Linksbündnis gegen 1 Euro Jobs

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Die LINKSBÜNDNIS-Fraktion in der Regionsversammlung Hannover setzt sich mit einem Antrag dafür ein, dass die Region Hannover künftig keine Ein-Euro-Jobs mehr ausweist. Die frei werdenden Gelder sollen dagegen zur Finanzierung regulärer Arbeitsplätze eingesetzt werden. „So kann man zum Beispiel dringend benötigte Stellen für die Schulsozialarbeit schaffen“, sagt Stefan Müller, sozialpolitischer Sprecher des LINKSBÜNDNISSES/ PDS. „Hierfür wäre sonst kein Geld da. Die Bezahlung der Arbeit soll sich an geltenden Tarifverträgen orientieren, acht Euro pro Stunde aber nicht unterschreiten.“

Finanziert werden soll das Ganze aus Geldern, die bisher für Ein-Euro-Jobs zur Verfügung stehen – von denen jeder rund 1.500 Euro kostet. „Diese ‚Un-Jobs’ sind alles andere als billig, sie sind richtig teuer“, betont Müller. „Wir wollen Arbeit in Würde, statt Zwangsarbeit bezahlen. Und wir wollen gesellschaftlich sinnvolle Arbeit fördern, statt Therapie und Warteschleifen.“

Der Beirat des Job-Centers oder ein ähnlich besetztes Gremium soll diese Stellen vergeben und genehmigen. Hierzu sind auch Vertreterinnen und Vertreter von Erwerbslosen-Initiativen einzubeziehen. Der Beirat soll außerdem durch Kontrollen verhindern, dass diese Stellen bereits bestehende Arbeitsplätze ersetzen.

Was sind 1 Euro Jobs?
Wenn man Hartz IV Empfänger ist, so muss man unter Umständen einen sog. Ein Euro Job annehmen. Einen Qualifikationsschutz gibt es längst nicht mehr. Künftig sind auch nicht sozialversicherte Mini-Jobs zumutbar. Ausgenommen sind lediglich sittenwidrige Arbeitsbedingungen. Als sittenwidrig gilt nach derzeitiger Rechtsprechung in der Regel ein Lohn, der etwa 30 Prozent unter den üblichen Löhnen für die jeweilige – auch ungelernte – Tätigkeit liegt. Als Vergleichsmaßstab dient immer die Branche! Neu ist auch, dass man zu so genannten Pfl ichtarbeiten gezwungen werden kann. Dabei handelt es sich um nicht sozialversicherte Beschäftigungsverhältnisse. Die Betroffenen erhalten weiterhin Arbeitslosengeld II und dazu nur eine Aufwandsentschädigung von beispielsweise einem Euro pro Stunde für ihre Erwerbstätigkeit.

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