Müssen Hartz IV-Bezieher eine Krankmeldung vorlegen?

Lesedauer 2 Minuten

Müssen Hartz 4-Empfänger den „gelben Schein“ vorlegen?

02.11.2017

Oft herrscht keine Klarheit was bei einer Erkrankung zu tun ist. Eigentlich reicht eine Krankschreibung vom Hausarzt, manchmal muss aber noch mehr nachgewiesen werden. Was sagt die Rechtslage, und wie schützen sich Hartz 4-Bezieher am besten gegen das Jobcenter?

Gleiches Recht wie für Arbeitnehmer
Grundsätzlich gilt: Wer Hartz 4-Leistungen bekommt, muss sich spätestens ab dem dritten Tag eine Krankschreibung vom Arzt besorgen und vorlegen. Vor allem wenn ein Meldetermin ansteht sollte man dem Jobcenter mitteilen, dass man krank ist und nicht kommt. Andernfalls kann der Sachbearbeiter entscheiden, dass der Hartz 4-Empfänger ohne „wichtigen Grund“ nicht erschienen ist. Die Folge – Sanktionen drohen.

Hartz 4-Empfänger bei jedem Termin krank?
Manchmal kommen den Jobcenter-Mitarbeitern Zweifel. Ist der Leistungsempfänger „pünktlich“ zu jedem Pflichttermin erkrankt, ist der gelbe Schein oft nicht mehr genug. Dann wird zum Beispiel ein Attest verlangt, in dem die „Reiseunfähigkeit“ bescheinigt wird. Im Extremfall darf sogar ein Gutachten vom Amtsarzt angefordert werden. Weil die Jobcenter aber selbst klar sagen, dass der gelbe Schein der wichtigste Beleg für Arbeitsunfähigkeit ist, müssen zusätzliche Atteste und Untersuchungen die Ausnahme bleiben. Hartz 4-Empfänger sollten deshalb wachsam sein. Es sollte nicht hingenommen werden, wenn gleich beim ersten Schnupfen ein zusätzliches Attest gefordert wird.

Leistungskürzung droht
Weil er mehrfach nicht zu Terminen erschien und sich dann auch noch weigerte, die Reiseunfähigkeit nachzuweisen, hat das Sozialgericht Frankfurt einen Hartz 4-Empfänger zu Sanktionen verdonnert. Das Gericht sah einen Ausnahmefall, weil der Mann über Monate jeden Termin mit einer neuen Krankschreibung vom Arzt beantwortete. Als er dann keine Reiseunfähigkeit belegen konnte, sanktionierte ihn das Jobcenter.

Es ist also ratsam, bei verpassten Terminen den gelben Schein vorzulegen. Wenn von Anfang an mehr verlangt wird, sollten Hartz 4-Empfänger sich wehren. Wenn du einen Sanktionsbescheid bekommen hast, kannst du diesen hier überprüfen lassen. Das lohnt sich – denn viele Sanktionsbescheide sind fehlerhaft und die Prüfung ist kostenlos.

Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

Wird geladen ... Wird geladen ...