflegen erhöht. Dies bedeutet, dass die Familie Meier weniger aus eigener Tasche für die Tagespflege ihrer Mutter zahlen muss, was die finanzielle Belastung der Familie verringert.

Bürgergeld News

Erwerbsminderungsrente verhindert Anspruch auf Grundrente

26. März 2024

Gerade für Menschen, die eine Erwerbsminderungsrente beziehen, wäre der Grundrentenzuschlag eine Entlastung, denn die Renten wegen Erwerbsminderung fallen häufig sehr niedrig aus und die Betroffenen gehören zu den Menschen in Deutschland mit dem höchsten Armutsrisiko. Leider bekommen gerade Erwerbsgeminderte häufig nicht den Grundrentenzuschlag. Grundrentenzuschlag ist für gesetzliche Renten Der Grundrentenzuschlag ist bei allen gesetzlichen Renten möglich. Darunter fallen Altersrente, Erwerbsminderungsrente, Erziehungsrente und Hinterbliebenenrente. Einen Anspruch auf die Erwerbsminderungsrente haben Versicherte, die erstens mindestens 33 Jahre lang rentenpflichtig gearbeitet, Kinder erzogen oder Pflegeleistungen für Angehörige erbracht haben. Zweitens müssen sie dabei weniger verdient haben als durchschnittliche Rentenberechtigte. Was bedeutet Erwerbsminderung? Die Erwerbsminderungsrente unterstützt Schwerkranke, die noch nicht im Rentenalter sind. Diese bekommen eine Rente. Als voll erwerbsgemindert gelten Menschen, die nicht mehr als drei Stunden pro Tag arbeiten können, und als teilweise erwerbsgemindert diejenigen, die zu mehr als drei, aber weniger als sechs Stunden Arbeit pro Tag fähig sind. Wer entscheidet darüber? Die Deutsche Rentenversicherung zahlt die Erwerbsminderungsrente und prüft, ob ein Anspruch darauf besteht, also eine Erwerbsminderung vorliegt. Erwerbsminderungsrente nur für Einzahler Wie bei der gesetzlichen Altersrente gibt es eine Rente wegen Erwerbsminderung nur für Menschen, die in die Rentenkasse einzahlten. Diese dürfen das Alter für eine Altersgrenze noch nicht erreicht haben. Um eine Erwerbsminderungsrente zu beziehen, müssen die Betroffenen mindestens drei Jahre ihre Pflichtbeiträge für die Rentenkasse bezahlt haben. Erwerbsminderung und Grundrente Wer eine Erwerbsminderungsrente bezieht, ist also grundsätzlich berechtigt, bei entsprechend niedrigem Einkommen, einen Grundrentenzuschlag zu erhalten. In der Praxis kann aber ein böses Erwachen folgen, denn der Anspruch gilt nur, wenn die bestehende Rente dauerhaft wegen einer vollen Erwerbsminderung gezahlt wird. Zurechnungszeiten zur Altersrente Erwerbsminderungsrenten werden der Altersrente zugerechnet. Das bedeutet, die Betroffenen werden so behandelt, als hätten sie in der Zeit ihrer Erwerbsminderung rentenpflichtig weiterhin im Durchschnitt gearbeitet hätten. So erhalten Erwerbsgeminderte zusätzliche Entgeltpuznkte, und dies kann die Altersrente erhöhen. Zurechnungszeiten und Grundrente Das Problem ist aber, dass folgende Zeiten bei der Grundrente keine Berücksichtigung finden: Freiwillige Beiträge, Zeiten von Arbeitslosigkeit, Zeiten der Schulausbildung, Zeiten der geringfügigen Beschäftigungen wie Minijobs, generell nicht rentenpflichtige Arbeit und auch die Zurechnungszeit bei der Erwerbsminderungsrente. Das Problem sind die Grundrentenjahre Da die Zurechnungszeit der Erwerbsminderung nicht in den Grundrentenzuschlag fällt, kommen Bezieher einer Erwerbsminderung nur schwer auf die 33 Grundrentenjahre, die nötig sind, um den Zuschlag überhaupt bekommen zu können. Was können Sie tun? Erwerbsgeminderte können das im gegebenen Fall noch versuchen auszugleichen, indem sie neben der Erwerbsminderungsrente im möglichen Rahmen jobben und in die Rentenversicherung einzahlen. Dabei sollten Sie genau rechnen, ob Sie die 33 Jahre so erreichen können.

