Neue Hilfen für ALG II Empfänger ein richtiger Weg

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Neue Hilfe für ALG II Empfänger:

Volkssolidarität: Hilfen für Langzeitarbeitslose – Schritt in richtige Richtung. Bundeskabinett beschließt neue Förderprogramme für Hartz IV- Empfänger

"Die Volkssolidarität begrüßt die beabsichtigten Maßnahmen, um Langzeitarbeitslosen verstärkt Chancen im Arbeitsmarkt zu eröffnen. Damit wird für besonders benachteiligte Bezieher von Arbeitslosengeld II endlich eine Perspektive eröffnet, die über Ein-Euro-Jobs hinausreicht." Das erklärte der Präsident der Volkssolidarität, Prof. Dr. Gunnar Winkler, am Freitag in Berlin zu den vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwürfen zur Verbesserung der Jobchancen von langzeitarbeitslosen und jüngeren Menschen.

Die beabsichtigten Fördermaßnahmen können vor allem Menschen helfen, die bisher als chancenlos gelten und daher oft in der Betreuung der Arbeitsagenturen benachteiligt seien, betonte Winkler. "Wir begrüßen, dass die Förderung durch Qualifizierungsmaßnahmen begleitet werden soll und ausdrücklich darauf gerichtet ist, die zu Fördernden in versicherungspflichtige Beschäftigung auf dem ersten Arbeitsmarkt zu bringen." Dass ausschließlich versicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse gefördert werden sollen, die tariflich bzw. nach ortsüblichem Entgelt bezahlt werden, sei positiv.

Kritisch wertete Winkler den beabsichtigten Umfang, der im Jahresdurchschnitt 2009 bis zu 100.000 Förderfälle betragen soll. "Das ist viel, aber angesichts der Probleme – z. B. in bestimmten Regionen Ostdeutschlands – unter dem erforderlichen Maß. Den Aufwendungen für die Förderung stehen erhebliche Einsparungen beim Arbeitslosengeld II sowie zusätzliche Einnahmen bei Sozialversicherungsbeiträgen und Steuern gegenüber. Angesichts dieser positiven Effekte und der günstigen konjunkturellen Entwicklung hält die Volkssolidarität eine deutliche Ausweitung der Maßnahmen für erforderlich."

Aus Erfahrungen der Volkssolidarität seien Bedenken angebracht, ob die bis Ende 2009 vor allem im kommunalen und sozialen Bereich vorgesehenen Arbeitsplätze ausfinanziert werden können. "Bei einer Förderung von maximal 75 Prozent des Brutto-Arbeitsentgelts ist nicht zu sehen, wie gemeinnützige Träger den Differenzbetrag aufbringen können. Wir arbeiten gemeinnützig. Gewinne um solche Lücken aus eigener Kraft zu schließen, stehen nicht zur Verfügung. Hier sollte der Gesetzgeber rechtzeitig nachbessern", forderte Winkler. (Volkssolidarität, 15.06.07)

Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

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