Hartz IV 4 Hartz IV News Urteile Hartz IV Hartz IV Forum Fragen & Antworten Hartz IV GEZ Befreiung bei Hartz IV Hartz IV Wohnung Hartz IV Formulare Hartz IV Musterwidersprüche Hartz IV & Kind Bewerbungshilfe ALG II Probleme Hartz IV Newsletter Widerspruch 1 Euro Job Alg II Leitfaden Beruf & Hartz IV Arbeitslosigkeit- Was nun? Elterngeld Sozialmagazin Abitur nachholen Hartz IV Links Jobsuche
Hartz IV - ALG II Urteile Hartz IV

Urteile Hartz IV


Hartz IV-Antrag Bedarfsgemeinschaft ALG II Elterngeld Rechner Hartz IV Ratgeber Pfändungssicheres Konto (P-Konto) Kinderzuschlag Hartz-IV Übersicht Hartz IV Regelsatz Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Miete & Hartz IV | Wohnung bei Hartz 4 Bürgerarbeit Ausbildung und Hartz IV Mehrbedarf Hartz IV Hartz IV Warmwasser- und Energiekosten Anrechnung des Überbrückungsgeldes bei Hartz IV Umzug bei Hartz IV / ALG II Suchen Hartz IV Beratungsstellen Günstigen Strom suchen Hartz IV Radio Ihr Artikel bei uns Wohnung Suchen Unterzeichnen gegen HARTZ IV Konzept Heizkosten Check Impressum Kontakt


ALG II: Kein Anspruch auf orthopädische Schuhe

Hartz IV: Kein Anspruch auf Gesundheitsschuhe

Widerspruch Hartz IV Regelsatz

ALG II Bezieher haben keinen Anspruch auf orthopädische Schuhe (Gesundheitsschuhe), urteilte aktuell das Sozialgericht Duisburg (Sozialgericht Duisburg S 41 (31) AS 69/09). Die Richter urteilten, die Härtefallregelung würde dabei nicht herzuleiten sein. Schließlich finden die Grundsätze des Urteiles des Bundesverfassungsgerichtes nur Anwendung, wenn es sich um andauernde und nicht nur einmalige Bedarfe handelt.

Im konkreten Fall wurde einem ALG-II Bezieher im Mai 2009 war nach einer Fußoperation eine Neuversorgung mit orthopädischen Straßenschuhen ärztlich verordnet. Die Gesamtkosten dafür beliefen sich auf 1.126, 40 EUR, wobei für den Kläger wiederum ein Eigenanteil in Höhe von 76,00 EUR verblieb. Diese Kosten beantragte der Kläger bei der zuständigen Arge, die jedoch mit dem Verweis auf das SGB II die Kostenübernahme ablehnte.

Zwar liege der Bedarf auf orthopädische Schuhe unter Umständen des Falles zwar wohl regelmäßig und auf unabsehbare Zeit in die Zukunft vor, doch zeitlich gesehen liegen die jeweiligen Bedarfssituationen aber im Normalfall auf Jahre und damit so lange auseinander, dass es sich dabei im Sinne des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes nicht um einen auf Dauer erhöhten Bedarf handelt, der unmittelbar über Art. 1 GG zu decken wäre, so die Sozialrichter. Das Urtei ist rechtskräftig. (sb)

Kein Hartz-IV Anspruch auf Zuzahlung Kühlschrank Hartz IV: Erstattung von Renovierungskosten