Studiengebühren wieder vor Gericht

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Studiengebühren wieder vor Gericht

Am 13.03. (2008) hat das Bundesverwaltungsgericht beschlossen die Klage des AStA (der) Uni Paderborn mit Unterstützung des Landes-ASten-Treffens NRW und (des) Aktionsbündnis gegen Studiengebühren zuzulassen. Damit wird die Revision gegen das Grundsatzurteil des Oberverwaltungsgerichtes in Münster vom 09.10.2007 zugelassen. Studierende nicht nur aus Paderborn hoffen nun auf eine schnelle Verhandlung mit einem (klaren)Urteil gegen Studiengebühren.

Schon diese Entscheidung ist ein erster Erfolg für die Studiengebührengegner. Das Oberverwaltungsgericht hat die Revision nicht zugelassen, weil der UN-Sozialpakt aus ihrer Sicht kein „Recht“ darstelle. Das Bundesverwaltungsgericht kann nur über Bundes“recht“ entscheiden. Das Bundesverwaltungsgericht selber ist offenbar anderer Meinung und ließ die Revision ihrerseits mit einem Beschluss vom 13.03.2008 zu. Der UN-Sozialpakt wurde von der Bundesrepublik Deutschland in den 70er Jahren unterzeichnet. Darin heißt es unter anderem in Artikel 13, dass die Vertragsstaaten das Recht eines jeden auf Bildung anerkennen. Weiter heißt es dort sinngemäß, dass die Staaten auf gebührenfreie Bildung hinwirken.

Das Bundesverwaltungsgericht muss nun darüber entscheiden, ob der Sozialpakt als geltendes Recht anerkannt wird. Wenn dies der Fall ist, stellt sich die Frage, ob die NRW-Landesregierung in Hinblick auf die Klage der Studierenden gegen das Recht durch das Studiengebührengesetz verstößt. Das Revisionsverfahren ist nicht auf die Prüfung der Vereinbarkeit mit dem Sozialpakt beschränkt. So werden alle weiteren Einwände gegen Studiengebühren verhandelt.

„Wir sehen diese Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts als Erfolg,“ so Jonas Wagener, Vorsitzender des AStA der Uni Paderborn. „Nun stehen Studiengebühren wieder juristisch auf wackeligen Boden,“ so Wagener weiter. Das Ministerium äußerte nach dem Urteil vom Oberverwaltungsgericht am 09.10.2007, dass Studiengebühren endgültig juristisch geklärt und sicher sind. „Das Ministerium muss erneut um die rechtliche Absicherung von Studiengebühren bangen,“ so Kerstin Reichel, Landes-ASten-Koordinatroin NRW. „Wir sehen große Chancen für den studentischen Erfolg und somit einen Erfolg für die sozialen Belangen der Gesellschaft.“ (02.04.2008)

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