Widerstand lohnt sich: Jobcenter bestrafen weniger

Lesedauer 2 Minuten

Widerstand lohnt sich – Hartz IV-Behörden bestrafen weniger

21.10.2016

2016 verhängten die Jobcenter im ersten Halbjahr 475.000 Strafen gegen Hartz-4-Abhängige. So äußerte sich zumindest eine Sprecherin der Bundesagentur für Arbeit gegenüber FAZ.NET. Damit verfolgten die Jobcenter in der Menge Hartz-IV-Betroffene um 8,4% weniger als im gleichen Zeitraum 2015 und in den drei Jahren zuvor. Der erste Grund dafür sei, so FAZ.NET, dass weniger Menschen Hartz-IV bezögen, der zweite Grund ein „milderes“ Vorgehen der Jobcenter.

Zu 77 % bestrafen die Jobcenter so genannte Meldeversäumnisse, sei es, dass die Verfolgten einen Termin beim Jobcenter nicht wahrnehmen, sei es, dass sie der Verpflichtung, sich aus dem Urlaub zurück zu melden, nicht sofort nachkommen. Lediglich 10 % der Strafen verhängen die Jobcenter, weil sich Abhängige weigern, eine Arbeit anzunehmen oder sie weiter auszuführen.

Im Juni 2016, so FAZ.NET, kürzten die Jobcenter bei 132.000 Betroffenen die Leistungen im Schnitt um 19 %. Das sind 108 Euro von einem Satz, der bereits zuvor einem so niedrig wie möglich kalkulierten Existenzminimum entspricht.

Das „weniger harte“ Vorgehen der Jobcenter ließe sich mit größter Naivität als Menschenfreundlichkeit interpretieren. Wer die Hintergründe kennt, kommt zu einem anderen Schluss: Viele Abhängige werden faktisch zum Hungern gezwungen, weil sie, aus welchen Gründen auch immer, ein „Versäumnis“ begehen, das in zivilisierten Kreisen bestenfalls eine Rüge zur Folge hat.

Bisweilen liegt der Fehler bei den Jobcentern selbst, weil sie den „versäumten Termin“ nicht klar vermitteln, Terminabsagen der Verfolgten nicht erfassen – in anderen Fällen leiden die Betroffenen unter psychischem Stress, Erkrankungen oder befinden sich generell in einer chaotischen Lebenssituation und bräuchten keine Strafe, sondern Hilfe.

Das ist kein subjektiver Eindruck: Viele Hartz-IV-Abhängige verteidigen heute ihre beschädigten Grundrechte und suchen sich erfolgreich juristischen Beistand. Ein großer Teil der Strafen, die die Jobcenter mehr oder weniger willkürlich verhängen, erklären Gerichte deshalb für null und nichtig.

Zugleich schaffen es Grausamkeiten gegen die Ärmsten der Armen in die Medien, und das verfassungsfeindliche Hartz-IV-System gerät immer stärker in Kritik: Auch Unternehmer denken inzwischen offen über Alternativen zur Verarmung per Gesetz nach, und Sozialwissenschaftler wie Christoph Butterwege klagen die Wiederkehr eines Sozialstaates ein, der seinen Namen verdient.

Jedem, der sich mit dem Arbeitsmarkt auskennt, und dem die neoliberale Propaganda nicht die Augen verbunden hat, ist klar, dass nicht die mangelnde Bereitschaft zur Arbeit der Grund für eine Erwerbslosigkeit sind, in der das Hartz-IV-System den Betroffenen systematisch den Zugang zu fair entlohnter Arbeit versperrt.

Die Jobcenter stehen mit ihrem „Fördern“, also dem Hineinpressen der Abhängigen in sinnlose Maßnahmen oder prekärster Ausbeutung, und dem „Fordern“, also menschenverachtenden Sanktionen zunehmend in der Defensive. „Weniger Härte“ bedeutet also, dass sie sich mit ihren Strafen dem annähern, was vor Gericht Bestand haben könnte.

Darüber hinaus ist das Kürzen auf Mittel unter dem Existenzminimum durch Strafen des Jobcenters selbst ein Angriff auf das Grundgesetz. Jemanden zu bestrafen, weil er einen unzumutbaren Job ablehnt oder einen unerträglichen Job aufgibt, setzt die Menschenrechte der Betroffenen ebenfalls außer Kraft.

So lange diese insgesamt gegen die Grundrechte gerichteten Strafen der Jobcenter aber gesetzlich möglich sind, dient juristischer Beistand zumindest dazu, der Willkür der Verfolger einen Riegel vorzuschieben.

Das „mildere Vorgehen“ der Jobcenter zeigt also, dass Widerstand gegen Menschenfeinde sich lohnt – selbst in den tiefsten Phasen der Verzweiflung. (Dr. Utz Anhalt)

Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

Wird geladen ... Wird geladen ...