Studiengebühren: Verfassungsklage unterstützen

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Studiengebühren: Verfassungsklage unterstützen!
In Artikel 59 der hessischen Verfassung heißt es wörtlich "In allen öffentlichen Grund-, Mittel-, höheren und Hochschulen ist der Unterricht unentgeltlich. […]". Doch hat dies die hessische Landesregierung nicht davon abgehalten, allgemeine Studiengebühren einzuführen. Die Studierenden in Hessen sehen darin einen Verstoß gegen die hessische Verfassung und sammeln nun die nötigen Unterschriften, um gegen das Gesetz zur Einführung von Studiengebühren in Form einer Verfassungsklage vorzugehen. Zum Einreichen der Verfassungsklage werden die Unterschriften von 1% der hessischen Bürgerinnen und Bürger benötigt, das sind 43.308 Personen. Um die Studierenden vor Ort zu informieren, veranstaltet der AStA der Philipps-Universität Marburg heute um 20:00 Uhr im Audimax eine Vollversammlung für die Marburger Studierenden und beginnt damit die Aktionswoche zur Verfassungsklage welche vom 13.-19.12. gehen wird.

Die hessische Verfassung wurde vor 60 Jahren vom Volk beschlossen. Schon in der Vergangenheit hat der Staatsgerichtshof stets die in der Verfassung festgeschriebene Gebührenfreiheit als einklagbares soziales Grundrecht gesehen. "Die Einführung allgemeiner Studiengebühren in Hessen bedeutet einen Dammbruch, durch den wir vielleicht weitere Verstöße seitens der Landesregierung gegen die hessische Verfassung befürchten müssen. Womöglich werden dann noch Gebühren in anderen Bildungsbereichen eingeführt. Schulgeld ist nicht nur denkbar sondern wird damit wahrscheinlich. Dies gilt es zu verhindern, deshalb werden wir mit dieser Verfassungsklage gegen das Gesetz zur Einführung von Studiengebühren vorgehen.“ so Karin Zennig, stellvertretende AStA-Vorsitzende.

"Ein offenes und sozial gerechtes Bildungssystem ist eindeutig nur ohne die Erhebung von Gebühren gegeben. Vor 60 Jahren hat das hessische Volk die Gebührenfreiheit für sämtliche Bildungseinrichtungen beschlossen, damit Menschen aus allen gesellschaftlichen Schichten soziale und kulturelle Teilhabe ermöglicht wird. Die Einführung allgemeiner Studiengebühren bedeutet einen riesigen Schritt zurück, was sich in wenigen Jahren in der Gesellschaft widerspiegeln wird. Schon jetzt meldet das statistische Bundesamt einen Rückgang der StudienanfängerInnenquote in Deutschland. Die Verfassungsklage ist eine Möglichkeit, den aktuellen Entwicklungen im Bildungssektor entgegenzuwirken, deshalb ist sie auf jeden Fall zu unterstützen." meint Christiane Schmidt, Geschäftsführerin des Aktionsbündnisses gegen Studiengebühren.

"Der Kampf gegen Studiengebühren ist noch lange nicht vorbei." so Stefan Schulte, Finanzreferent des AStA Marburg. "Die Landesregierung hat sich dreist über die Demonstrationen der Studierenden in Hessen diesen Sommer hinweggesetzt. Die Polizei ist äußerst repressiv gegen die Protestierenden vorgegangen, obwohl Demonstrationszüge ein legitimes demokratisches Mittel für Meinungsäußerungen sind. Mit der Verfassungsklage geht unser Protest gegen die unsoziale Bildungspolitik der hessischen Landesregierung auf einer anderen Ebene weiter."

"Wenn in der überwiegenden Anzahl der Parteien die StudiengebührenbefürworterInnen in der Mehrzahl sind, so bleibt den WählerInnen nur die Straße um zu verdeutlichen, dass in der Bevölkerung eine Meinung existiert, die in den meisten Wahlprogrammen nicht zu finden ist. Wenn über die Köpfe der BürgerInnen hinweg Studiengebühren eingeführt werden, so ist ein juristisches Vorgehen dagegen der nächste Schritt." meint Christiane Schmidt abschließend. (ABS)

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