Skurrile 10 Cent-Hartz IV-Klage zurückgezogen

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Gegen-Hartz.de wirkt: Jobcenter zieht Beschwerde vor dem Bundessozialgericht zurück

14.01.2016

Es ist wirkt skurril: Weil ein Jobcenter sich weigert 10 Cent an einen Hartz IV Leistungsberechtigten auszuzahlen, beschreitet es alle sozialgerichtlichen Instanzen. Schließlich landet der Fall beim Bundessozialgericht. Wir berichteten und andere schlossen sich an. Das hat nunmehr Wirkung gezeigt, weil der Aufschrei doch recht groß war. Denn das Jobcenter Unstrut-Hainich-Kreis teilte am Mittwoch mit, dass die Beschwerde nunmehr zurückgezogen wurde. Der Hartz IV Bezieher würde nun die 10 Cent ausgezahlt bekommen. Man sei „keine Behörde, die aus "Prinzipienreiterei" gegen Hartz-IV-Empfänger vorgeht und Steuergelder für Klagen verschwendet“, sagte eine Sprecherin auch im Hinblick unserer Berichterstattung, in der wir genau dies vorwarfen.

Das Bundessozialgericht hatte nämlich bereits in einem anderen Fall ein Grundsatzurteil gefällt. Darin hieß es, dass Klagen aufgrund von Kleinstbeträgen unzulässig seien. Das Jobcenter ließ nunmehr verlautbaren, man selbst habe viele Klagen aufgrund von Cent-Beträgen erhalten und wollte damit ein Grundsatzurteil erwirken. Das wiederum hatte aber das Landessozialgericht bereits mitgeteilt und auch wir wiesen auf diesen Umstand hin. Nun aber sei der Fall erledigt. (sb)

Bild: pathdoc – fotolia

Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

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