PPV mahnt Hartz IV kritisches Projekt ab. Teil. II

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Die Firma Produkt & Promotion-Vertrieb (PPV) mahnt die kritische Website "gegen-hartz.de" ab. Wie es weiter geht

Wie wir bereits in einem Artikel berichtet haben, wurden wir von einem Rechtsanwalt aus Hamburg abgemahnt, der im Auftrag der Firma Produkt & Promotion-Vertrieb ("PPV") einen Formatierungsfehler beanstandete. In einem Bericht wurde über unseriöse Jobangebote berichtet, sowie in einer Liste vor verschiedenen Firmen gewarnt. Diese Art Warnliste entstammte der Verbraucherzentrale Hamburg. In diesem Artikel gab es jedoch einen Format-fehler, so dass eventuell der Eindruck hätte entstehen können, dass zwei Firmen zueinander gehören und dass die Beschreibung über die Tätigkeit der Firma PPV zu der Beschreibung einer ebenfalls aufgeführten anderen Firma gehöre. Anstatt jedoch auf diesen technischen Fehler aufmerksam zu machen, indem man in einer Email den Fehler beschreibt, wandte sich die Firma PPV gleich an einen Anwalt, der zugleich ein sattes Honrar für seine Arbeit sowie die Löschung des beanstandeten Absatzes verlangte.

Inzwischen hat unser Anwalt Joerg Heidrich eine Antwort darauf verfasst, die wir Euch in Teilen nicht vorenthalten wollen:

"Wie Sie unschwer aus der Formulierung auf der Website meines Mandanten entnehmen können, handelt es sich bei den von Ihnen monierten Formulierungen schlicht um einen Formatierungsfehler. Tatsächlich hat mein Mandant lediglich das Einfügen einer Leerzeile zwischen den beiden Unternehmensbeschreibungen vergessen, so dass es zu dieser Vermischung zweier Firmenbeschreibungen kam.Da Ihnen offenbar das Original der Liste von der Verbraucherzentrale Hamburg bekannt ist, hätte Ihnen dieser Tippfehler nicht nur auffallen können sondern sogar müssen. Die Tatsache, dass hier aus der nachfolgend dargestellten Originaltabelle der von Ihnen monierte Text wurde, ist dabei wohl mehr als offensichtlich." Hier folgte nun die original Liste der Verbraucherzentrale in Hamburg.

Und weiter:
"Aus diesem Grund mangelt es auf Seiten meines Mandanten ersichtlich bereits an Vorsatz oder Fahrlässigkeit als Voraussetzung für einen Eingriff in § 823 Abs. 1 BGB. Vielmehr handelt es sich um einen schlichten Tippfehler.Insoweit ist nicht nachvollziehbar, dass Ihre Mandantschaft die Seitenbetreiber nicht kurz und formlos auf diesen Tippfehler hingewiesen sondern stattdessen einen Rechtsanwalt eingeschaltet hat. Insoweit drängt sich der Verdacht auf, dass es Ihrer Mandantschaft insoweit in erster Linie darum geht, meinen Mandanten durch eine teure und völlig überflüssige Abmahnung zu schädigen, um so „Rache“ für dessen Berichterstattung zu nehmen. Dabei liegt es nahe, dass es sich vorliegend um einen Fall nach § 8 Abs. 4 UWG handelt."

Wir haben dann zusammen mit dem Anwaltsbrief eine ausdrücklich und lediglich zur Wahrung des Rechtsfriedens und ohne ein irgendwie geartetes Schuldanerkenntnis, eine modifizierte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgegeben. Denn auf den Formatierungsfehler wollen wir nicht beharren und hätten diesen sofort behoben, wenn wir durch die Firma PPV darauf aufmerksam gemacht worden wären.

Nun bleiben noch unsere Anwaltskosten und die für die gegnerische Seite. Hier ist nun unser Anwalt mit der gegnerischen Seite in Verhandlung. Denn den Gegenstandswert und somit die überhöhten Anwaltskosten erkennen wir so nicht an. Auch dazu hat sich unser Anwalt wie folgt geäußert:

"Völlig neben der Spur ist der von Ihnen in dieser Sache angesetzte Gegenstandswert von 50.000,– €. […] Zudem ist es offensichtlich, dass es sich lediglich um einen Tippfehler gehandelt hat. Einen irgendwie gearteten Schaden dürfte Ihre Mandantschaft jedenfalls durch den Text kaum gehabt haben. Was deren öffentliche Reputation angeht, so spricht eine Suche in einer beliebigen Suchmaschine ohnehin Bände. Dies gilt nicht nur für die Pressemitteilung des Landeskriminalamts Sachsen-Anhalt vom September 2007. Auch die Höhe des geltend gemachten Gegenstandswerts verdeutlicht noch einmal den Verdacht eines Vorliegens von § 8 Abs. 4 UWG.

Da wir auch unseren Anwalt und die Gegenseite bezahlen müssen, liegen die derzeitigen Kosten im vierstelligen Bereich. Falls Sie unser Projekt unterstützen wollen, können Sie dies mit einer Spende tun. Über jede Summe, auch wenn diese minimal ausfällt, würden wir uns freuen.

Wir möchten uns an dieser Stelle auch für die zahlreich eingegangen Emails bedanken, die uns Hoffnung und Mut gespendet haben. Über den Fortgang dieser leidigen Angelegenheit und den Spendensachstand informieren wir weiterhin. Einen Artikel zur Vorgeschichte finden Sie hier.

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