Zwischen den Mühlen von Bürokratie & Hartz IV

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Eine Familie* in einer Baden-Württembergischen Kleinstadt kämpft um medizinische Versorgung. Die zuständige Arge und die Krankenkasse lässt die Familie im Stich, obwohl Mutter und Vater an schweren Krankenheiten leiden. Die Familie hat noch immer keine Krankenversicherung und konnte somit über ein Jahr lang keine ärztliche Versorgung in Anspruch nehmen.

Herbe Rückschläge musste eine Familie aus einer Kleinstadt in Baden-Württenberg hinnehmen. Erst geriet der Vater an einen Geschäftsmann und verlor sein gesamtes Vermögen, so dass er seine Selbstständigkeit aufgeben musste, nun verweigern die gesetzlichen Krankenkassen den Beitritt, obwohl die Familie dringend darauf angewiesen wäre. Die Arge gewährt nur ein Darlehen zur Sicherung des Lebensunterhaltes, weil ein Rechtsstreit mit dem ehemaligen Geschäftspartner noch offen ist. Bei einem positiven Ende des Rechtsstreites könnte die Familie ihr verlorendes Geld wieder erhalten. Doch ein Ende ist bis heute nicht in Sicht. Die Familie lebt schon seit einem Jahr von Hartz IV Leistungen auf Darlehens-Basis. Insgesamt erhält die Familie 1.500,83 Euro. Davon muss der gesamte Lebensunterhalt der dreiköpfigen Familie beglichen werden. "Für die ARGE Dietzingen sind wir aber vermögend, da vielleicht die Möglichkeit besteht, dass wir unser verlorenes Geld durch ein Gerichtsverfahren wiederbekommen. Vermögen, von dem wir jetzt leben könnten, ist nicht vorhanden" so die Mutter der Familie, Frau T.

Der Vater, Herr T., leidet an akuter Diabetes mellitus und an einer chronischen Hauterkrankung, namens Akne inversa (Hidradenitis suppurativa). Beide Erkrankungen bedürfen ständiger medizinischer und medikamentöser Behandlungen. Ebenfalls litt der Vater im Jahre 2002 an Krebs, der zwar ausgheilt ist, aber einer jährlichen Kontrolle bedarf. Die Mutter der Familie leidet an einem Tumor der Hirnanhangdrüse, sie hat ständige Magen- und Knochen- und Gelenkschmerzen. Auch hier ist eine dringende medizinische Behandlung notwendig. Doch die Familie hat keine Krankenversicherung. Einerseits wollen die gesetzlichen Krankenversicherungen einer Familienversicherung nicht statt geben, weil das Hartz IV Einkommen zu hoch sei und andererseits kann die Familie nicht eine Private Krankenversicherung wählen, weil diese einen monatlichen Gesamtbetrag von 1.374,18 Euro fordern. Im Vergleich zu den monatlichen Hartz IV Leistungen kann sich die Familie diesen hohen Betrag beim besten Willen nicht leisten. Die gesetzliche Krankenversicherung würde nur die Mutter versichern, aber erst, wenn alle Beiträge rückwirkend seit dem 1. April 2007 bezahlt würden. Hier beläuft sich die Summe bereits auf 7000 Euro. Geld, das die Familie nicht hat. Voraussetzung für den Abschluss einer Familienversicherung bei der gesetzlichen Krankenversicherung wäre ein monatliches Einkommen von unter 400 Euro. Das trifft wiederum nicht auf die Familie zu.

