BGH Entschluss: Scheinverlagerung von Jobs

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Unglaublich: BGH erleichtert Schein-Verlagerung von Jobs

Wer Sozialabgaben sparen will, dem macht es der Bundesgerichtshof einfach. Eine EU-Bescheinigung reicht aus, damit für die Mitarbeiter nur die deutlich niedrigeren Sozialbeträge im Ausland bezahlt werden müssen.

Ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) erleichtert es deutschen Unternehmern, mit Scheinverträgen die hohen deutschen Sozialversicherungsbeiträge zu vermeiden. Nach der am Dienstag in Karlsruhe verkündeten Entscheidung macht sich ein Arbeitgeber nicht strafbar, wenn er vortäuscht, seine Angestellten seien im Ausland beschäftigt und nur vorübergehend nach Deutschland entsandt. Einzige Voraussetzung: Er kann eine entsprechende EU-Bescheinigung der ausländischen Sozialbehörden vorweisen. Im konkreten Fall hatte ein Münchner Bauunternehmer seine Arbeiter pro forma bei einer Firma in Portugal angestellt, wo die Beitragssätze etwa halb so hoch sind wie in Deutschland. (Az: 1 StR 44/06), Quelle: Peng!

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