Untergewichtige können mehr Hartz IV erhalten

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Anspruch auf Leistungen kann bei krankheitsbedingtem Untergewicht erhöht sein
Wer aufgrund einer Erkrankung untergewichtig ist, sollte verstärkt auf eine gesunde und abwechslungsreiche Ernährung achten. Denn die ständige Unterversorgung schwächt den Körper und führt schnell zu einem Mangel an lebenswichtigen Nährstoffen. Doch eine gute Ernährung ist nicht günstig und wer Hartz-IV-Leistungen erhält, kann sich die oft teureren Lebensmittel normalerweise nicht leisten. Nun hat das Landessozialgericht Aurich jedoch entscheiden, dass in diesem Fall unter Umständen ein Anspruch auf höhere Bezüge besteht.

Gewichtsverlust kann verschiedene Ursachen haben
Ob chronisch entzündliche Darmerkrankungen wie Morbus Crohn, Schilddrüsenfehlfunktionen, Nahrungsmittelunverträglichkeiten oder Diabetes: Es gibt viele Erkrankungen die mit einer unfreiwilligen Gewichtsabnahme einhergehen können. Umso wichtiger ist es, dass sich die Patienten gesund ernähren, um Mangelerscheinungen und Stoffwechselstörungen zu vermeiden. Doch das kann teuer werden und für Menschen mit geringerem Budget dementsprechend ein Problem darstellen. Denn wer z.B. als erwachsener Hartz-IV-Bezieher dem Regelsatz entsprechend mit 399€ im Monat auskommen muss, hat schlicht nicht die Möglichkeit, mehr Geld für gesunde Nahrungsmittel auszugeben.

Jobcenter lehnt Antrag zunächst ab
Dies könnte sich jedoch möglicherweise ändern. Denn nun hat das Landessozialgericht Aurich entscheiden, dass die Leistungen von Betroffenen mit krankheitsbedingtem Untergewicht unter Umständen erhöht werden können. Dies berichtet die Nachrichtenagentur „dpa“ unter Berufung auf die Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Demnach litt in dem zu verhandelnden Fall ein Mann an einer chronischen Erkrankung, die dazu führte, dass er bei einer Körpergröße von 1,78 Meter nur noch knapp 50 Kilo wiegt. Dies entspricht einem Body-Mass-Index (BMI) von 16 – als Normalgewicht gilt hingegen ein BMI von 20 bis 25. Der Patient beantragte eine Erhöhung seiner Bezüge aufgrund der kostenaufwendigen Ernährung, was jedoch vom zuständigen Jobcenter abgelehnt wurde.

Laut dem Richterspruch geschah dies allerdings zu Unrecht, denn die Berichte der Fachärzte würden die geltend gemachte Erkrankung belegen und nahe legen, dass das Untergewicht auch durch diese hervorgerufen wurde. Da der Mann demnach aus medizinischen Gründen auf eine kostenaufwendige Ernährung angewiesen sei, könne der Mehrbedarf auch gegenüber dem Jobcenter geltend gemacht werden. Dem Urteil (Az.: s 55 as 100/14) zufolge sei dabei ein Mehrbedarf von zehn Prozent der Regelbedarfsstufe zu gewähren. (nr)

Bild: minthklick – fotolia

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