Peter Hartz findet Hartz IV “doof”

Lesedauer < 1 Minute

Der ehemalige VW Chef- Manager und Namensgeber der Hartz- Arbeitsmarktreform, Peter Hartz, möchte mit Hartz IV nichts mehr zu tun haben.

Peter Hartz beklagt sich, dass sein Name für die Ungerechtigkeiten der Hartz IV Arbeitsmarktreform verwendet wird. Gegenüber der Zeitung "Bild am Sonntag" beklagte dieser, "zum Buhmann der Nation" geworden zu sein. Peter Hartz hatte Anfang 2002, als er von der Bundesregierung zur Entwicklung von Reformen am Arbeitsmarkt beauftragt wurde, an in der sog. Hartz Arbeitsmarktkommision mitgearbeitet und wesentliche Sachpunkte mit erarbeitet. Nun beklagt sich allerdings Hartz, dass diese nicht "Eins zu Eins" umgesetzt worden sind.

Ein wesentlicher "Kritikpunkt" von Hartz ist die zeitliche Kürzung des Arbeitslosengeldes I (ALG I). Seiner Ansicht nach ist es "ein grosser Fehler, ein Betrug, wenn sie so wollen, an denen, die jahrelang in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben."

Ebenfalls sei es ein Fehler, dass die Betreuung der Erwerbslosen nur noch teilweise von der "Bundesagentur für Arbeit" geleistet wird. Im Jahre 2002 hätte Peter Hartz dies nicht so vorgeschlagen. Die Vorschläge der Hartz-Kommission basierten damals zum Teil auf früheren Reformansätzen, wie dem nicht umgesetzten Konzept "Arbeitsamt 2000" und dem seit Ende 2001 in Kraft befindlichen Job-AQTIV-Gesetz (Gesetz zur Reform der arbeitsmarktpolitischen Instrumente). Später flossen Vorschläge der Hartz Kommision teilweise in die "Agenda 2010" ein. Peter Hartz wies jedoch in der Bild-Zeitung daraufhin, dass nicht überall "Hartz drin ist, wo Hartz drauf steht".

Anfang diesen Jahres verurteilte das Landgericht Braunschweig Peter Hartz wegen Untreue und Begünstigung des VW-Betriebsratschefs zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung. Hartz musste zusätzlich 576 000 Euro Strafe zahlen. Bei Prozessbeginn protestierten zahlreiche Erwerbslose gegen Peter Hartz und beschimpften ihn wegen seiner Mitwirkung an der "Hartz Arbeitsmarktkommision". Er selbst ist allerdings nicht von Hartz IV bedroht, da seine Rente bei weitem für einen "statthaften" Lebensunterhalt ausreicht. (W.A., 25.03.07)

Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

Wird geladen ... Wird geladen ...