Verlierer des Rentenpakets: Hartz IV Betroffene

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Verlierer des neuen Rentenpakets müssen sogar noch drauf zahlen

12.08.2014

Mit Inkrafttreten des Rentenpakets zum 1. Juli 2014 gehören die Versicherten, die nichts oder nur wenig von der neuen Leistung haben, zu den doppelten Verlierern. Einerseits profitieren sie eben nicht von den insgesamt mindestens 10 Milliarden Euro, andererseits müssen sie diese aber über ein geringeres Rentenniveau und höhere Rentenbeiträge finanzieren, da das Geld nicht über Steuern sondern ausschließlich über die Rentenkasse aufgebracht werden soll. Die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen stellte deshalb eine Kleine Anfrage (18/2046) an die Bundesregierung. Darin ging es unter anderem um die Frage, welche Maßnahmen in dieser Legislaturperiode ergriffen werden sollen, um die Leistungen für Bezieher von Grundsicherung im Alter zu verbessern. Die Antwort der Bundesregierung: Nichts!

Bundesregierung plant keinen Ausgleich für Verlierer des neuen Rentenpakets
Besonders hart treffen die Folgen des neuen Rentenpakets die Bezieher von Grundsicherung im Alter und Erwerbsminderungsrente: Für Menschen, deren Rente nicht zum Leben reicht oder deren schlechte Gesundheit das weitere Arbeiten unmöglich macht, wird der Spielraum für zielgerichtete Leistungsverbesserungen sehr wahrscheinlich auf Jahrzehnte hinaus eingeengt. „Es ist fraglich, was unter diesen Voraussetzungen für die Verliererinnen und Verlierer des Rentenpakets überhaupt noch möglich ist“, schreiben die Grünen in ihrer Kleinen Anfrage.

Auf die Frage, welche Verbesserungen die Bundesregierung deshalb für Bezieher der Grundsicherung im Alter plant, ist die Antwort unserer Volksvertreter mehr als ernüchternd: Die Bundesregierung sieht keinen Handlungsbedarf.

Da die Regelbedarfe nicht nur für Leistungsberechtigte in der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung gelten, sondern auch für Leistungsberechtigte in der Hilfe zum Lebensunterhalt (Drittes Kapitel des SGB XII) sowie für Leistungsberechtigte in der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch, wären Leistungsverbesserungen für Senioren, die Grundsicherung im Alters beziehen, nur dann begründbar, wenn diese aus speziellen Bedarfen resultierten, wenn sie ein bestimmtes Alter erreicht oder überschritten hätten, so die Begründung der Bundesregierung. Auf einen derartigen speziellen Bedarf gäbe es aber keine Hinweise. „Für Maßnahmen zur Leistungsverbesserung besteht auch kein Erfordernis, weil die Regelbedarfe in etwa fünfjährigen Abständen auf Basis der Ergebnisse einer bundesweiten neuen Einkommens- und Verbrauchsstichprobe neu ermittelt werden (§ 28 SGB XII). In Jahren, in denen keine Neuermittlung erfolgt, werden die Regelbedarfsstufen jeweils zum 1. Januar aufgrund der bundesdurchschnittlichen Entwicklung der Preise für regelbedarfsrelevante Güter und Dienstleistungen sowie der bundesdurchschnittlichen Entwicklung der Nettolöhne und -gehälter (Mischindex) fortgeschrieben (§ 28a SGB XII)“, heißt es weiter in der Antwort auf die Kleine Anfrage der Grünen.

Trauriges Fazit: Die, die ohnehin zu wenig Rente zum Leben haben, werden zukünftig noch weniger finanzielle Mittel zum (Über-)Leben haben.

Bild: Damaris / pixelio.de

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