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Hartz IV: Ungerechte Rentenanrechnung

Eheähnliche Gemeinschaft & Rente

Die Rente eines Partners in einer "Eheähnlichen Gemeinschaft" wird angerechnet

Ein neues, ungerechtes Urteil in Bezug auf die Partneranrechnung beim Arbeitslosengeld II. Ein Erwerbsloser hatte geklagt, da die Rente der Partnerin an das ALG II angrechnet worden ist. Das Jobcenter sieht dies anders. Der Hartz IV Empfänger befinde sich in einer "Eheähnlichen Gemeinschaft". Die Anhlatspunkte einer Eheähnlichen Gemeinschaft seien eine gemeinsame Wohnung und ein gemeinsam geführter Haushalt. In dem konkreten Fall sei der Erwerbslose außerdem als Begünstigter einer privaten Rentenversicherung eingetragen. Gegen diese Auffassung klagte der Mann.

Das Sozialgericht in Berlin unterstützte nun die Ansicht der Jobcenter und wies die Klage zurück. In der Urteilsbegründung wurde offeriert, dass die Anrechnung der Rente bei Bestehen einer Lebensgemeinschaft gerechtfertigt sei und diese Anrechnung nicht Verfassungswidrig ist. Dies gilt für verheiratete und "eheähnliche" Paare, die in einer gemeinsamen Wohnung leben. Berliner Sozialgericht, Aktenzeichen:S 59 AS 1728/05 ER (veröffentlicht am 16.04.07)

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