Online-Überwachung von Hartz IV-Beziehern

Lesedauer 2 Minuten

BA will Internetverhalten von Hartz IV-Beziehern verstärkt überwachen

15.11.2013

Bereits gestern berichtete Gegen-hartz.de von den Plänen der Bundesagentur für Arbeit (BA) zum Ausspähen von Hartz IV-Beziehern im Internet. Das Spionage-Vorhaben stieß vielerorts auf Irritation und Empörung. Katja Kipping (DIE LINKE) warf in diesem Zusammenhang die Frage auf, ob die BA plane, die NSA zu toppen. Der BA geht es nach eigenen Angaben vor allem darum, Einkünfte aus Online-Geschäften aufzudecken. Denn solche Einnahmen würden viele Leistungsbezieher nicht dem Jobcenter melden, erklärte eine Sprecherin gegenüber der Nachrichtenagentur „dpa“. Ob die BA ihre Pläne zur Online-Überwachung tatsächlich umsetzt, ist jedoch fraglich. Bereits im Sommer fand der Vorschlag in einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe nur wenig Zuspruch.

Wenig Zuspruch für Ausspäh-Pläne der BA
Nach einem Bericht der „Bild“-Zeitung plant die BA verstärkt die Internetgeschäfte von Hartz IV-Beziehern auszuspähen. Dazu sollen unter anderem Verkäufe über die Verkaufs- und Auktionsplattform eBay gehören. Eine Sprecherin der BA erläuterte zum Hintergrund, dass auf diese Weise vor allem Leistungsmissbrauch vorgebeugt beziehungsweise aufgedeckt werden soll. „Es ist davon auszugehen, dass auch leistungsberechtigte Personen in nennenswertem Umfang Einkünfte in diesem Bereich erzielen, ohne dies dem Jobcenter mitzuteilen“, sagte sie der Nachrichtenagentur. Die Behörde gehe von einem jährlichen Schaden in Höhe von zehn Millionen Euro aus.

10 Millionen Euro "Schaden" pro Jahr hört sich natürlich erst mal viel an. Umgerechnet auf die 4.347.000 erwerbsfähigen ALG II Bezieher, die es lt. Statistik der BA im Oktober 2013 gab, sind das lediglich Peanuts, nämlich 2,30 Euro pro erwerbsfähigem ALG II Bezieher im Jahr. Zählt man noch die 1.687.000 nicht erwerbsfähigen ALG II Bezieher hinzu, wären es 1,66 Euro/Jahr für jeden ALG II Bezieher. Abgesehen davon sind nicht automatisch alle Verkaufserlöse von ALG II Beziehern Einkommen i.S.d. SGB II, sondern lt. ständiger Rechtsprechung des BSG nur der Gewinn, der beim Verkauf erzielt wird. Diese Panikmache der BA ist einfach lächerlich. Wegen 2,30 Euro im Jahr soll eine neue Überwachungsmaschinerie in Gang gesetzt werden, die ein Vielfaches dessen kostet, was sie einbringt. Ja, so schafft die BA bei sich selbst Arbeitsplätze und sichert sich ihre Existenzberechtigung – mit Hilfe lachhafter Anschuldigungen. Offenbar war der Countdown abgelaufen und es war wieder einmal an der Zeit, ALG II Bezieher pauschal zu verunglimpfen um politischen Druck für weiteren Sozialabbau aufzubauen.

Eine gemeinsame Arbeitsgruppe aus Bundesregierung, Bundesländern, kommunalen Spitzenverbänden und BA hatte mehr als 100 Maßnahmen zur „Rechtsvereinfachung“ von Hartz IV zusammengetragen. Wie aus einem der Nachrichtenagentur vorliegenden Zwischenbericht der Arbeitsgruppe hervorgeht, gehörte dazu auch eine gesetzliche Regelung, um Daten zu Einnahmen aus Online-Geschäften erheben zu können. Doch das Ansinnen der BA stieß bereits Ende Juli auf einem Workshop auf viel Widerstand. Lediglich drei Ländervertreter unterstützen das Vorhaben. Sieben Länder sprachen sich vehement gegen die Ausspäh-Pläne aus, die übrigen und die Bundesregierung enthielten sich. Das Bundesarbeitsministerium ließ mitteilen, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen derzeit noch geprüft würden und noch keine Aussage zu einzelnen Punkten möglich sei.

Im Rahmen der „Rechtsvereinfachung“ betrafen weitere Vorschläge der Arbeitsgruppe eine Ausweitung des Datenabgleichs unter anderem mit Versicherungsunternehmen und Grundbuchämtern. Auch diese Maßnahmen fanden kaum Zuspruch. (ag)

Bild: Markus Vogelbacher / pixelio.de

Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

Wird geladen ... Wird geladen ...