Urteil: ALG II und JVA Zeit

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ALG II – Zeiten in der JVA und der Fachklinik sind nicht zusammen zu addieren
Zur Frage, ob die zeiten der Unterbringung in der JVA und in der Entzugsklinik zusammen zuaddieren sind- Prognoseentscheidung gemäss § 7 Abs. 4. Nach dieser Vorschrift erhält derjenige keine Leistungen, der für länger als sechs Monate in einer stationären Einrichtung untergebracht ist. Sowohl bei dem Aufenthalt in der JVA als auch in der Klinik handelte es sich um stationäre Aufenthalte im Sinne des § 7 Abs. 4 SGB II.

LSG Bayern, Urteil vom 29.09.2006 – L 7 AS 130/06

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