Strafantrag wegen Berliner Hartz IV Wohnregelungen

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Gegen die ehemaligen Berliner Senatsmitglieder Thilo Sarrazin (SPD) und Heidi Knake-Werner (Die Linke) hat die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Der Grund: die vom Bundessozialgericht gerügte Berliner Linie zu den Hartz-IV Wohnregelungen.

(19.05.2010) Die Berliner Staatsanwaltschaf hat aufgrund einer private Anzeige die beiden ehemaligen Berliner Senatsmitglieder Thilo Sarrazin (SPD) und Heidi Knake-Werner (Linke) ein Ermittlungsverfahren wegen des Anfangsverdachts der Untreue eingeleitet. Untreue wird den beiden Politikern vorgeworfen, weil Berlin seit der Einführung der Hartz IV-Gesetzgebungen eine besondere Rolle eingenommen hatte. Bei "unangemessenen Kosten der Unterkunft" (Wohnungsgröße und Miete) mussten ALG II Bezieher in Berlin nicht innerhalb von sechs Monaten eine neue Wohnung suchen. In den meisten Fällen wurde eine Überbrückungszeit von über zwölf Monaten gewährt. Zudem würde das Land Berlin Überschreitungen der zulässigen Wohnkosten um bis zu 10 Prozent dulden. Damit sollten seit der Einführung der Hartz IV-Gesetze Zwangsumzüge verhindert bzw. gemindert werden. Auch in diesem Jahr beurteilt der Bundesrechnungshof die Berliner Linie als rechtswidrig. Beide Politiker waren aufgrund ihrer Senatoren Position (Finanzen & Soziales) damit befasst.

Letztes Jahr musste das Land Berlin 13,1 Millionen Euro zu züglich Zinsen an den Bund zurück zahlen. Das das Bundessozialgericht beurteilte diese Regelung als "gesetzeswidrig". Bei einer privaten Anzeige muss die Staatsanwaltschaft tätig werden. Unwahrscheinlich ist, dass es tatsächlich zum Prozess kommen wird. Eine "Untreue" zum eigenen Vorteil liegt augenscheinlich nicht vor. Noch ist es kein Ermittlungsverfahren, sondern ein Vorermittlungsverfahren. (wm)

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