Verhütung: Unbezahlbar bei Hartz IV

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Hartz IV? Dann sind Verhütung und Safer Sex unbezahlbar

22.03.2015

Für Menschen in Deutschland, die von Hartz IV leben müssen, sind Verhütung und Safer Sex so gut wie unbezahlbar. Um daran etwas zu ändern, ist eine bundesweit gültige Gesetzesänderung dringend notwendig. In einer Petition an den Bundestag werden daher „Kostenfreie Verhütungsmittel für Menschen mit geringem Einkommen“ gefordert.

Kleine Pauschale für Gesundheitspflege
Die Deutsche AIDS-Hilfe unterstützt einer Pressemitteilung zufolge die öffentliche Bundestagspetition „Kostenfreie Verhütungsmittel für Menschen mit geringem Einkommen“ von „pro familia“. Von den Unterzeichnern der Petition wird gefordert, dass verschreibungspflichtige Verhütungsmittel wie die Pille oder die Spirale bundesweit einheitlich übernommen werden. Da Empfänger von Arbeitslosengeld II oder Grundsicherung lediglich eine Pauschale für Gesundheitspflege von monatlich 17 Euro erhalten, können sie nicht selbst für die Kosten aufkommen.

Immer mehr Frauen weichen auf unsichere Methoden aus
Laut „pro familia“ belegen mehrere aktuelle Studien, dass immer mehr Frauen auf unsichere Methoden ausweichen oder gar nicht verhüten, weil das Geld für Pille oder Spirale nicht reicht. Sie schreiben auf ihrer Internetseite: „Einzelne Kommunen haben das Problem erkannt und Projekte zur Kostenübernahme ins Leben gerufen. Bei schlechter Haushaltslage sind sie allerdings sofort wieder vom Tisch. Das Recht auf Familienplanung muss aber für alle gelten, ob arm oder reich, ob in Flensburg oder in Kempten.“

Mit der Hartz-IV-Gesetzgebung hat sich alles verändert
Bis 2004 hat das Sozialamt die Kosten im Rahmen der sogenannten „Hilfe zur Familienplanung“ übernommen, mit der Hartz-IV-Gesetzgebung ist diese  Möglichkeitjedoch  weggefallen. „Eine monatliche Pillenpackung kostet zwischen 4,50 Euro und 22 Euro, der Verhütungsring 16 bis 22 Euro pro Monat. Spiralen und Implantate sichern die Verhütung für mehrere Jahre und sind auf lange Sicht kostengünstiger. Die einmaligen Kosten von 300 bis 400 Euro können Hartz-IV-Empfängerinnen aber nicht aus dem Regelsatzbetrag bestreiten“, schreibt „pro familia“ weiter. Doch nicht nur Hartz-IV-Empfänger, sondern auch die alleinerziehende Studentin mit BAföG, der Azubi mit Bundesausbildungsbeihilfe sowie Menschen, die Wohngeld erhalten, können Verhütungsmittel häufig nicht mehr bezahlen. „Eine Sterilisation, die 400 bis 800 Euro kostet, ist für Männer und Frauen mit geringem Einkommen überhaupt nicht umsetzbar.“

Schutz vor HIV darf keine „Frage des Geldbeutels sein“
Von der Deutschen AIDS-Hilfe wird darüber hinaus gefordert, die Kosten für Kondome in den Regelsätzen von Hartz IV beziehungsweise der Grundsicherung angemessen zu berücksichtigen. „Weder Familienplanung noch der  Schutz  vor HIV dürfen eine Frage des Geldbeutels sein“, sagte Tino Henn vom Vorstand der Deutschen AIDS-Hilfe. „Niemand soll sich zwischen Nahrungs- und Verhütungsmitteln entscheiden müssen!“ 1994 haben die Vereinten Nationen auf der Weltbevölkerungskonferenz in Kairo festgeschrieben, dass alle Frauen und Männer das Recht auf ungehinderten Zugang zu möglichst sicheren, verträglichen und erschwinglichen Verhütungsmethoden haben müssen. Derzeit leben rund 80.000 Menschen in Deutschland mit HIV. Von Seiten der Politik wird immer wieder dazu aufgerufen, sich besser zu schützen. (ad)

Bild: Tomizak / pixelio.de

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