Hartz IV: Wohnen bei den Eltern & Nebenkosten

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Hartz IV: Wohnen bei den Eltern und Nebenkosten

Das OVG Bremen hatte sich jüngst mit der Frage zu beschäftigen, ob einem ALG II-Empfänger, der bei den nicht unterhaltspflichtigen Eltern wohnt, eine vertragliche vereinbarte Nebenkostenpauschale zu erstatten sei. Er zahlte keine Miete, aber eine monatliche Nebenkostenpauschale von 120 Euro.

Das Gericht meinte, dies sei zu erstatten, denn: "Wird eine Unterkunft >mietfrei<, aber gegen Zahlung einer Nebenkostenpauschale von 100 Euro überlassen, kommt es für die Frage der Angemessenheit der Aufwendungen für Unterkunft und Heizung nicht auf die isolierte Höhe der Nebenkosten, sondern auf die Höhe der Kosten für Unterkunft und Heizung insgesamt an." (S1 S 176/07 vom 18.06.07) – Und weiter: "Bei der Beurteilung der Angemessenheit ist – jedenfalls nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum früheren Sozialhilferecht (Urt. v. 28.11.2001 – 5 C 9.01 – BVerwGE 115, 256 <259> = NJW 2002, 1284f. ; für die Berücksichtigung dieser Grundsätze im Rahmen des § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II vgl. Berlit , in: LPK-SGB II, 2. Aufl. 2007, Rn 19 zu § 22) – nicht auf eine isolierte Betrachtung der Nebenkosten abzustellen; maßgebend sind vielmehr die Kosten der Unterkunft insgesamt. Aufwendungen für Unterkunft und Heizung von weniger als 100 Euro sind zweifelsfrei nicht unangemessen." (31.10.07)

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