Rechnungshof: Erhebliche Mängel bei Hartz IV

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Rechnungshof stellt erhebliche Mängel bei Hartz-IV-Umsetzung fest

Berlin: (hib/VOM) Der Bundesrechnungshof hat bei der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Hartz IV) erhebliche Mängel festgestellt. Diese hätten vor allem den Bezug von Leistungen, die Betreuung der Arbeitsuchenden, die so genannten Ein-Euro-Jobs sowie die Verwaltungsorganisation und die Steuerung der Aufgabenerledigung betroffen, wie aus den Bemerkungen des Bundesrechnungshofs zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes für das Jahr 2006 (16/3200) hervorgeht. Unter (Anderem)heißt es darin, der Grundsatz des "Förderns" sei nicht ausreichend umgesetzt worden. Die Arbeitsgemeinschaften von Kommunen und Arbeitsagenturen sowie die zugelassenen kommunalen Träger hätten nicht alles getan hätten, um erwerbsfähige Hilfebedürftige in Arbeit zu integrieren oder sie diesem Ziel näher zu bringen. Im Durchschnitt hätten die Arbeitsuchenden drei Monate auf ein qualifiziertes Erstgespräch gewartet, in dem die beruflichen Stärken und Schwächen herausgearbeitet werden sollen. Eingliederungsvereinbarungen seien durchschnittlich erst nach vier Monaten und in etwa der Hälfte der geprüften Fälle überhaupt nicht getroffen worden. Häufig hätten es die Stellen unterlassen, Vermittlungsvorschläge zu unterbreiten und den Ergebnissen von Bewerbungen nachzugehen.

Bei einem Viertel der geprüften Maßnahmen mit Ein-Euro-Jobs hätten die Fördervoraussetzungen nicht vorgelegen. Die zu erledigenden Tätigkeiten seien nicht im öffentlichen Interesse, nicht zusätzlich oder nicht wettbewerbsneutral gewesen. Bei weiteren 50 Prozent der geförderten Maßnahmen sei die Förderfähigkeit zweifelhaft, so die Rechnungsprüfer, weil die Stellen keine Kenntnis über Art und Umfang der auszuübenden Tätigkeiten und Qualifizierungen hatten.

Ferner sei nicht ausreichend geklärt, welche Befugnisse die Bundeagentur für Arbeit und die Arbeitsgemeinschaften hatten. Auch die unzureichende Aufsicht und Steuerung durch das Bundesarbeitsministerium habe mit zu den Verwaltungsdefiziten beigetragen. Der Bundesrechnungshof empfiehlt, das Instrument der Eingliederungsvereinbarung zügig und zielgerecht zu nutzen, um die erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in den Arbeitsmarkt zu integrieren oder wenigstens Integrationsfortschritte zu erzielen. Bei den Ein-Euro-Jobs seien verbindliche Regeln erforderlich, um zu verhindern, dass damit Pflichtaufgaben der öffentlichen Verwaltung oder Aufgaben privater Einrichtungen auf Kosten des Bundeshaushalts erledigt und reguläre Arbeitsplätze verdrängt werden. Der Bund müsse sicherstellen können, dass die Haushaltsmittel bundesweit rechtmäßig und wirtschaftlich eingesetzt werden, heißt es weiter.

Im Gesetz sollte daher klargestellt werden, dass die Bundesagentur für Arbeit den Arbeitsgemeinschaften verbindliche Weisungen erteilen kann. Ebenso sollten einheitliche Vollzugsmaßstäbe vorgegeben werden können. Diese seien notwendig, um beurteilen zu können, ob das Organisationsmodell "Arbeitsgemeinschaft" oder das Organisationsmodell "zugelassener kommunaler Träger" die Grundsicherung wirksam und wirtschaftlich gewährleistet. Darüber hinaus müsse das Bundesarbeitsministerium im kommenden Jahr mit der Bundesagentur frühzeitig Ziele vereinbaren, an denen der Erfolg der Arbeit objektiv gemessen werden kann. Solange eine wirksame Steuerung über bindende Ziele nicht funktioniere, sollte das Ministerium mit Mitteln des Aufsichtsrechts sicherstellen, dass die Arbeitsgemeinschaften rechtmäßig und wirtschaftlich arbeiten.

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