Bürgergeld News

Rentner beziehen wegen der Krankenkasse weniger Rente - das ist der Ausweg

26. März 2024

Ab März dieses Jahres müssen sich viele Rentnerinnen und Rentner auf höhere Beiträge für ihre gesetzliche Krankenkassen einstellen. Dadurch sinkt auch die Rente. Es gibt allerdings Möglichkeiten, sich dagegen zur Wehr zu setzen. Laut einer aktuellen Auswertung des Vergleichsportals "Verivox" könnten die Kosten um bis zu 214 Euro innerhalb der nächsten zwölf Monate ansteigen. Diese Erhöhung ist für viele eine erhebliche finanzielle Belastung, doch es gibt auch Möglichkeiten, diesen Mehrkosten entgegenzuwirken. Zusatzbeitrag und Beitragsbemessungsgrenze Zum Jahresbeginn haben die meisten Krankenkassen ihren Zusatzbeitrag erhöht, was nun ab März auch Rentner betrifft. Die markanteste Anhebung des Zusatzbeitrags erfolgte von 1,50 Prozent auf 2,19 Prozent, ein Anstieg um 0,69 Prozentpunkte. Gleichzeitig wurde die Beitragsbemessungsgrenze, also der Höchstbetrag, bis zu dem Beiträge berechnet werden, auf 62.100 Euro jährlich angehoben. Für Versicherte, deren Einkünfte diese Grenze erreichen oder überschreiten, bedeutet dies eine zusätzliche finanzielle Belastung von bis zu 214 Euro jährlich. Wolfgang Schütz, Geschäftsführer der Verivox Versicherungsvergleich GmbH, erläutert, dass die Erhöhungen des letzten Jahres nicht ausreichten, um die Defizite der Krankenkassen zu decken. Er macht deutlich, dass ohne gesetzliche Reformen und Einsparungen der Krankenkassen weitere Beitragserhöhungen unausweichlich sind. Lesen Sie auch: - Rente: Kann man sich die Rentenart aussuchen? Belastungen für Rentner mit Altersrente Rentner, die eine sogenannte Standardrente von monatlich 1620,90 Euro beziehen, sind ebenfalls von den Beitragserhöhungen betroffen, wenn auch in geringerem Ausmaß. Für sie bedeutet die Erhöhung eine Mehrbelastung von bis zu 67 Euro im Jahr. Dies verdeutlicht, dass die Beitragssteigerungen eine breite Gruppe von Rentnern treffen, unabhängig von der Höhe ihrer Bezüge. Sparen durch Krankenkassenwechsel Trotz der steigenden Beiträge gibt es für Rentnerinnen und Rentner Möglichkeiten, ihre finanzielle Belastung zu mindern. Ein Wechsel der Krankenkasse kann zu erheblichen Einsparungen führen. Die Zusatzbeiträge variieren zwischen den Krankenkassen erheblich, sodass ein Vergleich lohnenswert ist. Für Rentner mit Standardrente ist eine Ersparnis von bis zu 126 Euro jährlich möglich, während bei Rentnern über der Beitragsbemessungsgrenze die Einsparungen sogar bis zu 404 Euro betragen können. Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhungen Wolfgang Schütz weist darauf hin, dass nach einer Beitragserhöhung ein Sonderkündigungsrecht besteht, das es Versicherten ermöglicht, mit einer Frist von zwei Monaten zu einer günstigeren Krankenkasse zu wechseln. Wichtig zu betonen ist, dass bei einem Wechsel keine Einbußen bei den Grundleistungen zu befürchten sind, da 95 Prozent dieser Leistungen gesetzlich festgeschrieben sind. Für viele Rentnerinnen und Rentner haben die neuen Zusatzbeiträge zu einer sinkenden Rente geführt. Jedoch zeigt die Auswertung von Verivox, dass durch einen Krankenkassenwechsel Einsparungen möglich sind.

