Neues bei Hartz IV Mietkautionsdarlehen

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Die Verrechnung einer Mietkaution über den Regelbedarf ist bereits seit längerem umstritten. Dennoch hat sich diese Praxis durchgesetzt und konnte bis heute kaum angefochten werden. Ein neues Urteil aus Nordrhein-Westfalen könnte dies nun ändern.

05.10.2017

Die Mietkaution mit dem Regelsatz aufzurechnen bedeutet, dass das zuständige Jobcenter eine Mietkaution auslegt, aber dafür in monatlichen Raten von den Leistungen abzieht. Dies ist aus mehreren Gründen nicht korrekt.

Langfristig werden zu wenig Leistungen ausbezahlt
Der Regelbedarf ist so ausgelegt, dass er die minimalen Anforderungen die zur Lebenshaltung notwendig sind, abdeckt. Bei einer Aufrechnung der Mietkaution werden jedoch bis zu 10 % des Regelbedarfs zur Tilgung des Mietkautionsdarlehens abgezogen. Daher ist der Grundbedarf des Leistungsempfängers nicht weiter gedeckt, sondern er lebt unter dem Existenzminimum.

Ebenfalls spricht gegen die Verrechnung, dass die Kosten der Unterkunft sowie der Regelsatz zwei verschiedene Leistungen des Jobcenters sind. Es ist so gedacht, dass diese Auszahlungen voneinander zu trennen sind. Diese Grenze wird jedoch überschritten, wenn Mietkautionen über den Regelbedarf abgerechnet werden. Denn die Mietkaution zählt zu den Kosten der Unterkunft.

Erstmals klare Rechtsprechung
Die Gesetzgebung ist in diesem Fall unklar formuliert. Denn generell ist eine monatliche Verrechnung von Darlehen bis zu einer Höhe von 10% des Regelsatzes erlaubt. Dieses Vorgehen benennt zwar nicht ausdrücklich auch Mietkautionsdarlehen, schließt diese aber auch nicht aus. Dies gibt dem Jobcenter Freiräume gegen die schwer vorgegangen werden konnte. Nun gibt es jedoch ein erstes Urteil, das für den Hartz 4-Bezieher entschied und die Aufrechnung von Mietkautionsdarlehen als rechtswidrig erklärte. Diese Rechtsprechung ist ein guter Ansatzpunkt, damit auch zukünftig in solchen Fällen für den Hartz 4-Empfänger entschieden wird und gegen diese unzulässige Praxis vorgegangen werden kann.

Du bist dir unsicher ob auch in deinem Hartz 4-Bescheid Fehler des Jobcenters vorhanden sind? Geh dagegen vor und lass deinen Bescheid z.B. hier überprüfen.

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