Hartz IV 4 Hartz IV News Urteile Hartz IV Hartz IV Forum Fragen & Antworten Hartz IV GEZ Befreiung bei Hartz IV Hartz IV Wohnung Hartz IV Formulare Hartz IV Musterwidersprüche Hartz IV & Kind Bewerbungshilfe ALG II Probleme Hartz IV Newsletter Widerspruch 1 Euro Job Alg II Leitfaden Beruf & Hartz IV Arbeitslosigkeit- Was nun? Elterngeld Sozialmagazin Abitur nachholen Hartz IV Links Jobsuche
Hartz IV - ALG II Urteile Hartz IV

Urteile Hartz IV


Hartz IV-Antrag Bedarfsgemeinschaft ALG II Elterngeld Rechner Hartz IV Ratgeber Pfändungssicheres Konto (P-Konto) Kinderzuschlag Hartz-IV Übersicht Hartz IV Regelsatz Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Miete & Hartz IV | Wohnung bei Hartz 4 Bürgerarbeit Ausbildung und Hartz IV Mehrbedarf Hartz IV Hartz IV Warmwasser- und Energiekosten Anrechnung des Überbrückungsgeldes bei Hartz IV Umzug bei Hartz IV / ALG II Suchen Hartz IV Beratungsstellen Günstigen Strom suchen Hartz IV Radio Ihr Artikel bei uns Wohnung Suchen Unterzeichnen gegen HARTZ IV Konzept Heizkosten Check Impressum Kontakt


Hartz IV: Nachzahlungen vom Arbeitslosengeld I

§ 11 SGB II Zufluss von Einkommen - Arbeitslosengeld Eins, ALG 1: Nachzahlung von Arbeitslosengeld 1 muss in dem Monatangerechnet werden, in dem sie tatsächlich zugeflossen ist.

Nach dem Zuflussprinzip, das hier gemäß § 2b in Verbindung mit§ 2 Alg II-V in der damals gültigen Fassung anzuwenden ist (so schon BSG, Beschluss B 11b AS 17/06 B –), kann die Nachzahlung nicht in dem Monat angerechnet werden, für den sie zugeflossen ist, sondern muss in dem Monat angerechnet werden, indem sie tatsächlich zugeflossen ist, urteilte das Sozialgericht Dresden (AZ: S 10 AS 229/07). Dies ergibt sich ohne weiteres aus dem Zweck des SGB II, das aktuell bestehende Existenzminimum abzudecken. Hierdurch entsteht der Arge – wenn sie sich ordnungsgemäß verhält – auch kein finanzieller Nachteil. Denn sie hätte bei der Bundesagentur für Arbeit, mit der sie organisatorisch und auch in der Datenverarbeitung eng verknüpft ist, nur die laufende Arbeitslosengeld II-Leistung anzeigen müssen. Dann hätte die Bundesagentur für Arbeit ihre Nachzahlungzurückhalten und mit der Forderung der Arge verrechnen können. (veröffentlicht am 11.01.2008)



Noch Fragen? Besuchen Sie uns im Forum!

Hartz IV: Kostensenkungsaufforderung der Wohnung Hartz IV: Kosten für Wäschetrockner