Prozess wegen Anti-Hartz IV Protest

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Staatsanwaltschaft verhängt Strafgeld aufgrund der Veröffentlichung der Anklageschrift gegen Erwerbslosen-Aktivisten

18.07.2011

Im März letzten Jahres besuchten mehrere Aktivisten der Gewerkschaftlichen Arbeitsloseninitiative Darmstadt (GALIDA), bekleidet mit Römerkostümen und ausgestattet mit Champagner und schmackhaften Häppchen die Darmstädter FDP-Geschäftsstelle. Anlass für diese Aktion war die Äußerung Guido Westerwelles, inzwischen ehemaliger Bundesvorsitzender seiner Partei, der mit Blick auf die Leistungen für Hartz-IV-Empfänger von „spätrömischer Dekadenz“ gesprochen hatte.

Diese Aktion beschäftigt seither den Staatsschutz und die Darmstädter Justiz. Im April wurden sechs der "GALIDA-Römer" wegen gemeinschaftlichem Hausfriedensbruch verurteilt. Aber dabei bleibt es nicht. Der GALIDA-Aktivist Frank Gerfelder-Jung erhielt zwischen Weihnachten und Silvester einen Strafbefehl des Amtsgerichts Darmstadt in Höhe von 390,- Euro.

Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft: Gerfelder-Jung habe als Verantwortlicher der GALIDA-Internetseite die Anklageschrift gegen die sechs Römer-Aktivisten veröffentlicht. Damit habe er gegen § 353d Nr. 3 des Strafgesetzbuches verstoßen. Laut dem entsprechenden Paragrafen wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wer „die Anklageschrift oder andere amtliche Schriftstücke eines Strafverfahrens, … ganz oder in wesentlichen Teilen, im Wortlaut öffentlich mitteilt, bevor sie in öffentlicher Verhandlung erörtert worden ist oder das Verfahren abgeschlossen ist“.

Die GALIDA hat die inkriminierte Anklageschrift nicht von ihrer Internetseite genommen, und Gerfelder-Jung legte Einspruch gegen den Strafbefehl ein. Er sieht nun der Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Darmstadt entgegen. Der Prozess beginnt am 1 August 2011, um 10.15 Uhr im Saal 8 des Amtsgerichts (Mathildenplatz 15). (pm)

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