Hartz IV: Australien-Reise zum Kind zu teuer

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Reise zu Kindern nach Australien wird nicht vom Jobcenter übernommen

Ein Hartz IV-Bezieher wollte seine Kinder in Australien besuchen, die dort bei ihrer Mutter leben. Doch das Jobcenter weigerte sich, die Kosten in Höhe von 6.338 Euro zu übernehmen. Daraufhin klagte der Familienvater. Das Berliner Sozialgericht entschied jedoch nicht zu Gunsten des Mannes. Die Reiseplanung sei zu kurzfristig und deshalb zu teuer.

Hartz IV-Bezieher haben keine Anspruch auf Übernahme von sehr teuren Reisekosten zur Pflege des Umgangsrechts
Prinzipiell steht es jedem Hartz IV-Bezieher frei, auch kostspielige Auslandreisen zu den eigenen Kindern anzutreten. Problematisch kann es jedoch werden, wenn das Jobcenter dafür die Kosten übernehmen soll. Zwar müssen die Behörden auch Reisekosten zur Pflege des Umgangsrechts übernehmen, wenn der Wohnort der Kinder weit entfernt liegt, jedoch sind sich die deutschen Sozialgerichte nicht einig, wie hoch die Kosten sein dürfen, die vom Jobcenter übernommen werden müssen.

Im vorliegenden Fall hatte ein Berliner Familienvater mehrere Kostenvoranschläge für Flugtickets nach Australien beim Jobcenter Charlottenburg-Wilmersdorf eingereicht. Die Behörde lehnte die Kostenübernahme jedoch ab. Um dennoch seine drei bei ihrer Mutter in Australien lebenden Kinder besuchen zu können, klagte der Mann vorm Berliner Sozialgericht auf Übernahme der Reisekosten. Der Mann lebte bis 2011 in Down Under. Danach kehrte er nach Deutschland zurück. Seitdem stockt er sein sehr geringes Einkommen als Rechtsanwalt mit Hartz IV auf.

Das Gericht entschied, dass die Reisekosten in Höhe von 6.338 Euro nicht vom Jobcenter übernommen werden müssen. Denn aufgrund der kurzfristigen Reiseplanung seien die Flugtickets teurer als üblich. Es sei zudem kein Grund erkennbar, warum der Familienvater ausrechnet im gewünschten Zeitpunkt nach Australien reisen müsse, da er seine Kinder bereits seit zwei Jahren nicht gesehen habe.

Keine einheitliche Rechtsprechung
In einem anderen Fall wurden einem Familienvater, der zuvor ein sehr enges Verhältnis zu seinen Kindern hatte, sogar vier Reisen pro Jahr nach Kalifornien zur Pflege des Umgangsrechts von einem Gericht zugesagt. Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen entschied, dass auch Kosten für Reisen nach Australien vom Jobcenter übernommen werden müssen, sofern diese zur preisgünstigsten Reisezeit erfolgen. (ag)

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