Selbständig & Hartz IV: Privat Versicherte

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Selbstständig & Hartz IV

Privat Versicherte Selbständige (PKV): Termin zum Jahreswechsel unbedingt beachten

Wer als Selbständiger privat krankenversichert ist und auf Grund geringen Einkommens Hartz-IV-gefährdet (oder aufgrund geringer Altersvorsorge Grundsicherungs-gefährdet) ist, möge bitte folgendes unbedingt beachten:

1. Der ab 2009 mögliche Basistarif der PKV kann bis zu 650 Euro (einschl. Pflegeversicherung kosten)
2. Bei Bedürftigkeit wird er von der PKV halbiert, also 325 Euro.
3. Die Reduzierung für den Ehegatten (wenn auch im Basistarif) fällt weg
4. Die ARGE bzw. das Sozialamt zahlt höchstens einen Zuschuss von 146 Euro, man muß also bis zu 179 Euro ggf. aus der Regelleistung selbst zahlen, Ehepaare 2 x 179 Euro.
5. Der Wechsel von der PKV in eine gesetzliche Krankenkasse ist für Selbständige ab 1.1.09 auch durch den Bezug von AlG II nicht mehr möglich.
6. Wer 55 oder älter ist, kann ab 1.1.09 auch bei Aufgabe der selbständigen Tätigkeit höchstens über die Familienversicherung in die GKV zurück, nicht über AlG II.
7. Selbständige die vor dem 1.1. gesetzlich versichert sind, können da bleiben.
8. Selbständige mit ALG II die jetzt schon privat Versichert sind, können auch vor dem 1.1.09 nicht mehr in die GKV.
9. Selbständige die jetzt den Beitragszuschuss zur AlG-II-Vermeidung für eine PKV beziehen, werden ab 1.1.09 nur noch 146 Euro erhalten.
10. Der Beitragszuschuss für freiwillig gesetzlich Versicherte wird weiterhin in der tatsächlichen Höhe gezahlt.
(10.11.2008, www.erwin-denzler.de)

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