Hartz IV: Kein Geld für Leben im Bus

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Urteil: Keine Hartz IV Unterkunftskosten für Leben im VW-Bus

05.04.2013

Ein VW-Bus mit Anhänger, in dem ein Mann ohne festen Wohnsitz seine Schlafstelle eingerichtet hat, stellt keine Unterkunft dar, für die das Jobcenter Hartz IV zahlen muss. Das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz mit Sitz in Mainz entschied, dass das Amt die Ausgaben für Heizung, Steuern oder Ersatzteile nicht aufbringen muss (Aktenzeichen: L 3 AS 69/13 B ER). In der Vorinstanz sah das noch anders aus.

Ein umgebauter VW-Bus gilt nicht als Wohnmobil
Der Antrag eines Mannes, der in einem umgebauten VW-Bus mit Anhänger lebt und darin mit einer Matratze seine Schlafstatt eingerichtet hat, wurde von dem Gericht abgewiesen. Der arbeitslose Mann hat keinen festen Wohnsitz und parkt seinen Bus jeweils auf öffentlichen Straßen. Im Gegensatz zum aktuellen Urteil hatte das Sozialgericht Mainz das Jobcenter in der Vorinstanz noch dazu verpflichtet, wenigstens die Kosten für einen neuen Reifen und die Steuern für das Fahrzeug zu tragen. Das Landessozialgericht hob diese Entscheidung aber jetzt auf. Die Begründung dafür war, dass anders als bei einem Wohnmobil, welches in einer Entscheidung des Bundessozialgerichtes bereits als Unterkunft anerkannt worden war, in dem umgebauten VW-Bus keine Privatsphäre gewährleistet sei.

Überforderte Bürger – Uneinige Kommunen
Hohe und steigende Mieten und Nebenkosten führen dazu, dass vor allem in Großstädten Hartz-IV-Empfängern immer mehr Wohn- und somit Lebensqualität genommen wird. Mittlerweile gilt sogar das Wohnen auf dem Campingplatz als letzte Alternative, wie das Magazin „Exakt“ auf MDR neulich berichtete. Jedoch sind offensichtlich nicht nur die Bürger, sondern auch die Kommunen mit den Arbeitsmarktgesetzen überfordert. Als Erstwohnsitz ist der Campingplatz nicht gestattet. Die Kommunen in Thüringen erstatten allerdings die Kosten, Sachsen-Anhalt verbietet die Übernahme komplett, so der TV-Beitrag.

Überschuldung durch Arbeitslosigkeit, Krankheit sowie Trennung
Bislang ist unklar wie viele Hartz-IV-Empfänger bereits auf Campingplätzen leben. Derzeit sind etwa 4,5 Millionen Menschen auf die staatliche Stütze angewiesen, dabei liegt die Quote der Dauerbezieher bei über 20 Prozent. Darüber hinaus steckt in Deutschland etwa jeder zehnte Bürger in finanziellen Schwierigkeiten. Die Wirtschaftsauskunftei Bürgel teilte mit, dass insgesamt rund 6,7 Millionen Privatpersonen als überschuldet gelten. Die Hauptursachen dafür seien Arbeitslosigkeit, Krankheit sowie Trennung oder Scheidung. Eine Rolle spielen auch falsches Konsumverhalten, gescheiterte Selbständigkeit oder Immobilienfinanzierung. (ad)

(geändert)

Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

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