Die Arge, dessen Zuständigkeit auch die Absicherung der Existenz der Familie ist, hält sich sorgsam im Hintergrund und hilft anscheinend nur mit Widerwillen. Seit Beantragung der Hartz IV Leistungen, ist der zuständigen Sachbearbeiterin und dem Dienststellenleiter der ARGE Ditzingen dieser Umstand bekannt. Die Familie konnte ein Jahr lang keinen Arzt konsultieren, da die Arge die Kostenübernahme dafür versagte. Erst im Dezember 2008 wurde eine Kostenübernahmebestätigung für einen Arztbesuch zur "Feststellung und Attestierung der Erkrankungen" erteilt. Wie nicht anders zu erwarten war, wurden alle Erkrankungen durch den Arzt festgestellt. Diese Atteste liegen nun der Arge vor, mit einer eingehenden Erklärung und Bildmaterial der Hauterkrankung. Zudem besagen die Atteste, dass die Diabetes völlig aus dem Ruder geraten ist und der Familienvater nun Insulin spritzen muss. Die Hauterkrankung haben einen chronischen Verlauf angenommen, wodurch ein hoher Bedarf an Verbandsmaterial entstanden ist. Durch die chronische Hauterkrankung ist Herr T. bis auf unbestimmte Zeit krankgeschrieben, da es ihm nicht möglich ist, sich schmerzfrei zu bewegen. Bei Frau T. wurde der Tumor an der Hirnanhangdrüse attestiert und eine dringende Magenspieglung angeraten, um die Magenschmerzen medizinisch abzuklären. Auch für die Glieder- und Knochenschmerzen riet der Arzt an, weitere Untersuchungen statt finden zu lassen.

Über ein Jahr lang kämpft nun die Familie um ihre medizische Grundversorgung. Ein Zustand, der eigentlich undenkbar in Deutschland wäre, wie viele vermuten könnten. Nach den Attesten versuchte Herr T. seine zuständige Sachbearbeiterin zu kontaktieren, jedoch ohne Erfolg. Die dringenden Weiterbehandlungen standen an, jedoch kam keine Rückmeldung von der Arge bei der Familie an, ob der ärtzlichen Versorgung statt gegeben wird. Die Sachbearbeiterin war telefonisch nicht erreichbar, hat auf Emails nicht reagiert und war auch nicht während der öffentlichen Geschäftszeiten zu erreichen. Aufgrund dessen nahm Herr T. einen Gesprächstermin beim Dienststellenleiter der Arge wahr. Aber auch dieser zeigte sich gegenüber Herrn T. kaum hilfsbereit, sondern stellte alle vorgebrachten Tatsachen in Frage und diskutierte mit Herrn T. über die Notwendigkeiten der Behandlungskosten. Nach längeren Debatten wurden dann die Kosten für die benötigten Medikamente per Scheck überreicht. "Dieses Prozedere habe ich nun schon mehrmals durchführen müssen, immer mit vielen Diskussionen, Rechtfertigungen und Anfeindungen", sagt Herr T.

Die Situation eskalierte nun und Herr T stellte in Frage, ob die zuständige Sachbearbeiterin der Arge Dietzingen noch weiterhin "zuständig" sein sollte. Nun wurde die Kostenübernahme der dringend benötigten Diabetikerberatung, der Verbandsmaterialien sowie einzelne Weiterbehandlungen verwehrt. Welchen Grund gibt es für die Versagung von medizinischen Mitteln? Müssen die Argen nicht sachgebunden entscheiden? Herr T. versteht die Welt nicht mehr. Das "Handeln dieser Personen ist unmenschlich und entspricht nicht unserer Gesetzeslage", so der verbitterte Familienvater.

Momentaner Stand der Dinge ist, dass die Familie kein Verbandsmaterial kaufen kann. Herr T. muss mit unmöglichen Mitteln eine Wundversorgung durchführen. Zudem wurde keine Behandlung bezüglich der Magenschmerzen der Mutter genehmigt und auch die wichtige Diabetikerberatung wurde versagt. Herr T. muss nun ohne fachgerechte Anleitung sich das Insulin selbst spritzen. "Ob ich weiterhin das Insulin und die Clukoseteststreifen bezahlt bekomme, weiß ich noch nicht. Ich werde diese Woche wieder vorsprechen und um diese Dinge betteln müssen." In der Not hat nun die Familie Anschreiben an das Landratsamt, den Bürgermeister, an das Ministerium für Arbeit und Soziales und an die Geschäftsführung der ARGE verschickt, in der Hoffnung Hilfe zu bekommen. (*Name der Redaktion bekannt, 18.02.2009)

Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

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