Neuer Selbstbehalt bei Düsseldorfer Tabelle

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Durch die Erhöhung der Hartz IV Regelleistungen haben sich die Selbstbehalte der Unterhaltspflichtigen erhöht

23.04.2015

Da sich die Hartz IV Regelsätze am Anfang des Jahres veränderten, haben sich auch die Unterhaltsansprüche und Selbstbehalte in der Düsseldorfer Tabelle verändert. Die Düsseldorfer Tabelle gilt als Richtlinie für die Berechnung des Kindesunterhaltes bei getrennten Eltern. Mit dieser können Unterhaltspflichtige und Berechtige ausrechnen, welche Ansprüche bestehen. Eltern können aber auch eigene Vereinbarungen treffen. Gibt es aber Unstimmigkeiten, nehmen Gerichte regelmäßig die Tabelle zur Hand, um Ansprüche zu berechnen.

In der neuen Fassung von 2015 sind die Beträge im Vergleich zu 2013 zunächst unverändert geblieben. Allerdings wurden zu Beginn des Jahres die Hartz IV Regelleistungen geändert. Die Regelleistungen haben sich leicht erhöht. Aus diesem Grund haben sich auch die Selbstbehalte der Unterhaltszahler erhöht. Statt 1000 Euro dürfe Unterhaltspflichtige nun 1080 Euro für sich zum Leben behalten. Der Selbstbehalt bei Arbeitslosen liegt nun bei 880 statt 800 Euro.

Die in der Tabelle aufgezeigten Ansprüche zeigen den Unterhaltsbedarf pro Monat für je ein Kind aus. Ansprüche verändern sich auch mit der Anzahl der Kinder, auch im Haushalt des Zahlers. (sb)

Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

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