Selbständig mit Hartz IV

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Selbständig mit Hartz IV

Auch kleine Selbständige können Anspruch haben auf ergänzendes Hartz IV, wenn das Einkommen nicht reicht. Ab dem 1. Januar 2008 werden die Vorschriften aber verschärft. Über Möglichkeiten und Probleme informiert die Unabhängige Sozialberatung am Montag, 17. Dezember um 18.00 Uhr im Sozialen Zentrum, Rottstr. 31. Zur Verfügung steht auch ein langjähriger Existenzgründungsberater.

In den letzten Jahren mussten auf Grund der wirtschaftlichen Entwicklung viele kleine Geschäfte; HandwerkerInnen und DienstleisterInnen Konkurs anmelden, darunter viele Ich-AGs und Ein-Mensch-Unternehmungen. Konnten zumindest die Kosten erwirtschaftet werden, wurde die Selbständigkeit häufig weitergeführt, so lange kein Job in Aussicht stand. Das ist psychologisch und auch wirtschaftlich durchaus sinnvoll. Die ARGE hat bislang schon immer versucht, dem Steine in den Weg zu legen. Seit dem 15. Oktober 2007 versucht sie, dieses Vorhaben „in einem eigenen Team leistungsrechtlich und vermittlerisch“ zu optimieren. Durch diese Veranstaltung soll dem Widerstand dagegen eine fundierte Grundlage bereit gestellt werden. Insbesondere die neuen Regelungen werden zu einer weiteren Welle von Widersprüchen und Klagen führen. Soziales Zentrum Bochum, Rottstr. 31 (i.A. Norbert Hermann, Sozialberatung Bochum. 13.12.07)

Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

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