Urteil: Keine Sinnlos-Kurse für Hartz IV Bezieher

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Wegweisendes Urteil: Behörden dürfen nicht einfach Sinnloskurse vermitteln
Hartz IV Bezieher müssen vom Jobcenter vermittelte unpassende Kurse nicht akzeptieren. Das urteilte aktuell das Leipziger Sozialgericht (Aktenzeichen: S 1 AL 251/15). Damit gaben die Richter einer 61jährigen Ingenieurin Recht, die sich vehement gegen eine Sinnlosmaßnahme gewehrt hatte.

Die Behörde wollte in dem verhandelten Fall eine 61jährige Hartz IV Bezieherin in eine sogenannte Aktivierungsmaßnahme vermitteln. Das Gericht hielt jedoch die die Bildungs-Module für die Diplom-Wirtschaftsingenieurin für nicht zumutbar. Das Urteil ist bereits rechtskräftig. „Es ist gerichtsbekannt, dass für Buchhalter – sogar für angelernte – eine gute Arbeitsmarktlage besteht„, heißt es im Urteil. Die unter Sanktionsandrohung verordnete Kompakt-Maßnahme der Oschatzer Agentur für Arbeit sei laut Gericht für„die Eingliederung in das Erwerbsleben„ der Klägerin nicht förderlich. Denn hier sollte Die Frau Holztechnik, Pflegehilfe, Metall, Farbe, Lager oder Garten- und Landschaftsbau erlernen.

Im Jahre 2005 wurde der Klägerin betriebsbedingt gekündigt Sie war in dem Betrieb als Buchhalterin tätig. Die neu vermittelten Tätigkeiten empfand die Klägerin als "reine Schikane". „Hätte ich mich nicht gewehrt und vor Gericht geklagt, wäre mir das Arbeitslosengeld I gesperrt worden„, sagt Monika K. . Sie möchte andere Betroffene ermutigen, sich keine unpassenden Maßnahmen aufzwingen zu lassen. „Jetzt gibt es ein rechtskräftiges Urteil, auf das sie sich berufen können.„

In der Tat dürfte das Urteil wegweisend sein. Denn gegen die allgemein gültige Gutsherrenart der Behörden gibt es nun ein Urteil, dass einer wahllosen Vermittlung ohne einen Nutzen mit Androhung von Sanktionen widerspricht. Die vermittelten Kurse müssen vielmehr zum Profil des Arbeitssuchenden passen. (Sb)

Bild: kasto – fotolia

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