Zwangsuntersuchungen bei Hartz IV

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Zwangsuntersuchungen bei Hartz IV sind Angriff auf Selbstbestimmungsrecht

08.03.2012

Nach mehreren Nachfragen der Linken-Abgeordneten Katja Kipping hat die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage (BT-Drs. 17/8846) zugegeben, dass Bezieherinnen und Bezieher von Arbeitslosengeld oder Hartz IV-Leistungen sich unter Androhung von Sperrzeiten bzw. Sanktionen amtsärztlichen bzw. psychologischen Untersuchungen unterziehen müssen.

Katja Kipping, sozialpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, erklärt dazu: "Dieser Angriff auf das Selbstbestimmungsrecht der Betroffenen ist nicht hinnehmbar. Die Zwangspsychiatrisierung von Menschen kennt man gemeinhin nur aus diktatorischen Systemen. Das sollte eigentlich ausreichen, die Bundesagentur für Arbeit und die Jobcenter davon abzuhalten, Erwerbslose und Menschen mit geringem Einkommen unter Androhung der Kürzung von Mitteln der Existenzsicherung ärztlichen und psychologischen Diensten zuzuführen. Die Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld und Sanktionen bei den Grundsicherungen sind sofort abzuschaffen." (pm)

Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

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