Hartz IV 4 Hartz IV News Urteile Hartz IV Jobsuche Hartz IV Forum Hartz IV Newsletter Fragen & Antworten Hartz IV Anti Hartz IV Termine Hartz IV Links Hartz IV Download Bewerbungshilfe Hartz IV & Kind GEZ Befreiung bei Hartz IV ALG II Probleme Hartz IV Musterwidersprüche Widerspruch 1 Euro Job Alg II Leitfaden Presse zu Hartz IV Beruf & Hartz IV Arbeitslosigkeit- Was nun? Elterngeld Sozialmagazin Abitur nachholen
Startseite Urteile Hartz IV

Urteile Hartz IV


Elterngeld Rechner Hartz IV Ratgeber Suchen Günstigen Strom suchen Henrico Frank, Kurt Beck und das Leben danach Hartz IV Chat Bedarfsgemeinschaft Hartz IV Übersicht Hartz IV Beratungsstellen Was bekommt man bei Hartz IV / Regelleistung Hartz IV Radio Ihr Artikel bei uns RSS News einbinden Wohnung Suchen Unterzeichnen gegen HARTZ IV Konzept Sitemap Heizkosten Check Impressum Kontakt

Hartz IV: Ungerechte Rentenanrechnung

Eheähnliche Gemeinschaft & Rente

Die Rente eines Partners in einer "Eheähnlichen Gemeinschaft" wird angerechnet

Ein neues, ungerechtes Urteil in Bezug auf die Partneranrechnung beim Arbeitslosengeld II. Ein Erwerbsloser hatte geklagt, da die Rente der Partnerin an das ALG II angrechnet worden ist. Das Jobcenter sieht dies anders. Der Hartz IV Empfänger befinde sich in einer "Eheähnlichen Gemeinschaft". Die Anhlatspunkte einer Eheähnlichen Gemeinschaft seien eine gemeinsame Wohnung und ein gemeinsam geführter Haushalt. In dem konkreten Fall sei der Erwerbslose außerdem als Begünstigter einer privaten Rentenversicherung eingetragen. Gegen diese Auffassung klagte der Mann.

Das Sozialgericht in Berlin unterstützte nun die Ansicht der Jobcenter und wies die Klage zurück. In der Urteilsbegründung wurde offeriert, dass die Anrechnung der Rente bei Bestehen einer Lebensgemeinschaft gerechtfertigt sei und diese Anrechnung nicht Verfassungswidrig ist. Dies gilt für verheiratete und "eheähnliche" Paare, die in einer gemeinsamen Wohnung leben. Berliner Sozialgericht, Aktenzeichen:S 59 AS 1728/05 ER (veröffentlicht am 16.04.07)

Hartz IV: Versehentlich zu viel Geld d. Nebenjob Hartz IV & Zeitarbeit gleich Fette Gewinne!