Hartz IV Empfänger müssen Passfotos selbst bezahen

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Hartz IV Empfänger müssen Passbilder sowie die Kosten für einen Personalausweis selbst bezahlen

Passfotos sowie Kosten für einen neuen Personalausweis müssen vom Arbeitslosengeld II Hilfeempfänger aus seiner ALG II Regelleistung bestritten werden, urteilte das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen (AZ: L 20 B 7/09 SO NZ) Der dem Hilfeempfänger gewährte Regelsatz erfasst gemäß §§ 27, 28 SGB XII den gesamten Bedarf für den Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen mit den definierten Ausnahmen. Gesamtbedarf sei alles zur Ermöglichung eines menschenwürdigen Lebens mit Ausnahme von Leistungen für Unterkunft und Heizung und der Sonderbedarfe nach den §§ 30 – 34 SGB XII. Zusätzliche Mehrbedarfe erkenne der Gesetzgeber nur nach Maßgabe dieser Vorschriften an. Alle sonstigen einmaligen Bedarfe seien durch die Regelsätze abgegolten. Eine Ausnahme nach den §§ 30 – 34 SGB XII liege vorliegend nicht vor.

Soweit der Kläger zur Begründung darauf verweist, die Regelsätze seien zu niedrig bemessen, begründet dies eine grundsätzliche Bedeutung nicht. Das Bundessozialgericht geht in ständiger Rechtsprechung – jedenfalls hinsichtlich der Regelleistungen bzw. Regelsätze für Erwachsene (vgl. zur Höhe der Regelleistungen für Kinder hingegen BSG, Beschluss vom 27.01.2009 – B 14/11b AS 9/07 R) – davon aus, dass die Regelleistungen bzw. Regelsätze den Vorgaben des Grundgesetzes entsprechen. Dem folgt der Senat in ebenfalls ständiger Rechtsprechung. (17.04.2009)

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