Hartz IV: Waschmaschine gehört zur Erstausstattung

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Hartz IV: Waschmaschine gehört zur Erstausstattung

23.02.2011

Das Sozialgericht Gelsenkirchen urteilte: Jobcenter müssen für eine Erstausstattung bei Einzug in die erste eigene Wohnung auch Hartz IV Beziehern auch eine Waschmaschine finanzieren.

Das Jobcenter Herne gewährte einem 25jährigen Hartz IV Bezieher zur Erstausstattung der Wohnung insgesamt 651 Euro. Da der Betroffene über keinerlei eigene Ausstattung verfügte, ein viel zu geringer Betrag, um einen Kühlschrank, einen Herd, Küchenutensilien und eine Waschmaschine zu kaufen. Aus diesem Grund reichte der Betroffene einen Widerspruch gegen den Bescheid ein. Das Jobcenter lehnte den Widerspruch ab und erst nach anderthalb Jahren wurden das Verfahren vor dem Sozialgericht Gelsenkirchen eröffnet.

Die Richter teilten im Verfahren die Position des Klägers. Das Jobcenter muss nun dem Betroffenen einen weiteren Betrag von 508 Euro gewähren. Somit hat der Betroffene einen gesamten Anspruch für die Erstausstattung von 1159 Euro. Die weitere Beihilfe soll gewährleisten, dass sich der Kläger eine Waschmaschine, einen Staubsauger, einen Herd und Gardinen kaufen kann.

Willkürliche Berechnung durch das Jobcenter
Wie willkürlich und intransparent die Beträge zum Teil festgelegt werden, erklärte die Rechtsanwältin Dagmar Vogel. In „Oberhausen zahlt man 1700 Euro für die Erstausstattung, das Jobcenter Herne nur die Hälfte.“ Bei ihrem Mandanten wurde sogar noch weniger als die Hälfte von der Behörde gewährt. Das Jobcenter begründete diesen Umstand damit, weil der Betroffene ja sein Bett inklusive Bettzeug, einen Stuhl und einen Schreibtisch aus dem Elternhaus mitnehmen konnte. Für die restlichen Haushaltsgegenstände hatte das Jobcenter sehr niedrige Summen festgesetzt. Zum Beispiel sollte der Kläger anstelle eines Herdes sich lediglich eine Kochplatte anschaffen. Schließlich brauche er ja nicht mehr, weil er Single ist, so die Begründung der Behörde. Eine Waschmaschine wurde dem Kläger ganz und gar verwehrt. Vor Gericht begründete das Jobcenter die zum Teil aberwitzigen Berechnungen mit einem Preisvergleich in einem sogenannten „Ein-Euro-Shop“. (gr)

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