Uni: Gericht kassiert IQ-Rabatt

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Gericht kassiert IQ-Rabatt. Ungerechtigkeiten bleiben

Keine Studiengebühren dank hohen IQs. Dies war bis zum gestrigen Tag Realität an der Universität Freiburg. Studierende, die einen IQ-Wert über 130 nachweisen konnten, mussten bislang keine 500 Euro an die Hochschule überweisen. Doch nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg ist damit nun Schluss. Eine Befreiung aufgrund eines bestimmen IQs, so die Richter, sei unzulässig. Darüber hinaus dürfe die Hochschule nicht StipendiatInnen bestimmter Stiftungen freistellen, gleichzeitig jedoch Studierende mit hervorragenden Studienleistungen zur Zahlung der Studiengebühren heranziehen. Diese Handhabung wiederspricht dem baden-württembergischen Landeshochschulgebührengesetz machte das Gericht deutlich. Das Gesetz sieht vor, dass Studierende, die weit überdurchschnittlich begabt sind oder herausragende Leistungen im Studium erbringen, von der Zahlungspflicht befreit werden können. Wir begrüßen das Urteil ausdrücklich, so André Schnepper vom Aktionsbündnis gegen Studiengebühren. Das Gericht hat damit der Erkenntnis Rechnung getragen, dass Stipendien überdurchschnittlich an Studierende mit hoher sozialer Herkunft vergeben werden.“

Dass dies der Fall ist, zeigt eine Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage im Bundestag (Drucksache Nr. 16/4849). So bekommen nur 2,1 Prozent der Studierenden aus der ArbeiterInnenschaft ein Stipendium. Der Anteil steigt mit der sozialen Herkunft. Aus der AkademikerInnenschaft kommend erhalten demgegenüber 5,2 Prozent der befragten Studierenden ein Stipendium, also ein doppelt so hoher Anteil. Bei der verhandelten Frage handelt es sich jedoch um ein Luxusproblem. Die meisten Studierenden werden niemals in den Genuss einer Befreiung aufgrund hervorragender Leistungen kommen, macht Schnepper zudem deutlich.

Denn Studierende, die neben dem Studium einer Erwerbsarbeit nachgehen müssen, um ihren Lebensunterhalt zu finanzieren, gehören nur selten zu den Besten ihres Jahrgangs, pflichtet ihm ABS-Geschäftsführer René Held bei. Während der Großteil der Studierenden nach der Einführung von Studiengebühren noch mehr arbeiten müssen, werden ihre KommillitionInnen aus finanzstarkem Elternhaus noch zusätzlich bevorteilt. Dieses Dilemma kann nur durch die Wiederabschaffung der Gebühren beseitigt werden. (08.01.08- PM ABS)

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