Überprüfungsantrag beim Hartz IV Bescheid

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Warum einen Überprüfungsantrag beim Hartz IV Bescheid stellen
Experten vermuten, dass jeder zweite Hartz IV Bescheid mindestens teilweise fehlerhaft ist. Oft werden Leistungen nicht anerkannt, obwohl es eine rechtliche Grundlage hierfür gibt. Weil Viele erst zu spät auf den Fehler der Behörde aufmerksam werden, ist die Widerspruchsfrist bereits abgelaufen. Doch Betroffene müssen das nicht einfach so hinnehmen, sondern können sich mit einem Überprüfungsantrag zur Wehr setzen. Dieser kann dann auch zu einer Nachzahlung (§ 44 SGB X) führen, sofern die Überprüfung erfolgreich war.

Mit einem Überprüfungsantrag setzt der Antragsteller ein Verfahren in Gang, der auf Verwaltungsebene entscheidet, ob ein Bescheid, obwohl dieser unanfechtbar ist, wieder zurückgenommen wird. Ein Hartz IV Bescheid kann ein solcher Verwaltungsakt sein, wenn dieser fehlerhaft war und dem Antragsteller zu Unrecht zustehende Leistungen vorenthält.

Bei Überprüfungsantrag die 12 Monate-Frist einhalten
Werden die Fehler gleich erkann, kann der Antragsteller ohne weiteres Widerspruch einlegen, da dann der Bescheid innerhalb eines Monats anfechtbar ist. Doch wenn diese Frist nicht eingehalten wird, ist ein Verwaltungsakt nicht mehr anfechtbar. Dann tritt im Juristendeutsch eine sogenannte Bestandskraft ein.Jetzt kann aber der Überprüfungsantrag greifen. Dieser ist nach Erhalt des Bescheides innerhalb eines Jahres möglich.

Das Besondere daran ist, dass Leistungsberechtigte mit einem solchen Überprüfungsantrag, sofern dieser rechtlich und sachlich richtig ist, eine Rücknahme des Verwaltungsaktes erreichen kann. Das hat zur Folge, dass die Hartz IV Leistungen künftig aber auch rückwirkend angepasst werden müssen. Zu beachten ist, dass dieser Überprüfungsantrag nur dann seine rückwirkende Kraft entfaltet, wenn der Antragsteller noch Leistungsberechtigt ist und nicht etwa schon selbstständig für seinen Lebensunterhalt sorgt. Auch könnte es sein, dass ein Mehrbedarfsanspruch zwar mal bestand, nun aber nicht mehr. Auch dann greift ein Überprüfungsantrag für frühere Zeiten nicht mehr.

Rückwirkende Leistungen durch einen fehlerhaften Bescheid können auf einen Zeitraum von einem Jahr zu Beginn des Jahres der Überprüfungsantragstellug reichen. Wurde beispielsweise ein Überprüfungsantrag Ende 2016 gestellt, können die rückwirkenden Leistungen bis zum 1. Januar 2015 reichen.

Gute Aussichten auf Erfolg
Die Erfolgsquoten bei Überprüfungsanträgen sind oft sehr positiv. Das Jobcenter ist dazu verpflichet, einen Bescheid auf Antrag hin auf seine Rechtssicherheit zu prüfen. Wurde der Bescheid falsch ausgestellt, hat der Betroffene laut § 44 SGB X ein Anspruch auf Rücknahme des alten Bescheides. Unterstützung beim Stellen eines solchen Antrages bieten unahängige Foren wie das Hartz.info Forum oder auch Erwerbslosen-Beratungsstellen. (sb)

Bild: DragonImages – fotolia

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