Stromkosten sind 29 Prozent höher als Hartz IV

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Hartz IV ist im durchschnittlich 116 Euro zu niedrig für Stromkosten
Das Vergleichsportal „Check24“ hat eine bundesweite Analyse der Stromkosten durchgeführt und diese in Relation zur aktuellen Hartz IV-Regelleistung gesetzt. Das Ergebnis: Die tatsächlichen Stromkosten sind im Durchschnitt 116 Euro höher als der Hartz IV-Regelsatz.

Besonders hohe Strompreise in Ostdeutschland
Besonders hart trifft es Stromkunden aus den ostdeutschen Bundesländern, wo zehn Prozent der Bevölkerung auf Arbeitslosengeld II (ALG II) angewiesen sind (Zum Vergleich: In Westdeutschland beziehen 6,4 Prozent Hartz IV). Im Osten ist der Strompreis zudem durchschnittlich 3,8 Prozent teurer als im Westen. Damit zahlen ostdeutsche Haushalte durchschnittlich 43,85 Euro im Monat. Das sind 31 Prozent oder 10,49 Euro mehr als im Hartz IV-Regelsatz für Energiekosten vorgesehen ist.

Im Bundesdurchschnitt zahlt ein Ein-Personen-Haushalt 43,02 Euro monatlich für Strom in der Grundversorgung. Das ist deutlich mehr als die Regelleistung vorsieht. Denn der Betrag für Wohnen, Energie und Wohninstandhaltung beträgt bei Hartz IV insgesamt lediglich 33,36 Euro. Die Differenz von 9,66 Euro pro Monat (29 Prozent oder 116 Euro pro Jahr) müssen die Betroffenen an anderer Stelle wie etwa bei Lebensmitteln oder Kleidung einsparen, was jedoch fast unmöglich ist, da der Hartz IV-Regelsatz insgesamt zu niedrig berechnet ist, wie jüngst eine Studie der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung belegt hat.

Den höchsten Differenzbetrag zwischen tatsächlichem Strompreis und den Energiekosten im Regelsatz müssen Hartz IV-Bezieher in Rheinland-Pfalz aufbringen. Dort sind die Kosten für Strom 11,54 Euro (35 Prozent) höher als der Betrag in der Regelleistung. Daraus ergibt sich eine Kostenlücke von 138 Euro pro Jahr.

In Bremen zahlen ALG II-Bezieher dagegen mit 4,55 Euro (14 Prozent) die geringste Differenz. Tatsächlich ist die Bemessungsgrundlage für Energie im ALG II in jedem deutschen Bundesland zu niedrig.

Stromanbieterwechsel ist für Hartz IV-Bezieher wegen geringer Bonität meistens unmöglich
Generell darf jeder Haushalt seinen Stromanbieter selbst wählen. Da die Energielieferanten zum Teil stark von einander abweichende Strompreise anbieten, kann sich ein Wechsel durchaus lohnen. Ein-Personen-Haushalte sparen in Deutschland im Jahr durchschnittlich 88,56 Euro bei den Stromkosten. Sie zahlen dann im Schnitt 427,68 Euro statt 516,24 Euro, wie das Vergleichsportal berichtet.

Leider besteht für Hartz IV-Bezieher und Empfänger von Arbeitslosengeld I (ALG I) kaum die Möglichkeit, vom Grundversorgungstarif zu einem billigeren Stromanbieter zu wechseln. Grund ist ihre geringe Bonität. Dabei würde es sich insbesondere für sie lohnen, um die Kostenlücke zwischen der Regelleistung und den tatsächlichen Stromkosten zu reduzieren, erläutern die Experten von „Check24.de“. Meist werden Erwerbslosen lediglich Vorauskasse-Tarife angeboten. Aber kaum ein Hartz IV-Bezieher kann es sich leisten, den Strom für ein Jahr im Voraus zu bezahlen. Folglich bleiben sie in den teuren Grundversorgungstarifen.

Bild: Petra Bork / pixelio.de

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