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Hartz IV: Ein-Euro-Jobs können gepfändet werden

Hartz IV Urteil:

Einnahmen durch die Ein-Euro-Jobs sind nicht sicher und können gepfändet werden

Wenn Arbeitslosengeld II Empfänger eine "Ein-Euro-Job" Maßnahme zugestellt bekommen haben und dabei auch Schulden gegenüber Gläubigern aufweisen, so kann auch das Entgeld, der Ein-Euro-Job Arbeit weg gepfändet werden. Das Landegericht Görlitz urteilte entsprechend und verwies darauf, dass es sich dabei um eine Entschädigung für Mehraufwendungen handelt, die an das Arbeitslosengeld II zwar gekoppelt sei, dennoch aber eine zusätzliche "Einnahmequelle" ist.

Die Mehraufwendung soll lediglich ein Anreiz bieten, um einen Ein-Euro-Job auszuführen. Somit kann die Entschädigung weg gepfändet werden, da es sich nicht um eine zweckgebundene unabtretbare Forderung handelt. Das ALG II bleibt dabei jedoch unangetastet und kann nicht gepfändet oder gekürzt werden. Urteil: Aktenzeichen: 2 T 282/05- Landgericht Görlitz unter Berufung: SGB-II § 16 Abs. 3 S. 2, SGB-I § 54, ZPO § 851 Abs. 1

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