Hartz IV 4 Hartz IV News Urteile Hartz IV Hartz IV Forum Fragen & Antworten Hartz IV GEZ Befreiung bei Hartz IV Hartz IV Formulare Hartz IV Musterwidersprüche Hartz IV & Kind Bewerbungshilfe ALG II Probleme Hartz IV Newsletter Widerspruch 1 Euro Job Alg II Leitfaden Beruf & Hartz IV Arbeitslosigkeit- Was nun? Elterngeld Sozialmagazin Abitur nachholen Hartz IV Links Jobsuche
Hartz IV - ALG II Urteile Hartz IV

Urteile Hartz IV


Hartz IV-Antrag Bedarfsgemeinschaft ALG II Elterngeld Rechner Hartz IV Ratgeber Pfändungssicheres Konto (P-Konto) Kinderzuschlag Hartz-IV Übersicht Hartz IV Regelsatz Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Miete & Hartz IV | Wohnung bei Hartz 4 Bürgerarbeit Ausbildung und Hartz IV Mehrbedarf Hartz IV Hartz IV Warmwasser- und Energiekosten Anrechnung des Überbrückungsgeldes bei Hartz IV Umzug bei Hartz IV / ALG II Suchen Hartz IV Beratungsstellen Günstigen Strom suchen Hartz IV Radio Ihr Artikel bei uns Wohnung Suchen Unterzeichnen gegen HARTZ IV Konzept Heizkosten Check Impressum Kontakt


Hartz IV: Urteil zu Kinderfreibetrag

Hartz IV: Der Freibetrag bei ALG II dient ausschließlich dem Schutz des Vermögens des Kindes.
Der Freibetrag nach § 12 Abs. 2 Nr. 1a SGB II kann nicht als Kinderfreibetrag angesehen werden, der der Bedarfsgemeinschaft unabhängig vom tatsächlichen Vorhandensein von Vermögen auf Seiten des Kindes zu Gute kommt. Vielmehr bezieht sich dieser Freibetrag ausschließlich auf tatsächlich beim Kind vorhandenes Vermögen (so auch LSG NRW, Az. L 20 AS 7/07 – Revision anhängig unter Az. B 4 AS 58/08 R). Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen L 9 AS 20/07, Urteil noch nicht rechtskräftig.

Das SGB II zum Vermögen
Vermögen ist alles Geld und alle Gegenstände und alle Rechte, die der Arbeitsuchende verkaufen könnte. Weil es Sachen gibt, bei denen auch der Gesetzgeber einsieht, dass es schlecht wäre, diese zu verkaufen, werden diese einfach nicht zum Vermögen gezählt: (§12 III SGB II) 1. Hausrat (TV, Fernseher, Möbel, Küchengeräte) 2. für jeden Arbeitsuchenden ein eigenes angemessenes Kraftfahrzeug (Auto, Motorrad, Mofa). jedoch gilt hier die 6000 Euro Grenze. (15.11.2008)

Hartz IV: 10 Prozent Kürzung bei versäumten Termin Hartz IV: Mehrbedarf für Alleinerziehende