Hartz IV auch für Abendschüler

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Aachener Sozialgericht entscheidet: Arbeitslosengeld II auch für Abendschüler

Menschen, die ihren Schulabschluss in einer Abendschule nachholen und über 30 Jahre alt sind, haben nach einem Urteil des Sozialgerichtes Aachen, einen Anspruch auf Arbeitslosengeld II (ALG II). Nachdem sich ein Mann bei einer Abend Schule für einen Realschulabschluss angemeldet hatte, hatte die Agentur für Arbeit jede weitere ALG II Zahlung abgelehnt. Die Begründung lautete, der Mann solle nun Bafög erhalten. Das Sozialgericht entschied jedoch in einem Eilentschluss anders: Dem Schüler (33) steht das volle ALG II zu, nur in den beiden letzten Semestern vor der Abschluss- Prüfung werde Bafög statt Arbeitslosengeld II gezahlt.

Der gelernte Friseur und Bäcker ist seit 4 Jahren erwerbslos und hat einen "Ein-Euro-Job". Nach dem Ein Euro Job will der Mann eine Abendschule besuchen, um seinen Realschulabschluss zu absolvieren. Ansich sollte er Bfög beantragen, die Stadt Aachen lehnte die Zahlung ab, da dieser schon das 30 Lebensjahr erreicht hatte. Das Aktenzeichen: AZ S 15 AS 19/07 ER (veröffentlicht, 17.02.07)

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