Aktuelle Urteile zum Bürgergeld, Sozialhilfe und Rente

Mehrere Einzel-GdB können zur Schwerbehinderung GdB 50 führen - Urteil

26. März 2024

Die Frage, ob die Zusammenrechnung von zwei Einzel-GdB von 30 zu einer Schwerbehinderung mit einem Gesamt-GdB von 50 führen kann, wurde vor dem Sozialgericht Aurich verhandelt und in einem wegweisenden Urteil entschieden. Der verhandelte Fall Der 1963 geborene Kläger leidet seit einem Teilverlust des Dickdarms an einer chronisch entzündlichen Darmerkrankung, die mit einem GdB von 30 bewertet wurde. Zusätzlich wurde vom Versorgungsamt ein Einzel-GdB von 30 für die Lungenfunktionseinschränkung festgestellt. Ferner wurde dem Kläger ein Einzel-GdB von 20 wegen Schlafapnoe zuerkannt. In einem Widerspruchsbescheid stellte das Versorgungsamt lediglich einen Gesamt-GdB von 40 fest, woraufhin der Kläger Klage erhob. Entscheidung des Gerichts Das Sozialgericht Aurich (Az. S 4 SB 154/21) hat entschieden, dass die beiden überwiegenden Funktionsbeeinträchtigungen in ihren Auswirkungen völlig unabhängig voneinander sind und sich auf unterschiedliche Bereiche des täglichen Lebens des Klägers auswirken. Aufgrund dieser Feststellung wurde dem Kläger ein Gesamt-GdB von 50 zuerkannt, was die Schwerbehinderteneigenschaft zur Folge hat. Schwerbehinderung ab 50 GdB hat Vorteile Die Entscheidung hat weitreichende Konsequenzen, da die Schwerbehinderteneigenschaft zahlreiche Vorteile mit sich bringt. Unter anderem können Personen mit einem Gesamt-GdB von 50 zwei Jahre früher als üblich ohne Abzüge Rente beanspruchen. Lesen Sie auch: - Rente wegen Erwerbsminderung oder wegen Schwerbehinderung? Grundsatzentscheidung des Gerichts Das Urteil des Sozialgerichts geht über den Einzelfall hinaus. Es stellt fest, dass in der Regel davon auszugehen ist, dass zwei führende Einzel-GdB von 30 die Annahme der Schwerbehinderteneigenschaft rechtfertigen. Diese Grundsatzentscheidung könnte in Zukunft Auswirkungen auf ähnlich gelagerte Fälle haben und als Präzedenzfall dienen. Die Bedeutung des Urteils für Betroffene Das Urteil unterstreicht einmal mehr, dass ein höherer GdB in der Regel vor Gericht durchgesetzt werden kann. Während die Versorgungsämter häufig bei ihrer ursprünglichen Feststellung bleiben, führt eine unabhängige Überprüfung, wie in diesem Fall vor dem Sozialgericht Aurich, häufig zu einer Erhöhung des Gesamt-GdB. Dies ist insbesondere für Menschen relevant, die eine Schwerbehinderung ab dem Grad der Behinderung anstreben.

