Urteil: Emmely muss wieder eingestellt werden

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Erfolgreiche Gegenwehr: Emmely gewinnt das Verfahren vor dem Bundesarbeitsgericht und muss laut Urteil wieder eingestellt werden.

(10.06.2010) Die ehemals angestellte Kassiererin "Emmely" muss wieder vom Arbeitgeber eingestellt werden, so das Urteil des Bundesarbeitsgerichtes (BAG) heute in Erfurt. Die Bundesrichter revidierten damit das Urteil des Landesarbeitsgerichtes Berlin-Brandenburg, das noch im letzten Jahr die fristlose Kündigung für rechtens erklärt hatte (AZ: 2 AZR 541/09). Der Kampf durch alle Instanzen hat sich nun für Klägerin gelohnt.

Emmely, wie Barbara E. liebevoll von ihren Mitstreitern genannt wird, kann somit wieder bei ihrem alten Arbeitgeber wieder anfangen. Der Angestellten der Supermarktkette "Kaisers Tengelmann" wurde damals fristlos gekündigt, weil der Arbeitgeber ihr vorwarf, Barbara E. hätte Pfandbons von insgesamt 1,30 Euro unterschlagen. Nach der Kündigung musste 52-Jährige mit drei Kindern von Hartz IV Leistungen leben.

Die Klägerin hatte immer wieder beteuert, die Pfandbons nicht entwendet zu haben. Gewerkschaften und Barbara E. vermuteten eher, dass die Kündigung mit den gewerkschaftlichen Aktivitäten der Klägerin in einem Zusammenhang standen. Die Supermarktkette hatte Emmely ohne eine voran gegangene Abmahnung fristlos gekündigt, obwohl Barbara E. fast 31 Jahre dem Betrieb angehörte. Der Arbeitgeber hatte die Kündigung damit begründet, dass die Entwendung der Pfandbons zu einem "erheblichen Vertrauensverlust" geführt hätte. Die Kündigung von Emmely löste bundesweite Empörungen aus. Vor dem Gericht fand eine Unterstützungs- Kundgebung statt. Die vorhandene Öffentlichkeit und die Unterstützung haben nun zu diesem großen Erfolg geführt. (sb)

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Bildnachweis: Rainer Sturm / pixelio.de

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