Neue Hartz IV–Bescheide sorgen für Verwirrung

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Gesamtbetrag wird erst am Schluss genannt

09.02.2015

Im Rhein-Kreis sorgen derzeit neue Hartz IV-Bescheide für Verwirrung bei tausenden Hartz IV-Beziehern. Grund ist der neue Aufbau der Bescheide. Während bisher der Gesamtbetrag der Leistung, die vom Jobcenter ausgezahlt wird, als erstes in dem Schreiben aufgeführt war, ist die Leistungssumme in den neuen Bescheiden am Ende platziert. Davor wird die Zusammensetzung des Betrages detailliert aufgelistet. Bei vielen Hartz IV-Bezieher sorgt der neue Leistungsbescheid jedoch für Unsicherheit, so dass die Service-Hotline des Callcenters derzeit heiß läuft.

Hartz IV-Bescheid: Das Wichtigste ab jetzt zum Schluss
Die wichtigste Zahl im Leistungsbescheid ist der Betrag, der monatlich vom Jobcenter überwiesen wird. Aber ausgerechnet diese Zahl ist in den neuen Hartz IV-Bescheiden nicht auf den ersten Blick zu erkennen. Während sie bisher sinnvollerweise zu oberst genannt wurde, ist sie nun nach ganz unten gerutscht. Das verwirrt viele Leistungsbezieher. Vorher wird für jedes Mitglied der Bedarfsgemeinschaft im Einzelnen aufgelistet, wie viel Geld ihm zusteht. „Jede Person wird jetzt zuerst einzeln aufgeschlüsselt, erst dann die Gesamtsumme errechnet“, berichtet Wendeline Gilles, Geschäftsführerin des Jobcenters, gegenüber der Online-Ausgabe von „Westdeutsche Zeitung“ („WZ“). „Das wird manchmal noch zu Irritationen führen.“

Neue Software gibt Bescheide mit neuer Struktur aus
Grund für die neuen Bescheide ist die Umstellung der Jobcenter-Software auf ein neues Programm. „Allgero“ machte bereits Schlagzeilen, weil es durch die Dateneingabe in das Programm und ein Vier-Augen-Kontroll-Prinzip derzeit zu Verzögerungen bei Auszahlung von Leistungen kommt. Besonders problematisch ist die Softwareumstellung insbesondere durch den großen Aufwand, der sich aus dem Datentransfer ergibt. Denn die Daten der Hartz IV-Bezieher können nicht automatisiert übertragen werden. Jeder Datensatz muss manuell eingegeben und kontrolliert werden.

Der „WZ“ zufolge sind die Daten von etwa zwei Dritteln der Bedarfsgemeinschaften bereits transferiert worden. Diese erhalten auch die neuen Bescheide mit der Auszahlungssumme am Ende. Bis Ende April sollen alle Daten abschließend übertragen worden sein.

Neue Software soll Bearbeitung von Anträgen erleichtern
„Der neue Bescheid ist viel transparenter und aufschlussreicher“, erläutert Vanessa Hecker, Fachexpertin beim Jobcenter, gegenüber der Zeitung. „Für jedes Familienmitglied ist genau einzusehen, wie hoch die Bedarfe sind.“ So werden der Lebensbedarf sowie die Wohn- und Heizkosten einzeln aufgelistet. Hecker betont, dass die neue Software eine deutliche Vereinfachung bei der Bearbeitung von Anträgen mit sich bringe. So würden Plausibilitätsprüfungen viel leichter durchgeführt werden können. Zudem könnten Gesetzesänderungen leichter umgesetzt und Anträge schneller bearbeitet werden.

Derzeit sind im Rhein-Kreis knapp 31.000 Menschen auf Leistungen zur Grundsicherung nach SGB II angewiesen. Insgesamt verteilen sie sich auf rund 15.700 Bedarfsgemeinschaften. (ag)

Bild: Rainer Sturm, Pixelio

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