Bürgergeld News

Minijob trotz Krankengeld - Ja das ist in diesen Fällen möglich

26. März 2024

Vor einigen Tagen erhielten wir eine Email mit der Frage, ob es gesetzlich erlaubt ist, während des Bezugs von Krankengeld auch einen Minijob auszuüben, um das Einkommen aufzubessern. Pauschal lässt sich allerdings diese Frage nicht mit Ja und Nein beantworten. Krankengeld nach 6 Wochen Arbeitsunfähigkeit Wenn Arbeitnehmer in Deutschland länger als sechs Wochen krank sind, endet die gesetzliche Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber. Ab diesem Zeitpunkt springt die Krankenkasse ein und zahlt Krankengeld. Diese Regelung ist ein zentraler Bestandteil des deutschen Sozialversicherungssystems und soll sicherstellen, dass Menschen im Krankheitsfall finanziell abgesichert sind. Die Frage, ob man während des Krankengeldbezugs einen Minijob ausüben darf, mag auf den ersten Blick überraschen. Schließlich erhält man Krankengeld, weil man aufgrund einer Erkrankung nicht arbeitsfähig ist. "Die Antwort auf diese Frage ist jedoch nicht so eindeutig, wie man meinen könnte", sagt der Sozialrechtsexperte Dr. Utz Anhalt von "Gegen-Hartz.de". Arbeitsunfähigkeit: Spezifisch und nicht pauschal Entscheidend ist nämlich, dass die Arbeitsunfähigkeit immer in Bezug auf die spezifische Tätigkeit festgestellt wird, die der Betroffene ausübt. Ist man beispielsweise als Vertriebsingenieur arbeitsunfähig geschrieben, bezieht sich dies auf die Anforderungen und Belastungen, die dieser Beruf mit sich bringt. Ein nebenberufliches Engagement in einem anderen Bereich, wie etwa im Eventmanagement oder im Catering, könnte theoretisch weiterhin möglich sein, sofern dies die Gesundheit zulässt. Ein Beispiel Jens, ein Softwareentwickler, ist wegen eines Burnouts langfristig krankgeschrieben und bezieht Krankengeld. Vor seiner Erkrankung gab er einmal pro Woche nach Feierabend Gitarrenunterricht, was ihm Freude bereitete und nicht mit seinem Hauptberuf in Verbindung stand. Jens entscheidet sich, diesen Minijob fortzusetzen, da er seine psychische Gesundheit positiv beeinflusst und nicht gegen seine Arbeitsunfähigkeit im Hauptberuf verstößt. Lesen Sie auch: - EM-Rente: 5 wichtige Änderungen bei der Erwerbsminderungsrente für 2024 Fortführung eines bestehenden Minijobs Wenn ein Minijob bereits vor der Arbeitsunfähigkeit im Hauptjob ausgeübt wurde, darf dieser grundsätzlich weitergeführt werden. "Hierbei ist allerdings zu beachten, dass das Einkommen aus dem Minijob nicht auf das Krankengeld angerechnet wird. "Somit kann der Minijob die finanzielle Einbußen teilweise auszugleichen, ohne den Krankengeldanspruch zu gefährden", sagt Anhalt. Ein Beispiel aus der Praxis: Thomas arbeitet hauptberuflich als Landschaftsgärtner. Aufgrund eines Rückenleidens ist er für mehrere Wochen arbeitsunfähig. Nebenbei betreibt er jedoch seit Jahren erfolgreich einen kleinen Online-Shop für Aquaristikbedarf. Trotz seiner Krankschreibung im Hauptberuf setzt Thomas seine Tätigkeit für den Online-Shop fort, da diese Arbeit seine Gesundheit nicht weiter beeinträchtigt. Aufnahme eines neuen Minijobs Die Aufnahme eines neuen Minijobs während des Bezugs von Krankengeld ist prinzipiell möglich, wirft jedoch Fragen auf. Die Krankenkasse wird in einem solchen Fall genau prüfen, ob die Aufnahme der Tätigkeit mit der bestehenden Erkrankung vereinbar ist. Ein solches Vorgehen könnte zudem Anlass geben, die Arbeitsunfähigkeit im Hauptjob neu zu bewerten. Ein Beispiel: Lena ist seit einigen Monaten wegen einer schweren Erkrankung krankgeschrieben und bezieht Krankengeld. Um sich abzulenken und ein wenig zusätzliches Einkommen zu generieren, beginnt sie, Schmuck zu basteln und über eine Online-Plattform zu verkaufen. Bevor sie diesen Schritt geht, konsultiert sie ihre Krankenkasse, um sicherzustellen, dass diese Nebentätigkeit ihre Ansprüche nicht gefährdet. Krankengeld und Arbeitslosengeld Nach Ablauf der maximalen Bezugsdauer von Krankengeld, in der Regel nach 72, in Ausnahmefällen nach 78 Wochen, erfolgt in vielen Fällen der Übergang in den Bezug von Arbeitslosengeld. Auch in dieser Phase ist die Ausübung eines Minijobs grundsätzlich möglich, allerdings mit gewissen Einschränkungen hinsichtlich Arbeitszeit und Einkommen. Ein Beispiel: Nach fast 18 Monaten Krankengeldbezug wegen einer langwierigen Erkrankung steht Markus vor dem Übergang zum Arbeitslosengeld. Sein Minijob als Kursleiter in einem Fitnessstudio, den er bereits vor seiner Erkrankung ausgeübt hat, kann er unter Beachtung der geltenden Regeln weiterführen. Wichtig ist hierbei, dass er die Einkommensgrenzen im Blick behält, um Anrechnungen auf das Arbeitslosengeld zu vermeiden.

