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Wohnung muss beheizt werden

Eine Wohnung kann gekündigt werden, wenn der Mieter die Wohnung nicht "mindestens mässig" beheizt

Wie der Deutsche Anwaltsverein (DAV) mitteilt, kann eine Wohnung vom Vermieter gekündigt werden, wenn der Mieter die Wohnung wenigstens minimal beheizt. Besonders Hartz IV Betroffene müssen in den Kältemonaten sparen, da zwar die Kosten für die Unterkunft (KDU) zwar übernommen werden, nicht jedoch die Kosten für Heizung und Strom.

Im konkreten Fall hatte ein Mann seit dem Sommer 2005 seine Wohnung nicht mehr beheizt. Die Wohnung stand oft leer, da der Mann die meiste Zeit bei seiner Freundin verweilte. Bereits im jahre 2007 mahnte der Vermieter den Mann zwei mal aus diesem Grund ab. Ein paar Wochen nach der zweiten Abmahnung kündigte der Vermieter dem Mieter. Der Mann klagte aus diesem Grund in der zweiten Instanz, am Landgericht Hagen. Bereits in der ersten Instanz wurde dem Vermieter jedoch recht gegeben. In den meisten Ausführungen folgte das Landgericht Hagen (Aktenzeichen, AZ: 10 S 163/07) der ersten Instanz. Die Kündigung durch den Vermieter sei rechtsmäßig. Es bestehe zum Beispiel die Verpflichtung, die Wohnung aufgrund der Hausordnung zu heizen. Die Hausordung besagt u.a., dass die Wohnung beheizt werden müsse, um einen Schimmelbefall zu vermeiden.

Dass es noch keine Schimmelbildung gab, sei unerheblich. Denn: für eine Kündigung reiche es aus, wenn eine „nicht unerhebliche Pflichtverletzung“ durch den Mieter gab. Der Mieter hätte zudem nicht auf die Abmahnungen reagiert. Stichworte: Wohnung, Heizung, Kündigung Heizung. (25.10.2008)



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