Aktuelle Urteile zum Bürgergeld, Sozialhilfe und Rente

Schwerbehinderung: Die Email reicht für Widerspruch nicht aus

26. März 2024

Das Hessische Landessozialgericht hat eine Klage abgewiesen, mit der ein schwerbehinderter Sozialhilfeempfänger die Zulässigkeit seines Widerspruchs gegen einen Leistungsbescheid per einfacher E-Mail geltend gemacht hatte. Begründet wurde dies damit, dass eine einfache E-Mail zum einen die erforderliche Form des Widerspruchs nicht wahrt und zum anderen das geregelte Formerfordernis weder gegen das Benachteiligungsverbot noch gegen den Förderauftrag verstößt (AZ: L 4 SO 180/21). Schwer erkrankt Der Kläger bezieht eine Rente wegen voller Erwerbsminderung sowie Sozialhilfe (SGB XIII), Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, sowie Leistungen des Pflegegrades 1. Er hat eine psychische Störung mit funktionellen Organbeschwerden, Schwerhörigkeit, Stimmstörung, Asthma bronchiale, Bluthochdruck, Reizmagen, Gangstörung bei Übergewicht mit Stauungsbeschwerden in den Beinen, Polyneuropathie, Wirbelsäulen- und Gelenkbeschwerden. Nach einer Lungenembolie wird er dauerhaft wegen Antikoagulanzie therapiert. Er hat eine Schwerbehinderung mit Grad 70 und dem Merkzeichen „G“. Per Mail Widerspruch gegen Bescheid eingelegt Der Betroffene legte gegen einen Leistungsbescheid - per einfacher E-Mail - Widerspruch ein. Die Behörde wies den Widerspruch als unzulässig zurück, da er per einfacher E-Mail eingelegt worden war. Das Sozialgericht Kassel entschied gegen den Kläger. Wie begründete das Gericht das Urteil? Das Sozialgericht Kassel stellte fest, dass Dokumente wie ein Widerspruch, die einem schriftlich zu unterzeichnenden Schriftstück gleichzusetzen sind, einer qualifizierten elektronischen Signatur bedürften. Die E-Mail des Klägers erfülle diese Bedingung nicht. An einen Widerspruch müssten besondere Anforderungen erfüllt sein, um die Authentizität und Sicherheit zu wahren. Warum ist die Sicherung notwendig? Nach Auffassung des Gerichts muss erkennbar sein, dass der Widerspruch vom Widersprechenden wissentlich und willentlich in Verkehr gebracht worden ist. Bei einfachen E-Mails sei der Absender nicht mit hinreichender Sicherheit identifizierbar und es bestehe eine erhöhte Gefahr des Missbrauchs und der Täuschung durch Unbefugte. „Das Rechtsschutzbedürfnis fehlt“ Es gäbe kein Rechtsschutzbedürfnis des Klägers, da der Beklagte diesem die Kommunikation mittels einfacher E-Mails ermögliche - im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Diese gesetzlichen Bestimmungen hätten keine Gültigkeit für das Einreichen eines Widerspruches, denn dieser unterliege einer Formerfordernis. Formgebundener elektronischer Schriftverkehr Das Gericht verweist auf § 36 a SBG I. Die Vorschrift lautet u.a: (1) Die Übermittlung elektronischer Dokumente ist zulässig, soweit der Empfänger hierfür einen Zugang eröffnet. (2)1 Eine durch Rechtsvorschrift angeordnete Schriftform kann durch die elektronische Form ersetzt werden, soweit durch Rechtsvorschrift nichts anderes bestimmt ist. Die Regelung hat zur Folge, dass bei formbedürftigen Dokumenten die elektronische Kommunikation nur zulässig ist, wenn eine sichere Identifizierung des Absenders ermöglicht wird. Wurde der Kläger benachteiligt? Eine Benachteiligung des Klägers wegen seiner Behinderung erkannte das Gericht nicht. Die Anforderungen an den formgerechten elektronischen Schriftverkehr würden ihn in seiner Entfaltung und Betätigung nicht benachteiligen. Er könne nämlich auch per Telefax Widerspruch einlegen und habe dies gegenüber dem Gericht auch getan.

Bürgergeld News

Weniger Rente? Schuld könnte der Grundrenten-Zuschlag sein

26. März 2024

Die Grundrente wurde 2021 eingeführt, als Zuschlag für Menschen, die viele Jahre Beiträge in die Rentenversicherung zahlten, aber ein so geringes Einkommen hatten, dass die Rente niedrig bleibt. Wer neu in Rente geht, erhält den Zuschlag mit der ersten Zahlung. Im Schnitt gibt es 86 Euro pro Monat Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales informiert: "Laut Bundesministerium für Arbeit und Soziales werden derzeit etwa 1,1 Millionen Grundrentenzuschläge gezahlt. Der Zuschlag beläuft sich im Schnitt auf 86 Euro monatlich." Weniger Rente trotz Zuschlag? Bisweilen passiert es - trotz oder wegen des Zuschlags - dass beim Jahreswechsel die Rente niedriger ausfällt als im Vorjahr. Das hört sich absurd an, weil die Grundrente ja ein Zuschlag ist und kein Abzug. Es kann aber dann geschehen, wenn das Einkommen zwei Jahre zuvor so hoch ausfiel, dass der Zuschlag ausbleibt. Wozu ist der Zuschlag gedacht? Die Idee hinter dem Zuschlag ist, langjährigen Beitragszahlern mit geringem Rentenanspruch ein Leben über der Grundsicherung zu ermöglichen. Bei 45 Jahren rentenpflichtiger Arbeit in Vollzeit zum Mindestlohn von 12,00 Euro 2023 wären das, laut DGB, um die 1.060 Euro Rente gewesen - ohne Zuschlag lediglich 860 Euro. Was wird berücksichtigt? Der Zuschlag erhöht also die Entgeltpunkte bei einem bestehenden Rentenanspruch, auch bei einer Witwen- oder Witwerrente. Angerechnet wird das Eigeneinkommen und das des Ehepartners. Vermögen spielt keine Rolle. Der Zuschlag ist beitragspflichtig in der Kranken- und Pflegeversicherung und oft auch steuerpflichtig. Wann wird der Zuschlag gewährt? Der Zuschlag wird ausgezahlt, wenn die Einkommensanrechnung ergibt, dass die grundsätzlich zuschlagsberechtigten Rentner unter der gesetzten (Einkommens-)Grenze liegen und somit im jeweiligen Jahr einen Anspruch auf die Grundrente haben. Was gilt als Einkommen? Einkommen ist erst einmal das „zu versteuernde Einkommen“, welches im Steuerbescheid des vorletzten Jahres registriert ist (nicht des letzten Jahres). Zweitens zählen dazu Einkünfte aus Kapitalanlagen, wenn diese nicht im Steuerbescheid stehen. Warum kann "auf einmal" die Rente sinken? Diese Anrechnung des Einkommens des vorvergangenen Jahres kann der Grund sein, warum die Rente scheinbar in einem Jahr sinkt, denn der Zuschlag wird jedes Jahr neu berechnet. Die Rentenversicherung erhält die Daten direkt vom Finanzamt. Lag jemand also vor drei Jahren unter der entsprechenden Einkommensgrenze, vor zwei Jahren jedoch darüber, dann gab es letztes Jahr einen Grundrentenzuschlag, und dieses Jahr entfällt er. In einem Fall in Fockbeck wunderte sich die Betroffene aus genau diesem Grund darüber, dass sie 2024 auf einmal 140 Euro weniger pro Monat bekam. Altersrente und Grundrentenzuschlag Diese jährliche Schwankung wird viele Betroffene verwirren, weil die Grundrente anders berechnet wird als die reguläre Altersrente. Bei der Altersrente zählen allein die gezahlten Beitragsjahre, Wartezeit und Einkommen während der Berufstätigkeit. Die sind zwar auch notwendig, um überhaupt einen Grundrentenzuschlag zu bekommen. Aber, so informiert die Deutsche Rentenversicherung: "Den vollen Grundrentenzuschlag erhalten Sie bis zu einem monatlichen Einkommen von 1.317 Euro für Alleinstehende und 2.055 Euro bei Ehen oder eingetragenen Lebenspartnerschaften. Wird der jeweilige Freibetrag überschritten, werden 60 Prozent des darüber liegenden Einkommens angerechnet. Bei Einkommen über 1.686 Euro (Paare: 2.424 Euro) wird der über diesem Betrag liegende Teil in voller Höhe angerechnet."

Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

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